…eine rückwirkende Steuerpflicht der Jahre 1, 3, 5 und 7 einträte. Übersteigt daher die Abwesenheit in der Lehrtätigkeit in Österreich die Dauer von 1 Semester wird bereits von einer Fristunterbrechung auszugehen sein, dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Gastprofessorenregelung von der Steuerverwaltung des…
…Art stellt die Abwesenheit im Sommersemester lediglich eine Hemmung des maßgebenden Fristenlaufes dar (siehe auch EAS 756 und EAS 781). Es ist allerdings einzuräumen, dass aus dem Wortlaut des Artikels 19 des Abkommens der Schluss gezogen werden könnte, dass dann, wenn der britische Professor die…
…pro Jahr) genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004…
…5 Jahre in dem in der Bestimmung genannten 10-jährigen Beobachtungszeitraum in Österreich wohnhaft. Österreich hätte daher in einem solchen Fall nur bei Vorliegen von inländischem unbeweglichen Vermögen oder inländischem Betriebsvermögen ein Besteuerungsrecht an dem Nachlass; eine Prüfung, ob sich der Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert…
…zurückzuführen, dass die GmbH wegen der Gewerblichkeit ihrer Einkünfteerzielung unter Artikel 7 des Abkommens fällt und sonach die Regelungen des Artikels 5 über Baubetriebstätten zur Anwendung kommen. Allerdings wird auch in diesem Fall zumindest eine Anwesenheit von Mitarbeitern der GmbH an der Baustelle vorausgesetzt. Denn…
…eine physische Anwesenheit auf dem Baugelände (zumindest in Baugeländenähe) voraus. Im Stammhaus des österreichischen Anlagenbauunternehmens ausgeübte Funktionen (insb. das in Österreich erbrachte Engineering und die Beschaffung der Anlagenteile) berechtigen die Ukraine nicht, darauf entfallende Gewinnteile zu besteuern. Beschränkt sich die physische Anwesenheit von Mitarbeitern des…
…von weniger als 183 Tagen österreichische Steuerpflicht aus. Diese Aufteilungsmethode (Abstellen auf die Tage der beruflichen physischen Anwesenheit in Österreich) steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass auf deutscher Seite eine korrespondierende Betrachtung angestellt wird und dass folglich nicht auf deutscher Seite auch Bezugsteile von der…
…hiebei der "Bezug des Niederländers bei seinem holländischen Dienstgeber im Verhältnis zu seiner Anwesenheit gekürzt ausbezahlt wird". Denn im Fall eines Assistenzvertrages (zwischen den zwei Gesellschaften) bleibt die niederländische Gesellschaft begrifflich der einzige Arbeitgeber des Niederländers und es kann daher der Arbeitslohn insgesamt nur von…
…den Zeitraum der physischen Anwesenheit in Österreich entfallenden Bezugsteile, zu denen allerdings auch noch pauschale Zuzahlungen für den Orchesterauftritt in Österreich hinzutreten. Wird dem inländischen Veranstalter eine dementsprechende listenmäßige Aufstellung übermittelt und werden alle Orchesterkünstler als Dienstnehmer (und nicht als selbständig Tätige) von dem Orchester…
…Stipendienvertrag zwar universitäre Anwesenheit verlangt, aber kein Dienstverhältnis begründet und das nach § 3 Nr. 44 dEStG in Deutschland steuerfrei ist, so ist dieses Stipendium nach Maßgabe von § 3 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 auch in Österreich steuerfrei. Denn nach der zitierten österreichischen…
…bis Ende 2002 geltenden DBA-Deutschland ex 1954 jene Bezugsteile, die auf die zwölftägige berufliche Anwesenheit in Österreich entfallen, in Deutschland von der Besteuerung freizustellen sind und der österreichischen Besteuerung überlassen werden. Nach der derzeitigen Verwaltungspraxis werden die Doppelbesteuerungsabkommen, die - wie das DBA-Deutschland - im…
…Unternehmen, sondern von den österreichischen Hotelbetrieben als Arbeitgeber wahrzunehmen wäre. Würde solcherart auf der Grundlage des zitierten Erlasses weder die Reinigungsleistung dem portugiesischen Unternehmen steuerlich zugerechnet noch eine Arbeitsgestellung durch das portugiesische Unternehmen steuerlich anerkannt und würden daher die österreichischen Hotels als Arbeitgeber angesehen, würde…
…von den ausgehandelten Vertragskonditionen abhängen und es wird sich daher darin in besonderem Maße das Unternehmerrisiko manifestieren. Entscheidend wird auch sein, wo die schöpferische Gestaltungskraft des Architekten, die den Ruf und den Firmenwert des Unternehmens prägt, zum Einsatz gebracht wird. Dies wird vermutlich dort der…
…Tschechien. Erkrankt der in Tschechien tätige Konzernmitarbeiter und führt dies zu einer Rückkehr nach Österreich, so sind solche krankheitsbedingten Aufenthaltstage in Österreich nicht von der Fiktivregelung des Art. 14 Abs. 3 lit. b DBA erfasst und stellen folglich nach lit. a keine Tage "körperlicher Anwesenheit"…
…dass der Dienstvertrag lediglich eine Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich erforderlich ist. Sollte der Dienstvertrag es hingegen zulassen, dass Arbeiten auch an anderen Orten (zB in der schweizerischen Wohnung…
…nie ein Besteuerungsrecht erlangen könnte. Vielmehr ist bei dieser Gestaltung evident, dass in jedem dieser 12-Monatszeiträume (= jeweils 356 Tage) die 183-Tage-Anwesenheit vorliegt (365-12x6=293, sonach mehr als 183). 20. Oktober 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Bei Berechnung der 183-Tage-Frist in Abkommen, die in den hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des…
…Sportverein zugunsten des bei ihm tätigen Sportlers abschließt, sondern auch für wettkampfunabhängige Werbeverträge, die der Sportler selbständig eingeht (Aufnahme und Ausstrahlung eines TV-Spots, Abbildung auf Plakaten, Anwesenheit bei Filialeröffnungen usw.). 03. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nicht aber das Vorhandensein von dauerhaften festen Einrichtungen maßgebend ist (EAS 2882). Eine zur Betriebstättenbegründung führende Mitwirkung an dem Bauprojekt setzt allerdings eine 12-monatige Anwesenheit am Baugelände voraus. Maßgebend ist hierbei, ob gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit die am Baugelände…
…auf dem Baugelände (oder in dessen maßgebenden Umfeld, zB bei dortigen Subauftragnehmern) kommt und ob - gerechnet ab der ersten durch die Planungsarbeit bedingten Anwesenheit - die am Baugelände verbrachten Arbeitszeiten mehr als 12 Monate in Anspruch nehmen. Abwesenheitszeiten in diesem Zeitraum führen weder zu einer Hemmung…