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EAS 3191Berechnung der Bauführungsfrist im DBA-Türkei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3406-IV/4/201009.12.2010

…5 Abs. 3 DBA-Türkei mit Ablauf des 8.9.2010. Für die Fristenberechnung ist ausschließlich die Montagedauer und nicht die Anzahl der eingesetzten Monteure maßgebend. Eine Fristenberechnung nach "Mann-Tagen", die zur Folge hätte, dass nicht auf die Montagedauer des Projektes, sondern auf die…

EAS 3147183-Tage-Klausel bei Ansässigkeitsverlegung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0955-IV/4/201019.04.2010

…Mai 2010 183 Tage nicht überschritten, dann sind ihre bis Ende Mai 2010 anfallenden Arbeitslöhne von der österreichischen Besteuerung auch dann freizustellen, wenn ihr Inlandsaufenthalt in Österreich im Jahr 2010 länger als 183 Tage gedauert hat. Folgt man den für die Neuregelung angeführten Überlegungen der…

EAS 906Einkünfteaufteilung bei Auslandsentsendungen von Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/4-IV/4/9603.07.1996

…unterscheiden, wie nun die Aufteilung der Arbeitseinkünfte zwischen Deutschland und Österreich vorzunehmen ist. Geht man davon aus, dass die aktive Arbeitsleistung die Quelle des gesamten Jahresbezuges (auch soweit er auf arbeitsfreie Tage entfällt und soweit dieser in Sonderzahlungen besteht) darstellt, werden hiefür nicht die Aufenthaltstage…

EAS 1886Beschäftigung chinesischer Volontäre
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/28-IV/4/0123.07.2001

…einzuschulen und wird dies in der Form bewerkstelligt, dass die chinesischen Dienstnehmer kurzfristig (unter 183 Tagen) als Volontäre bei der österreichischen Firma arbeiten und hiefür in Österreich einen Wohnungszuschuss und ein Taggeld von S 360,00 ausbezahlt erhalten, und zwar zusätzlich zu den weitergezahlten Bezügen…

EAS 2803Grenzgänger mit Homeworking nach dem DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0011-IV/4/200712.01.2007

…einem ganzjährig bestehenden Arbeitsverhältnis das Ausmaß von 45 Tagen, entfällt somit für das gesamte Jahr die Grenzgängereigenschaft. Sieht man von den Sonderfällen der Krankheit und des Urlaubs ab, ist es nach den getroffenen Regelungen unerheblich, aus welchen Gründen der tägliche Grenzübertritt nicht stattfindet. Auch Tage…

EAS 1278Vergabe von Übersetzungsaufträgen an einen in der Ukraine lebenden Übersetzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 133/1-IV/4/9822.06.1998

…Ukraine nur insoweit steuerlich erfassbar werden, als diese GmbH in der Ukraine über eine "Repräsentanz" (=Betriebstätte) verfügt. Man würde hier den ukrainischen Behörden aber vermutlich nicht entgegentreten können, wenn sie eine solche Repräsentanz in der ukrainischen Wohnung des Übersetzers annehmen, da dieser die Hauptübersetzungsarbeit dort…

EAS 1007Liechtensteinisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 13/11-IV/4/9627.01.1997

Frage der Arbeitgebereigenschaft: Die Frage, ob bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Arbeitskräftegestellung durch ein liechtensteinisches Unternehmen an österreichische Bauunternehmen den inländischen Gestellungsnehmern die steuerliche Stellung eines lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgebers der gestellten Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens…

EAS 3094Stillliegende inländische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2807-IV/4/200928.10.2009

Hat eine deutsche GmbH in Österreich ein Büro angemietet und als Zweigniederlassung im Firmenbuch eintragen lassen, weil man dadurch einen günstigeren Zugang zum österreichischen Markt erhoffte, dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es…

EAS 2116Personengesellschaften als Arbeitgeber von ausländischen Saison-Arbeitskräften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/0213.09.2002

…und ihnen daher Steuerfreiheit nach der 183-Tage-Klausel zusteht. Dieses Problem wurde im OECD-Kommentar 2000 (der für die Auslegung des DBA-Deutschland 2000 maßgebend ist) in Absatz 6.2 zu Art. 15 dadurch beseitigt, dass man dem Transparenzprinzip folgend die Steuerpflicht im Kurzzeit…

EAS 1868Schweizerische Verwaltungsratsvergütungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 711/1-IV/4/0115.06.2001

…die Tätigkeit auf schweizerischem Staatsgebiet ausgeübt worden ist. Folgt man der Auffassung, dass die Domizilgesellschaft der Arbeitgeber des österreichischen Abgabepflichtigen ist, dann käme die "183-Tage-Klausel" des Artikel 15 Abs. 2 DBA-Schweiz nicht zur Anwendung, sodass auch kurzfristige Tätigkeiten in der Schweiz ein…

EAS 744Kündigung eines Arbeitnehmerauslandsvertrages wegen Differenzen mit dem russischen Joint-Venture Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3617/1/1-IV/4/9531.10.1995

…von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn die russische Bauausführung länger als 24 Monate andauert (Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR) und der österreichische Dienstnehmer sich länger als 183 Tage in Russland aufgehalten hat. Wird nun dieser Auslandsvertrag am 31. 7. 1995 mit Wirkung ab 30…

EAS 3271Umsetzung des OECD-Update 2010 zur kurzfristigen Personalentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0159-IV/4/201209.03.2012

EAS 3201 hat sich mit der im Jahr 2010 veröffentlichten Aktualisierung des OECD-Kommentars befasst, derzufolge angesichts bestehender Auslegungsdivergenzen über den Arbeitgeberbegriff in der "183-Tage-Klausel" des Artikels 15 Abs. 2 lit. b OECD-MA in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als…

EAS 2051Consultingtätigkeit im Drittausland für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/1-IV/4/0229.04.2002

…dass eine Schätzung der Einkünfte mit 25% der Bruttoeinnahmen erforderlich sei, ist jedenfalls nicht erkennbar. Denn - sieht man von Deutschland ab - kann bei keinem der betroffenen Länder ernstlich eine Steuerfreistellungsverpflichtung in Österreich aus den Doppelbesteuerungsabkommen abgeleitet werden. Es ist auch unwahrscheinlich, dass in den USA…

EAS 1205Grenzgänger-Personalentsendung nach Ungarn
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 250/1-IV/4/9819.01.1998

…Tochtergesellschaft unter Entsendung ihres Mitarbeiters eine Assistenzleistung erbringt, die von der ungarischen Gesellschaft fremdüblich abzugelten ist. Im allgemeinen muß diese Abgeltung auch einen Gewinnaufschlag beinhalten; sieht man allerdings die Assistenzleistung als Nebenleistung im Sinn von Z. 7.36 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze, AÖFV. Nr. 122/1997…

EAS 1183Italienischer Geschäftsführer einer inländischen GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 226/1-IV/4/9701.12.1997

…im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da hiezu eine vertiefte Sachverhaltswürdigung vorzunehmen ist, die den zuständigen Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten werden muss. Folgt man auch auf österreichischer Seite der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit…

EAS 1712Inländische KG-Geschäftsführerbezüge nach Wohnsitzverlegung nach Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/5-IV/4/0028.08.2000

…eigenes russisches Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gegründet und haben sich daraufhin seine Österreich-Aufenthalte bereits durch drei Jahre hindurch auf jährlich rund 20 Tage beschränkt und liegen weiters keine Anhaltspunkte für eine baldige Aufgabe der Russland-Aktivitäten und eine Rückkehr nach Österreich vor…

EAS 2010Einjahresentsendung zur österreichischen Konzerngesellschaft ohne Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/8-IV/4/0203.04.2002

…entfallen. Der solcherart von Deutschland beabsichtigte Steuerzugriff auf die Bezüge wäre allerdings zu eng bemessen, wenn man auf deutscher Seite vermeint, dass auch in jenem Kalenderjahr, in dem der Aufenthalt in Österreich 183 Tage nicht überschreitet, das Besteuerungsrecht bei Österreich liegt und Deutschland Steuerbefreiung gewährt…