Hat eine inländische GmbH 100% der Geschäftsanteile einer ungarischen liegenschaftsverwaltenden Kapitalgesellschaft erworben und werden in der Folge die stillen Reserven dieser ungarischen Immobiliengesellschaft durch nach ungarischem Recht zulässige Aufwertungen über die Anschaffungskosten hinaus gewinnerhöhend aufgedeckt, so löst dieser Vorgang auf österreichischer Seite in den Händen…
…10.2017 zum Stichtag 30.6.2017 verschmolzen, so geht aus steuerlicher Sicht das Vermögen der übertragenden Körperschaft mit Ablauf des Verschmelzungsstichtags an die übernehmende Körperschaft über und die persönliche Zurechnung des Vermögens erfolgt an die FL-GmbH. Aufgrund der Rückwirkungsfiktion gilt die Vermögensübertragung steuerlich…
…Erfassung ist daher nicht ausreichend (AOA Part I/111); vielmehr müssten von Unternehmensmitarbeitern der Betriebstätte wesentliche Funktionen ("significant people functions") in Bezug auf ihr zuzurechnende immaterielle Vermögenswerte (hier: Beteiligung an der österreichischen GmbH) ausgeübt werden, zu denen das gesamte Risikomanagement zählt (AOA Part I/125…
…nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes in Verbindung mit der Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001 auf die übernehmende österreichische Kapitalgesellschaft über;…
…von Artikel III Umgründungssteuergesetz in die österreichische GmbH eingebracht, dann ist für die Frage, ob damit die in Deutschland angefallenen Verluste auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 25.09.2001, 99/14/0217 (Auslandsverlusterkenntnis) auf die Gewinne der übernehmenden österreichischen GmbH vorgetragen werden können…
Veräußert eine österreichische GmbH ihre 100-prozentige Beteiligung an einer vermögensverwaltenden tschechischen verejná obchodní spolecnost (v.o.s.; entspricht einer österreichischen OHG) und besteht das Vermögen der v.o.s. aus einer vermieteten tschechischen Liegenschaft, dann ist dieser Veräußerungsvorgang gem. Artikel 23 Abs. 2 in…
Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen GmbH für die Dauer von etwa 3 bis 4 Jahren nach Tschechien entsandt, um dort als eingetragener Geschäftsführer die Leitung einer dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin…
Werden die 95%igen Anteile, die eine deutsche Aktiengesellschaft an einer inländischen GesmbH hält, in eine andere deutsche Aktiengesellschaft eingebracht, so ist Österreich gemäß Artikel 7 DBA-Deutschland verpflichtet, diesen Vorgang von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Wenn sich in diesem Zusammenhang Artikel 7 des Abkommens…
…Österreichs ändert sich jedoch dadurch nichts, da nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort für die Besteuerung maßgebend ist und weil nach beiden Zuteilungsregeln der Arbeitsort eines Geschäftsführers am Sitz der GMBH gelegen ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem…
…eintritt als nach deutschem Recht. Die vorstehenden Aussagen übernehmen die in EAS 2619 für den umgekehrten Fall (Einbringung eines österreichischen Mitunternehmeranteils durch den deutschen Gesellschafter in eine deutsche Kapitalgesellschaft) vertretene Rechtsauffassung. Erzielt aber die deutsche GmbH&CoKG im Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung lediglich Erträge aus…
…der Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische…
…Dauer der Geschäftsführungstätigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert hat (dies erscheint aber unwahrscheinlich, wenn nicht die überwiegende Arbeitskraft für die inländische Gesellschaft eingesetzt wird), dann würden allfällige Gewinnausschüttungen der deutschen GmbH in Österreich im Veranlagungsweg steuerlich zu erfassen sein, wobei die gem. Art…
Übernehmen in Österreich ansässige Personen im Rahmen von Dienstverträgen Vertretertätigkeiten für eine luxemburgische GmbH (die in Österreich über keine Betriebstätte verfügt), und wird diese Tätigkeit überwiegend in verschiedenen europäischen Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge…
Errichten schweizerische Kapitalgesellschaften Tochter-GesmbHs in Österreich und übernehmen leitende Angestellte der schweizerischen Kapitalgesellschaften die Geschäftsführung für die österreichischen GesmbHs, dann ist es richtig, dass die den schweizerischen Muttergesellschaften hiefür erwachsenden Aufwendungen (insbesondere aliquote Gehälter samt Lohnnebenkosten) den österreichischen GesmbHs weiterbelastet werden. Die Gehaltsbezüge der…
…3428 zu DBA(Erb)-USA; ähnlich EAS 3435 zu DBA(Erb)-CH). Es stellt sich sodann die Frage, ob die von Todes wegen übergehende Beteiligung an einer österreichischen GmbH nach dem DBA(Erb)-FRA als unbewegliches Vermögen gemäß Art. 5 Abs. 3 DBA(Erb)-FRA…
…der Jahre 1 und 2, sonach -1500, in Österreich vortragsfähig werden. Die Verwertung des nach den vorstehenden Ausführungen in Österreich vortragsfähigen Betriebstättenverlustvolumens im Fall einer späteren Betriebstätteneinbringung in eine österreichische GmbH richtet sich nach den Grundsätzen des § 21 UmgrStG. 31. Mai 1999 Für den Bundesminister…
Hat eine in Österreich ansässige Abgabepflichtige von ihren in Deutschland ansässigen Eltern einen 20-prozentigen Anteil an einer deutschen Bau-GmbH im Schenkungsweg erhalten und wurde dieser Anteil in der Folge von der Geschenknehmerin veräußert, wobei laut erklärungsgemäßer Veranlagung in Österreich der Veräußerungserlös insgesamt (ohne…
…Berufsgruppe beschränkt bleiben, sondern muss für alle Formen von Gesellschafter-Dienstnehmern gelten. Hat daher ein in der Grenzzone ansässiger österreichischer Gesellschafter einer in der deutschen Grenzzone befindlichen GmbH seine Geschäftsführung zurückgelegt und ist er fortan in anderer Funktion als Dienstnehmer seiner GmbH tätig, dann tritt…
Erteilt eine österreichische Planungs-GmbH, die den Generalplanungsauftrag für eine (12 Monate nicht übersteigende) Errichtung eines Geschäftsgebäudes in Tschechien übernommen hat, einem tschechischen Architekten, der über keine inländische Betriebstätte verfügt, den Auftrag, einen Teil dieser Planungstätigkeit zu übernehmen, so steht Österreich gemäß Artikel 7 DBA…
…nun die deutsche Betriebsprüfung im Jahr 2001 zu dem Ergebnis, dass - wegen außergewöhnlich hoher GmbH-Gewinne im Jahr 1996 - Ende 1995 doch bereits ein Wertzuwachs in der eingebrachten Beteiligung stattgefunden hat und verweigert die deutsche Finanzverwaltung die Gewinneutralität der Einbringung, weil keine Kapitalerhöhung stattgefunden hat…