…17, nämlich einer "(public) performance" (vgl. etwa Tz 4 OECD-MK zu Art. 17 OECD-MA), erfüllt. Darunter versteht man einen öffentlichen Auftritt vor einem Publikum, der vorwiegend der Unterhaltung dient (vgl. VwGH 22.3.2018, Ro 2017/15/0045 mwN; s. das Negativbeispiel eines…
…der "Aufenthaltskosten" wird als Summe aller Aufwendungen anzusehen sein, die im Zusammenhang mit der Auftrittsveranstaltung anfallen, die sonach in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Zustandekommen der Gastspielveranstaltung und dem damit verbundenen Choraufenthalt in Österreich stehen. Da bei abkommensrechtlich ausreichender öffentlicher Finanzierung nicht nur Abs. 2…
Erhält eine österreichische GMBH von einem deutschen Sponsor Vergütungen dafür, dass sie vertraglich eine Sportlerin zu Werbeleistungen bei in- und ausländischen Sportveranstaltungen und anderen öffentlichen Auftritten verpflichtet, dann unterliegen diese Vergütungen gemäß Art. 4 DBA-Deutschland in den Händen der österreichischen GmbH der ausschließlichen…
… 98 EStG der österreichischen Besteuerung, weil die freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Diese Steuerpflicht besteht unabhängig davon, ob der in Österreich freiberuflich tätige Künstler im Rahmen einer öffentlichen Darbietung auftritt oder nicht. Die Steuerpflicht ist gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Steuerabzugsweg…
…oder 4 DBA-Frankreich für einen Auftritt einer französischen Künstlergruppe in Österreich vorliegen, trägt die französische Steuerverwaltung. Denn sie muss bestätigen, dass die Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus öffentlichen Mitteln des erstgenannten Staates" (hier: Frankreich) "seiner Gebietskörperschaften oder seiner Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziert werden".…
Schließt ein österreichischer Konzertveranstalter mit einer schweizerischen Aktiengesellschaft einen Vertrag über einen inländischen Auftritt eines in der Schweiz ansässigen Künstlers ab, dann ist sowohl der schweizerische Künstler auf Grund seiner künstlerischen Inlandstätigkeit als auch die schweizerische Aktiengesellschaft auf Grund ihrer Mitwirkung an einer inländischen…
…Artikel 17 Abs. 2 DBA-Schweiz behauptet und geltend gemacht, dass der Auftritt in Österreich "unmittelbar oder mittelbar überwiegend durch Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln" der Schweiz gefördert wird, so müssen im Rahmen der bei Auslandsbeziehungen bestehenden erhöhten Mitwirkungspflicht entsprechende Nachweise beigebracht werden. Als derartiger Nachweis…
…Artikel 12 DBA-Deutschland nicht gedeckt. Denn nach dieser Abkommensbestimmung sind urheberrechtliche Lizenzgebühren von der Quellenbesteuerung freizustellen. Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn es sich bei den genannten Zahlungen um Vergütungen für einen künstlerischen Auftritt in Deutschland, also nicht um eine bloße Abgeltung…
…Artikels 17 Abs. 3 DBA D (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 08. März 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…die Voraussetzungen des Artikels 17 Abs. 3 des DBA (überwiegende öffentliche Förderung oder von Deutschland bescheinigte fehlende Gewinnerzielung - siehe Z. 10 des Schlussprotokolls) vorliegen. Bei polnischen und rumänischen Orchestern würde bei Auftritten im Rahmen bilateraler Kulturaustauschprogramme die Steuerpflicht entfallen. 04. Februar 2004 Für den Bundesminister…
…120,- sowie zumeist S 30,- je Beilage). Begünstigungsfähig sind sowohl Sachspenden, die umsatzsteuerlich als Eigenverbrauch zu werten sind, als auch entgeltliche Lieferungen an öffentliche Stellen und an gemeinnützige, kirchliche und wohltätige Organisationen, die die Durchführung der Hilfsgüteraktion organisieren. Für entgeltliche Hilfslieferungen müsste die Steuerentlastung von…