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EAS 2333Österreichisches Fremdwährungskonto einer inländischen GmbH mit deutschem Grundbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/93-IV/4/0304.08.2003

…auch bei überwiegend ausländischen wirtschaftlichen Beziehungen der GmbH in der Regel dem inländischen Geschäftsbetrieb zuzurechnen und in Österreich zu versteuern sein. Wird die inländische GmbH mit deutschen Immobilieneinkünften gemäß Art. 6 DBA-Deutschland-2000 in Deutschland der Besteuerung unterworfen und wird hierbei auch der aus…

EAS 2400Zur Frage der "Reinwaschung" von Steueroaseneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/17-IV/4/0305.01.2004

Bei der Auslegung von Rechtsvorschriften ist in besonderem Maße auf den Sinn des Gesetzes Bedacht zu nehmen. § 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer…

EAS 547Veranstaltung einer Fachmesse in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 221/11/1-IV/4/9416.12.1994

…Messedauer eingeräumten Nutzungsrechte an den deutschen Ausstellungshallen stammen oder ob hier überwiegend eine Abgeltung der Serviceleistungen des österreichischen Unternehmens (Beschaffung der als bewegliches Wirtschaftsgüter einzustufenden Messestände, Organisations-Know-How, Beratung usw.) vorliegt. Sollte bei den von den Ausstellern eingehobenen Vergütungen die Abgeltung der Serviceleistungen im…

EAS 1730Britisches EDV-Consulting Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 755/1-IV/4/0009.10.2000

…Diese Bezugsteile sind - gleichgültig ob sie nach Österreich überwiesen worden sind oder nicht - im Veranlagungsweg zu erfassen; vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das britische Unternehmen dann, wenn es über eine inländische "Lohnsteuerbetriebstätte" verfügt (die Nutzung fester örtlicher Einrichtungen für die Dauer von 1 Monat reicht…

EAS 2470Liquidationsbesteuerung bei zwischengeschalteten EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/7-IV/4/0405.07.2004

…um sodann unter Nutzung eines spanischen ETVE-Status der spanischen Holdinggesellschaft (entidades de tenencia de valores extranjieros) steuerfrei nach Kanada weitergeleitet zu werden. Wenn unter solchen Gegebenheiten - wie im Fall einer zwischengeschalteten niederländischen Holdinggesellschaft einer britischen Gesellschaft - auf der Grundlage des VwGH-Erkenntnisses vom 10…

EAS 2933Zweitwohnsitzverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0095-IV/4/200825.01.2008

…begründet, kann nicht im EAS-Verfahren beantwortet werden, weil dies unter den gegebenen Umständen (bei Überziehen der 70-Tage-Frist der Zweitwohnsitzverordnung durch behauptetes Auswärtswohnen) vom Gesamtbild der Sachverhaltsgegebenheiten abhängt und daher als Sachverhaltsfrage von der zuständigen Abgabenbehörde zu entscheiden ist. Bundesministerium für Finanzen, 25…

EAS 3299Unmittelbarkeitserfordernis im Fall einer treuhandschaftlich gehaltenen Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0523-IV/4/201223.10.2012

…die Ö-GmbH erkennbar ist, dass die Gewinnausschüttung steuerlich nicht der CH-AG, sondern dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Personen zuzurechnen ist. Wenn die Ö-GmbH wissen musste, dass der CH-AG nicht die Eigenschaft des "Nutzungsberechtigten" ("beneficial owner") iSd DBA zukam, kann das DBA keine…

EAS 741Nutzung des amerikanischen ADR-Programmes für die Kapitalbeschaffung im Inland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/77/1-IV/4/9530.10.1995

…können, die österreichischen Dividenden von der Depotbank in US-Dollar umzuwechseln und in dieser Währung an die ADR-Inhaber auszuzahlen sind, ohne dass es hiezu eines weiteren Beschlusses bedarf, sind gewichtige Indizien, die erkennen lassen, dass an die US-Depotbank überwiesene Gewinnausschüttungen anteilig den ADR…

EAS 1443Geschäftsführung für eine inländische GMBH durch den Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/27-IV/4/9921.06.1999

…weitergibt) dann liegt eine Nutzungseinlage in die deutsche Gesellschaft vor, die auf österreichischer Seite zu keinen unmittelbaren steuerlichen Folgen führt. Sollte in einem solchen Fall von den beiden Steuerverwaltungen anerkannt werden, dass sich für die Dauer der Geschäftsführungstätigkeit der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach Österreich verlagert…

EAS 1086Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 228/1-IV/4/9717.06.1997

Zur Frage des Mittelpunktes der Lebensinteressen ergibt sich aus dem VwGH-Erkenntnis vom 22.3.91, 90/13/0073, ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt…

EAS 3337Leiter der inländischen Zweigniederlassung einer deutschen Kapitalgesellschaft mit wechselndem Arbeitsort
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0616-VI/8/201324.09.2013

…Sicht ausreichend sein, die Arbeitstage nach dem Überwiegen der österreichischen und deutschen Arbeitszeiten entsprechend zuzuordnen. Allfällige weitere Vereinfachungen bei der Steueraufteilung müssten mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt abgesprochen werden. Da die deutsche Kapitalgesellschaft ihren Mitarbeiter in einer österreichischen Betriebstätte beschäftigt, ist sie gemäß…

EAS 1458Wohnsitzverlegung eines Vorstandsmitgliedes einer inländischen Holdinggesellschaft nach Malta
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 423/1-IV/4/9931.05.1999

…abgeleitet werden, daß ein solcher Ansässigkeitswechsel nicht stattfindet. Denn entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als…

EAS 1849Deutsche Kommanditgesellschaften auf Aktien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 814/1-IV/4/0107.06.2001

…wird die Zuordnung auch nicht sachverhaltsabhängig vom Überwiegen der Beteiligung der Aktionärskommanditisten oder Komplementäre abhängig gemacht, sondern es wird der Gesellschaftstyp im Gleichklang mit der deutschen Rechtslage insgesamt als körperschaftsteuerpflichtig eingestuft". Bezieht daher eine deutsche KGaA, an der in Deutschland ansässige natürliche Personen zu 40…

EAS 2841Begriff der Immobiliengesellschaften im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0205-IV/4/200725.04.2007

…Vermögens. Im Schlussprotokoll wird hierzu klargestellt, dass das "Überwiegen" des Liegenschaftsbesitzes nicht auf der Grundlage der Verkehrswerte, sondern auf der Grundlage der letzen vor der Veräußerung zu erstellenden Handelsbilanz zu beurteilen ist. Hierbei ist nicht auf den Konzernabschluss der Gesellschaft, sondern auf ihren Einzelabschluss abzustellen…

EAS 3429Notwendige Substanzerklärung bei DBA-Entlastung an der Quelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2021-0.190.84816.03.2021

…Konzern erbringt, entfaltet eine betriebliche Tätigkeit, die über die bloße Vermögensverwaltung iSd § 3 DBA-EVO hinausgeht. Die betriebliche Tätigkeit muss im Übrigen nicht überwiegen. Aus einer Börsennotierung allein kann hingegen nicht geschlossen werden, dass eine Gesellschaft betrieblich tätig ist. Als "eigene Arbeitskräfte" im Sinne von §…

EAS 3146Konzerninterne Veräußerung einer 2-prozentigen inländischen Kapitalbeteiligung durch eine französische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0954-IV/4/201019.04.2010

…Internationales Steuerrecht, Tz 13-76). Das Abkommen enthält keine näheren Erläuterungen zu der Frage, unter welchen Gegebenheiten Immobilienvermögen als "hauptsächlicher" Vermögensbestandteil zu werten ist. Diese Frage wird nicht damit zu beantworten sein, dass dies stets bei "Überwiegen" im Sinn von mehr als 50% gegeben ist;…

EAS 3443Zuwendung einer GmbH-Beteiligung mit französischem Immobilienbesitz – StiftESt und DBA(Erb)-FRA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.792.78906.02.2023

…gesamten aktiven Vermögen der österreichischen GmbH (ebenfalls zu Verkehrswerten angesetzt) zu stellen. In Drittstaaten gelegene Vermögenswerte sind hierbei beim Gesamtvermögen anzusetzen. "Hauptsächlich" bedeutet aber nicht ein rechnerisches Überwiegen im Sinne von mehr als 50 %. Vielmehr ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen, ob der Immobilienbesitz die…

EAS 2576Konsolidierungskreis für den "Methodenwechsel"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0122-IV/4/200504.03.2005

…Kapitalgesellschaft (Enkelgesellschaft der österreichischen Kapitalgesellschaft), dann gestattet die Konsolidierungsvorschrift des § 2 Abs. 4 VO BGBl. Nr. 57/1995 nicht, die Aktiveinkünfte der Dubai-Gesellschaft zur Beseitigung des Überwiegens der schädlichen Passiveinkünfte der Malta-Gesellschaft einzusetzen und solcherart die Gewinnausschüttungen nach Österreich vom Verlust der Schachtelbefreiung…