…Betriebstätte Anrecht auf vollständige Entlastung von dieser Abzugsbesteuerung, wenn eine Ansässigkeitsbestätigung der niederländischen Steuerverwaltung beigebracht wird. In einem derartigen Fall ist es auch nicht möglich, jenen Teil der an das niederländische Unternehmen gezahlten Beträge dem Steuerabzug zu unterwerfen, der von dem niederländischen Unternehmen schließlich an…
…kann, stellt sich sonach nur, wenn tatsächlich nach Fremdvergleichsgrundsätzen von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Lizenzgebühr zu leisten ist und wenn diese weiters nach den in Österreich geltenden Einkünftezurechnungsgrundsätzen tatsächlich der schweizerischen Holdinggesellschaft steuerlich zuzurechnen ist. Mit dieser Frage hat sich allerdings bereits EAS 2731 auseinandergesetzt…
Überträgt eine in Österreich ansässige Gesellschafterin einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht…
Es entspricht der ständigen Verwaltungspraxis, eine internationale Doppelbesteuerung bei unentgeltlichem Übergang von im Ausland belegenem unbeweglichem Vermögen (einschließlich "mittelbarer Grundstücksschenkungen") und ausländischem Betriebstättenvermögen (einschließlich Personengesellschaftsbeteiligungen) durch Steuerfreistellung zu beseitigen. Diese Grundsätze gelten unabhängig davon, ob der Geschenkgeber seinen Hauptwohnsitz in Österreich oder im Ausland hat…
…liquidiert, so dass hierdurch die deutschen Anleger unmittelbar zu Kommanditisten der österreichischen GmbH & Co KG werden, so stellt dies aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie keine steuerwirksame Übertragung von Betriebsvermögen des ausscheidenden "Gesellschafters" (der deutschen KG) an die deutschen Anleger dar. Denn diese waren infolge des…
…den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein. Eine Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien liegt gemäß § 14 KMG vor, wenn mit dem investierten Kapital überwiegend, sei es direkt oder indirekt, Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien…
Einkünfte liechtensteinischer Gesellschaften, die nach liechtensteinischem Steuerrecht von der Vermögens-, Erwerbs- und Ertragsteuer befreit und nach Artikel 26 von der Anwendung des DBA-Liechtenstein ausgeschlossen sind, bleiben nach Maßgabe des österreichischen innerstaatlichen Rechts der österreichischen beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Überträgt daher ein in Monaco ansässiger Geschäftsmann…
…derzeit von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung Anlass für eine Besteuerung jener Wertzuwächse, die durch das DBA-USA der Besteuerung in Österreich verloren gehen; die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes…
…hierbei stattfindenden Übertragung der der S-GmbH & Co KG aus den Untermietverträgen erwachsenen Rechte um bewegliche immaterielle Wirtschaftsgüter. Dennoch fällt die Veräußerung dieser Rechte unter die für unbewegliches Vermögen geltende Zuteilungsregel des Artikels 13 Abs. 1 DBA-Ungarn und ist demzufolge in Österreich von der…
…Kreis der betrieblich tätigen Personengesellschaften hinaus auszuweiten sein. Daher ist in Fällen, in denen inländische Grundstücke von den ausländischen Grundeigentümern im Wege von rein vermögensverwaltenden KEGs gehalten wurden, die Transparenzmethode angewendet und eine beschränkte Steuerpflicht als bestehend angenommen worden (EAS 1571, EAS 1754). Auch im…
…dass Ungarn das ihm übertragene Besteuerungsrecht nicht wahrnimmt, kann daher unter den gegebenen Umständen kein Aufleben eines österreichischen Besteuerungsanspruches begründen, weil das DBA-Ungarn keine "subject-to-tax-Klausel" enthält und daher die abkommensrechtliche Steuerfreistellung in Österreich nicht von der tatsächlichen Erhebung einer ungarischen Steuer…
…Forstgut hält, aus familieninternen Gründen mittels eines "Contract for Sale and Purchase" auf einen in den USA steuerpflichtigen US-Trust übertragen, und ist diese Transaktion aus österreichischer Sicht als eine gemischte Schenkung zu werten, dann liegt eine unentgeltliche Vermögensübertragung an den Trust vor, die gemäß…
…Dies wiederum hat zur Folge, dass eine Veräußerung der Personengesellschaftsanteile und die damit einhergehende Übertragung der ungarischen Immobilienanteile innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist zur Steuerpflicht der hierbei erzielten Veräußerungsgewinne führt. Da es sich hierbei aber um Veräußerungsgewinne handelt, die aus einem in Ungarn gelegenen Grundstück stammen…
Vereinbart eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem polnischen Kunden die Lieferung einer maschinellen Anlage zu einem vertraglichen Kaufpreis von 800.000 Euro und behält sich die österreichische Gesellschaft alle Verfügungsrechte über die Anlage bis zur Bezahlung der letzten Kaufpreisrate vor, so deutet alles darauf hin, dass…
…besteuert werden und sind folglich in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Als Veräußerung wird hiebei jeder Vorgang zu verstehen sein, auf Grund dessen die Beteiligung gegen Entgelt auf eine andere Person übertragen wird. Daher wird auch eine Übertragung der Beteiligung auf die luxemburgische Muttergesellschaft der…
…das Verständnis von Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts entfalten können; so z.B. der deutsche BFH im Montageurteil (BFH 21.4.1999, BStBl. II, 1999,694), in dem er in Bezug auf den Beginn einer Montagebetriebstätte auf abkommensrechtliche Kriterien verweist und beifügt, dass "deren Übertragung auf…
…soweit dies der Herbeiführung von Gegenrecht dient. Die Anwendung von § 48 BAO soll zwar nicht dazu führen, dass ausländische Vermögensübertragungen gegenüber vergleichbaren inländischen Übertragungen begünstigt werden; angesichts der in § 15 Abs. 1 Z. 12 ErbStG vorgesehenen Steuerfreistellung für Vermögensanfälle aller Art an inländische Gebietskörperschaften steht…
…kann auf österreichischer Seite kein Vorwurf von Rechtsmissbrauch erhoben werden, solange die Sachverhaltsgegebenheiten keine Umgehung österreichischer Steuern erkennen lassen. Denn Österreich verliert das Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der tschechischen Liegenschaft nicht durch die gewählte Gestaltung, sondern durch die Zuteilungsregel für unbewegliches Vermögen im DBA-CSSR. Durch…
Gemäß Artikel 7 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung wird das Besteuerungsrecht an beweglichen körperlichen Vermögensgegenständen im Schenkungsfall jenem Vertragstaat zugeteilt, in dem diese Gegenstände "belegen" sind. Diese Bestimmung wird nach Auffassung des BM für Finanzen allerdings nicht in dem…
Ist eine deutsche Personengesellschaft an einer inländischen Personengesellschaft beteiligt und werden die Anteile an der deutschen Personengesellschaft von den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern (denen keine Inländereigenschaft im Sinn des § 6 Abs. 2 ErbStG 1955 zukommt) im Schenkungsweg an Personen übertragen, die ebenfalls keine "Inländer" im…