Hat ein österreichisches Unternehmen von einem spanischen Unternehmen den Auftrag für die Errichtung und Montage einer Glasfassade übernommen, wobei im Vertrag ein Baubeginn im Mai 2003 und eine Fertigstellung im November 2003 vorgesehen war, dann wäre bei Einhaltung dieser Montagefrist keine spanische Betriebstätte entstanden. Konnte…
Stellt sich bei der Entsendung eines Dienstnehmers einer deutschen Firma zu einer österreichischen Firma heraus, dass infolge Überschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland das Besteuerungsrecht von Deutschland auf Österreich übergeht, dann muss von der bisher in Deutschland vorgenommenen Besteuerung…
Beteiligen sich österreichische Unternehmer an türkischen Baustellen, die wegen Überschreitung der 6-Monatsfrist den Charakter einer türkischen Betriebstätte annehmen, dann gelten für die Gewinnzuordnung an diese türkische Betriebstätten die üblichen OECD-Regelungen, die eine Gewinnzuordnung nach Fremdverhaltensgrundsätzen erfordern. Hierzu ist im Rahmen einer Funktionsanalyse zunächst…
Wurde eine japanische Kapitalgesellschaft von einer österreichischen Projektgesellschaft anlässlich der Errichtung eines inländischen Universitätsneubaues mit der Bauplanung und Bauüberwachung beauftragt, liegt eine Mitwirkung an einer inländischen Bauausführung vor, die bei Überschreitung der in Art. IV Abs. 2 lit. g DBA-Japan genannten 12-Monatsfrist betriebstättenbegründend…
Wird ein Dienstnehmer einer US-Gesellschaft im Rahmen seines Dienstverhältnisses vorübergehend für die Zeit vom 1. November 1993 bis Ende Mai 1994 nach Österreich entsandt, so tritt er hiedurch wegen Überschreitung der 6 Monatsfrist des § 26 Abs. 2 BAO in die inländische unbeschränkte Steuerpflicht…
Übernimmt eine österreichische Kapitalgesellschaft (A-GMBH) den Auftrag, die Bauüberwachung und den örtlichen Materialeinkauf im Zuge einer Anlagenerrichtung in Korea zu bewerkstelligen, so wird hiedurch - bei Überschreitung der 12monatigen Baustellenfrist des Art. 5 Abs. 3 DBA-Korea - eine Betriebstätte in Korea begründet, die Korea das…
…iSd Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA Italien, welche nur bei der Überschreitung einer Dauer von 12 Monaten eine Betriebsstätte begründen. Für die Ermittlung der Baustellenfrist ist das maßgebliche Enddatum jenes, an dem die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist (OECD Komm. Art. 5…
…beendet werden können, dann ist durch die Überschreitung der für Bauausführungen geltenden 12-monatigen Frist des Artikels 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien eine Betriebstätte in Österreich begründet worden. Diese Betriebstätte existiert nicht erst ab Überschreitung der Frist von 12 Monaten, sondern ab Beginn…
…entrichten, wenn der inländische Jahresumsatz S 40.000,00 überstieg. Ab 1994 wird eine Grenze von S 300.000,00 maßgebend sein, ab deren Überschreitung der gesamte Inlandsumsatz in die Steuerpflicht eintritt. 3. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…US-Dollar übersteigen), entstünde eine inländische Steuerpflicht. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG erfordert dies bei einem beschränkt Steuerpflichtigen jedoch erst bei Überschreitung des Grenzbetrages von S 37.000 die Abgabe einer Steuererklärung. 5. Juli 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…italienische Besteuerungsniveau im ggstl. Fall nicht das österreichische, dann müsste bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für…
…keine Steuerpflicht in Deutschland aus; auch ist unerheblich, dass das deutsche Bauvorhaben wegen Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen, die tatsächlich ihren Familienwohnsitz im grenznahen Raum haben. Da sich aus dem…
…Montageleiters besorgt wird, dann ist - sofern wegen Überschreitung der für solche Bauausführungen relevanten Frist von 12 Monaten eine britische Betriebstätte für das österreichische Unternehmen entsteht - für die Ermittlung des der britischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinnanteiles zunächst eine Funktionsanalyse vorzunehmen: es ist zunächst festzustellen, welche Funktionen die…
…auszugehen sein, daß eine Lehrtätigkeit an einer staatlichen italienischen Universität als Ausübung einer öffentlichen Funktion im Sinn von Artikel 19 des Abkommens anzusehen ist. Kommt daher Artikel 20 wegen Überschreitung der Zweijahresfrist nicht zur Anwendung, ist Italien (rückwirkend) nach Artikel 19 zur Steuererhebung berechtigt. In…
…Verlegearbeiten - auch wenn sie an verschiedenen Baustellen für die österreichische Baufirma ausgeführt werden - "wirtschaftlich und geographisch" einheitlich zu beurteilen sind und folglich für die italienische Firma wegen Überschreitung der 12 monatigen Baustellenfrist des DBA-Italien eine inländische Betriebstätte gegeben ist. Der Geschäftsführer der italienischen Firma…
…AÖF Nr. 193/1988, kann über Antrag des bauausführenden Unternehmens bei Überschreitungen der in Artikel 4 Abs. 2 DBA-UdSSR vorgesehenen Baustellenfrist im Wege eines Verständigungsverfahrens von den damit verbundenen steuerlichen Rechtsfolgen abgesehen werden, wenn in den maßgebenden Verträgen eine die 24-Monatefrist nicht übersteigende…
…80 wird auf österreichischer Seite in diesem Zusammenhang keine Notwendigkeit gesehen, die Kostenweiterbelastung an die österreichische Tochtergesellschaft um einen Gewinnaufschlag zu erhöhen. Allerdings kann sich bei Überschreitung der 183-Tage-Frist des Artikels 14 Abs. 2 DBA-Tschechien eine inländische Steuerpflicht der anteiligen Geschäftsführerbezüge ergeben…
…Und zwar dadurch, dass sie eine Vereinbarung mit der Tochtergesellschaft eingeht, derzufolge unter Zugrundelegung des seinerzeitigen Kursverhältnisses Euro zu USD von 1:1 bei Überschreitung von Schwankungen +/-20% die österreichische Muttergesellschaft die daraus resultierenden Währungsverluste (bzw. die Währungsgewinne) übernimmt; und zwar durch entsprechende Adaptierung der…
…auch EStR 2000 Rz 8042). Bei jenen Schauspielern, bei denen mangels Überschreitens der Veranlagungsgrenze von 3.630 Euro keine Steuerleistung als beschränkt Steuerpflichtige anfallen kann, ist die Dokumentation dieses Umstandes ausreichend. Wird ein Bruttosteuerabzug von der an das Theater geleisteten Gastspielvergütung vorgenommen, dann ist - wenn…
…österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen. Diese Sichtweise folgt aus dem Umstand, dass ein "Anrechnungsvortrag" jener italienischen Steuer, die wegen Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages in Österreich von der Anrechnung ausgeschlossen ist, nicht zulässig ist (VwGH 20.04.1999, 99/14/0012). 09. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …