…entstandenen steuerlichen Verrechnungspreisforderung gegenüber der italienischen Tochtergesellschaft verzichten, dann wäre in diesem Verzicht auf den Vermögenswert "Forderung" (und in der durch Befreiung von ihrer steuerlichen Verrechnungspreisverbindlichkeit eintretenden Bereicherung des steuerlichen Betriebsvermögens der Tochtergesellschaft) eine Vermögenszuführung auf Gesellschafterebene, sonach eine verdeckte Einlage in die italienische Tochtergesellschaft…
…182 iVm Rz 257 ff). Werden in der türkischen Baustelle Maschinen des Unternehmens eingesetzt, dann ist davon auszugehen, dass diese Maschinen nicht in das steuerliche Betriebsvermögen der Baubetriebstätte überführt werden, sondern weiterhin dem Betriebsvermögen des österreichischen Hauptsitzes zuzurechnen sind (VPR 2010 Rz 194). Artikel 7…
…notwendiges Betriebsvermögen einer in Deutschland unterhaltenen Betriebstätte des Sportlers darstellen sollten und aus diesem Grund in Österreich steuerfrei zu stellen wären, erscheint kaum vorstellbar; vor allem weil auch die deutsche Kapitalgesellschaft nichts anderes getan hat, als die Nutzung der von ihr erlangten Persönlichkeitsrechte des Sportlers…
…des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus Anlass einer gewerblichen Tätigkeit" bezogen werden. Das Verständigungsprotokoll legt hiezu fest, dass diese Voraussetzung ua. dann erfüllt ist, wenn die betreffenden Einkünfte durch Vermögenswerte erzielt werden, die zum Betriebsvermögen des…
…überlassen und daher in Österreich steuerfrei zu stellen sind (zB EAS 231, EAS 1228, EAS 2683, EAS 3018, EAS 3040, EAS 3217). Gewinnausschüttungen der ungarischen B.T. an den österreichischen Gesellschafter werden nach ungarischem Recht als Dividenden behandelt und fallen damit unter Artikel 10 des…
…Betriebstättenmitarbeitern gegründet worden ist, dann bildet dieses inländische Betriebsvermögen der deutschen GmbH (die verpachtete Produktionsbetriebstätte) für die deutsche GmbH keine inländische Betriebstätte mehr. Anlässlich der Verpachtung einer inländischen Fabriksanlage durch eine deutsche Kapitalgesellschaft hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 19.06.1968, 1561/67…
…mit der Folge, dass sie der ausschließlichen Besteuerung in Österreich überlassen sind. Wird die Pension nicht von einer Pensionskasse, sondern von einer Versicherungsgesellschaft oder einer ihr gleichzuhaltenden - vom Arbeitgeber verschiedenen - Rechtsperson gezahlt, fällt die Pensionsleistung unter Artikel 18 Abs. 2 des Abkommens; diese Abkommensbestimmung teilt…
…einer deutschen GmbH&CoKG ihrem in Deutschland ansässigen Bruder (Mitgesellschafter) ihren Gesellschaftsanteil und erhält sie von ihrem Bruder eine nach österreichischem Recht als außerbetriebliche Versorgungsrente einzustufende Rentenleistung, dann liegt eine unentgeltliche Übertragung des Gesellschaftsanteiles vor, sodass die Rentenzahlungen nicht erst ab Überschreiten der maßgebenden Buchwerte…
…die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung überlassen…
…Erbübergang des Anspruchsrechtes unter Artikel 5 des DBA(Erb)-Deutschland fällt. Sollte auf deutscher Seite die Sachverhaltsbeurteilung zu dem Ergebnis führen, dass nach dem Liquidationsbeschluss, sonach nach dem Beschluss, die gewerbliche Tätigkeit in Deutschland zu beenden, die gewerbliche Betriebstätte dennoch im Zeitpunkt des Todes des…
…Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, als Untermietzahlungen, also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf der Ebene des zwischenstaatlichen…
…deutsches Betriebsvermögen veräußert. Die Rentenzahlungen führen daher zu nachträglichen Einkünften, die ab Erzeugung eines steuerpflichtigen Veräußerungsgewinnes steuerlich zu erfassen sind (EStR 2000 Rz 5672). Da die Renteneinkünfte nicht kraft Rentenform, sondern kraft Erzeugung eines betrieblichen Veräußerungsgewinnes steuerpflichtig werden, sind sie auf der Ebene des DBA…
…um eine Abgeltung der Überlassung von Persönlichkeitsrechten, dann ist gegenwärtig international nicht einwandfrei geklärt, ob solche Entgelte noch als Lizenzgebühren gelten oder nicht (Hinweis auf EAS 882). Solange diese Frage aber international ungeklärt und auch keine ausdrückliche Rechtspflicht zu einer weiten Auslegung des Art. 12…
…des ausländischen Herstellers aufscheint. In gleicher Weise wird aber auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer österreichischen Produktionsgesellschaft von letzterer nicht mit einer Markenlizenzgebühr belastet werden können. Diese Auffassung schlägt sich nicht mit dem BFH-Urteil vom 9.8.2000, I R 12/99 (Lizenzzahlung für Überlassung…
…dass eine Vertragsklausel dem polnischen Kunden die (theoretische) Möglichkeit einräumt, sich erst zum Zeitpunkt der letzten Ratenzahlung für den Erwerb zu entscheiden, gestattet nach Auffassung des BM für Finanzen nicht, die vertraglichen Abmachungen so umzuqualifizieren, dass in den Kaufpreisraten ein Entgelt für "das Recht auf…
…ist nach Auffassung des BM für Finanzen auf der Grundlage von § 98 Abs. 1 Z 6 iVm § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 und § 99 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 durch Vornahme einer Abzugsbesteuerung zu realisieren. Denn eine Überlassung des Rechtes auf Nutzung…
…Besteuerungsanspruch Österreichs ist nach Auffassung des BM für Finanzen auf der Grundlage von § 98 Z. 6 i.V. mit § 28 Abs. 1 Z. 3 und § 99 Abs. 1 Z. 3 EStG durch Vornahme einer Abzugsbesteuerung zu realisieren. Denn eine Überlassung des Rechtes auf Nutzung immaterieller…
…Tochtergesellschaft wahrgenommenen Funktionen fremdüblich abgegolten werden (Schlussprotokoll zu Artikel 5 des DBA-Deutschland-2000). Bei der geplanten Funktionsrückstufung der österreichischen Tochtergesellschaft wird in diesem Zusammenhang mit zu bedenken sein, dass hiermit vermutlich eine Überlassung des von der österreichischen Tochtergesellschaft aufgebauten Kundenstockes an die deutsche Schwestergesellschaft…
…ob diese Überlassung des Ostmarktes an die deutsche Schwestergesellschaft vor oder nach dem für steuerliche Belange maßgebenden Beginn der tatsächlichen Abwicklung erfolgt ist. Hat die deutsche Gesellschaft tatsächlich erst nach diesem steuerlich maßgebenden Abwicklungsbeginn Vertriebsrechte für den Osteuropamarkt erhalten, dann schließt eine Erfassung des Kundenstock…
…für Verkaufsveranstaltungen (EAS 437); Beratungsleistungen für einen tschechischen Kunden in diversen Räumlichkeiten des Betriebes (EAS 736); regelmäßige Mitbenutzung eines Schreibtisches an drei Wochentagen in Italien (EAS 993); regelmäßige Überlassung des Schreibtisches an den spanischen Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen GmbH (VwGH 25.11.1992, 91/13/0144)]…