Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…
…Hinsichtlich der an die D-AG zu entrichtenden Zahlungen ist zunächst zu prüfen, ob diese unter die beschränkte Steuerpflicht des § 98 Abs. 1 Z 6 iVm § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 fallen. In letztgenannte Kategorie fallen lediglich Einkünfte aus der Überlassung von Rechten…
…Vergütungen für die Überlassung von Verwertungsrechten, die an österreichische Komponisten oder Liedtexter gezahlt werden (dies umfasst auch Vergütungen, die über Verwertungsgesellschaften zufließen) fallen nach der Konsultationsvereinbarung nicht unter Artikel 17, sodass das Besteuerungsrecht daran ausschließlich bei Österreich liegt. Werden Zahlungen für Aufzeichnungsrechte an Tonaufnahmen (zB…
…zu ersetzen, so unterliegen diese Zahlungen jedenfalls als Vergütung für kaufmännische und technische Beratung der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 EStG. Ob diese Vergütungen Elemente abgelten, die als Überlassung "gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Erfahrungen" im Sinn des Artikels 12 DBA-Schweiz anzusehen sind, kann im…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an einen rumänischen Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen angefertigt und überlassen (Applikations-Software), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen seit 1992 keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD-Musterabkommens dar (Z 14…
…von 800.000 Euro gesehen werden. Das BMF schließt sich daher der von polnischer Beraterseite vertretenen Auffassung an, dass unter den geschilderten Gegebenheiten die monatlichen Zahlungen von insgesamt 800.000 Euro in wirtschaftlicher Hinsicht als Kaufpreisraten aufzufassen sind und keine unter Artikel 12 DBA-Polen…
…Entgelte für die Überlassung dieser Urheberrechte dem Artikel 13 DBA-Niederlande zuzuordnen und in Österreich von der Quellenbesteuerung zu entlasten (Z 18 dritter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Liegt hingegen der (wahrscheinlichere) Fall vor, dass die Urheberrechte an dem Film…
…dies auch insoweit der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, als Untermietzahlungen, also ebenfalls Zahlungen für die Überlassung des als beweglich einzustufenden Bestandrechtes, von dem im gegebenen Zusammenhang (vor der Veranlagung 2006) maßgebenden Begriff der "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" umfasst sind (VwGH 16.03.1971, 1357/70). Auf…
Erhält ein in Österreich ansässiger Künstler von der deutschen Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten Zahlungen, die als Abgeltung für die Überlassung von Urheberrechten an tonkünstlerischen Werken zu qualifizieren sind, dann wäre die Vornahme eines 25%igen deutschen Steuerabzuges durch Artikel 12 DBA-Deutschland nicht gedeckt…
…Steuerpflicht von ausländischen Einkünfteempfängern durch Steuerabzug wahrzunehmen ist. Die Anwendung des Steuerabzugsverfahrens dient in erster Linie der Sicherung des Steueraufkommens bei einer inländischen Einkünfteerzielung durch Steuerausländer. Werden von einem inländischen Unternehmen Honorare an einen freiberuflich tätigen ausländischen Unternehmensberater gezahlt, dann unterliegt der ausländische Unternehmensberater nach …
…Artikel 12 (Lizenzgebühren) dürfte ausscheiden, da selbst dann, wenn man eine Überlassung von "Urheberrechten" annehmen wollte, von der DBA-Lizenzgebührendefinition keine Urheberrechte an "sportlichen Werken" erfasst werden. Doch selbst wenn Artikel 12 zur Anwendung käme, könnte daraus kein deutsches Besteuerungsrecht abgeleitet werden. Im Verhältnis zu…
…zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen den beiden Vertragstaaten Einvernehmen über die steuerliche Anerkennung des Arbeitsgestellungsverhältnisses besteht - darüber hinwegsetzen, dass damit der Arbeitskräfteüberlasser Arbeitgeber ist, sodass bei…
…dass es die Verwertungsrechte an den Persönlichkeitsrechten eines Sportlers erhält, dann sind diese Entgelte auf Grund des geltenden DBA-Deutschland von der österreichischen Besteuerung zu entlasten. Diese Entlastungsverpflichtung besteht sowohl dann, wenn es sich hiebei um unter Artikel 12 (Lizenzgebühren) fallende Zahlungen handelt als auch…
…die wirtschaftlich ihr zustehenden Verwertungsrechte an die österreichische Gesellschaft überlassen hat, dann werden nach einer Verschmelzung dieser dänischen Schwestergesellschaft auf ihre gemeinsame Muttergesellschaft auch die Verwertungsrechte wieder an die Muttergesellschaft übergehen und alle ab dieser Verschmelzung geleisteten Zahlungen als Einkünfte der Muttergesellschaft die inländische Abzugssteuerpflicht…
…zwar auch dann, wenn der österreichische Leasingnehmer seine Zahlungen auf ein Konto einer Drittstaatsgesellschaft leistet, weil an diese die Mieteforderungen zur Einziehung abgetreten worden sind. Steuerunwirksame treuhändige Vereinnahmung durch die deutsche Leasinggesellschaft würde diese Voraussetzungen jedenfalls nicht erfüllen. Anmerkung: Dieser Fall zeigt, dass es wichtig…
Die Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sind im Recht der Doppelbesteuerungsabkommen nach Kausalitätsgrundsätzen und nicht nach Zuflussgrundsätzen international aufzuteilen. Fließen daher einem ehemaligen Dienstnehmer eines deutschen Unternehmens, der 1991 nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich verlegt hat, auf Grund eines…
…keine eindeutigen Anhaltspunkte dafür, unter welche Kategorie solche Lizenzgebühren für Software fallen, doch es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei um Zahlungen für das Recht, das Urheberrecht an dem Programm zu nutzen, handelt (Z. 13.1 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA…
…den Überweisungsbeträgen einen Steuerabzug vorzunehmen hat, vor allem auf Folgendes Bedacht zu nehmen: Die an die ausländischen Sportklubs geleisteten Zahlungen unterliegen nach österreichischem inländischen Steuerrecht der Steuerabzugspflicht, weil diese Zahlungen als Entgelt für die Überlassung von Rechten (hier: von Übertragungsrechten) anzusehen sein werden (§ 98 Abs…
…sondern das Eigentumsrecht an den gelieferten Waren. Der deutschen Betriebsprüfung wird daher nicht entgegengetreten werden können, wenn sie im Fall eines nahestehenden Wiederverkäufers neben dem Verrechnungspreis für die gelieferte Ware nicht zusätzlich noch eine Markenlizenz steuerlich anerkennt. Sollten allerdings Zahlungen der Tochtergesellschaft an die inländische…
…wobei das angemietete Personal fallweise von der "A" auch der "G" überlassen wird, dann fällt auch diese "Untervermietung" des von der deutschen "A" geleasten Personals unter den Begriff der "Gestellung von Arbeitskräften", sodass die Weiterbelastung der Gestellungskosten durch die "A" an die "G" dazu führt…