…Grabstätte, Kostenvoranschlag Fa. S, Darlehen bei der X-Bausparkasse in Höhe von insgesamt 110.249,42 € gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. III. bis V. (hier nicht von Bedeutung). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, wobei die Bemessungsgrundlage, wie…
…erbl. Nichte BW übernommenen Passiva | € 3.471,70 gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Mit Bescheid vom 17. März 2008 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien für den Rechtsvorgang "Erwerb von Todes wegen nach ERBL **A**/07 vom 5. Oktober…
…gab ein Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft X bekannt, dass nunmehr ein Gutachten über den Verkehrswert der Liegenschaft in Auftrag gegeben werde, um die Anspruchsvoraussetzungen auf ein Überlassung an Zahlungs statt zu begründen. Alle sonstigen Nachlassverbindlichkeiten würden als bevorrechtet anerkannt werden, sodass das BF einziger Nachlassgläubiger werde…
…vom 2. März 2007 beantragte mit Schriftsatz vom 7. Februar 2007 der rechtliche Vertreter des X.Y., dass diesem gegen Übernahme darin konkret benannter Leistungen der überschuldete Nachlass an Zahlungs statt überlassen wird. Im Vorfeld dieses Antrages wurde zwischen der mj. N.Y., vertreten durch…
…des Verlassenschaftskurators im Betrag von 300,-- € sowie der oa. Passiva im jeweils angeführten Betrag an Zahlungs statt überlassen. Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer mit 6.566,31 € fest, dabei ausgehend von den im angeführten Beschluss ausgewiesenen Passiven und Gebühren.…
…Grabstätte, Kostenvoranschlag Fa. S, Darlehen bei der X-Bausparkasse in Höhe von insgesamt 110.249,42 € gemäß § 155 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. III. bis V. (hier nicht von Bedeutung). Mit dem angefochtenen Bescheid setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, wobei die Bemessungsgrundlage, wie…
…BAO7 Kommentar, § 19 Rz 13 mit JudVerw.). Zugleich wirkt eine Überlassung an Zahlungs statt verfahrensbeendend (Obermaier,a.a.O). Ein durch Beschluss nach § 154 AußStrG beendetes Verlassenschaftsverfahren hinterlässt die juristische Person ruhender Nachlass ohne organschaftliche Vertretung. Da juristische Personen durch ihre Organe handeln, erfordert die…
…zweifelhaft ist, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist, oder wer beim Wegfall einer juristischen Person oder eines dieser ähnlichen Gebildes oder eines sonst verbleibenden Vermögens vertretungsbefugt ist. Im gegenständlichen Fall ist das Nachlassvermögen der Witwe an Zahlungs statt überlassen worden (§ 154 AußStrG). Es ist…
…die in § 156 AußStrG geregelt ist. Davor finden sich die Bestimmungen über das Vorverfahren. Zu diesem Vorverfahren gehört auch die Überlassung an Zahlungs statt (§ 154 und § 155 AußStrG). Vor der Annahme durch den Erben wird die Verlassenschaft so betrachtet, als wenn sie noch vom Verstorbenen…
… 212a BAO ausgesetzt. Am 23.9.2019 verstarb ***Bf***. Die Verlassenschaft des ***Bf*** wurde mit Überlassung an Zahlungs statt beendet. Es gibt keine vertretungsbefugte Person für die Verlassenschaft. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist durch die vorgelegten Unterlagen der belangten Behörde und des Bezirksgerichtes Korneuburg zu…
…März 2009, betreffend Arbeitnehmerveranlagung für RR, zurück, weil bei Überlassung an Zahlungs statt der Berechtigte nur über die im Gerichtsbeschluss genannten Vermögensgegenstände verfügen könne. Mangels Einantwortung komme es jedoch zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Allfällige abgabenrechtliche Verpflichtungen und Ansprüche des Erblassers könnten nicht im Weg des § 19…
…Finanzamt erstmalig am 11. August 2023 Kenntnis von der Einmalzahlung erlangte. Das Sterbedatum ist ebenfalls elektronisch vermerkt. Die Überlassung der Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt ergibt sich aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes ***Ort***. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Einstellung des…
…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist…
…Ritz/Koran BAO7, § 19 Rz 13 mit JudVerw.). Zugleich wirkt eine Überlassung an Zahlungs statt verfahrensbeendend (Obermaier,aaO). Ein durch Beschluss nach § 154 AußStrG beendetes Verlassenschaftsverfahren hinterlässt die juristische Person ruhender Nachlass ohne organschaftliche Vertretung. Da juristische Personen durch ihre Organe handeln, erfordert die Prozessfähigkeit…
…Forderungsanmeldungen der Gläubiger wurden zur Kenntnis genommen und fanden in den Aktiven keine Deckung. Daher lagen nach Ansicht des Gerichts die Voraussetzungen für eine Überlassung an Zahlungs statt vor. Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass im Zeitpunkt der Bekanntmachung des Schuldenregulierungsverfahrens (Jänner 2022) ein Abgabenrückstand von…
…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im Beschwerdefall - an Zahlungs statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, ist…
…da die Verlassenschaft u.a. überschuldet ist, ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs statt gestellt und keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: § 19 Abs. 1 BAO lautet: Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf…
…einem Käufer mit dem Verkaufswert zu begrenzen. In seiner Beschwerdevorentscheidung vom 21. März 2014 hat das GVG die Beschwerde als unbegründet abgewiesen, weil die Überlassung an Zahlungs statt gemäß § 798a ABGB einen Titel zum Eigentumserwerb, dem kein einen Anspruch auf Übereignung begründendes Rechtsgeschäft vorausgegangen ist…
…ABGB-ON1.02, 2017, § 798, Rz 2). Allerdings wirkt die Überlassung an Zahlungs statt verfahrensbeendend (Obermaier, Zum Unterbleiben der Verlassenschaftsabhandlung, ÖJZ 2008/15, 130). In Anwendung der oben zitierten gesetzlichen Bestimmungen auf den vorliegenden Sachverhalt ergibt sich, dass mangels Einantwortung keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt, sodass keine…
…durch: Verlassenschaftsinsolvenz (nach der IO) Unterbleiben der Abhandlung aufgrund des geringen Werts der Verlassenschaft (§ 153 Abs. 1 AußStrG) Überlassung an Zahlungs statt (wenn keine Insolvenzeröffnung erfolgt, aber Überschuldung vorliegt) (§ 154 AußStrG) Diesen Verfahren ist gemein, dass keine Erbantrittserklärungen abgegeben werden und auch kein Antrag der…