…in ihrem Staatsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen von der solcherart verursachten Doppelbesteuerung wieder zu entlasten. Da nach österreichischer Auffassung die Bezugnahme auf den OECD-Kommentar als Auslegungsinstrument für OECD-Staaten nur klarstellende Bedeutung besitzt, ist im gegebenen Zusammenhang keine inhaltliche Änderung der Rechtslage zwischen dem Alt-DBA…
…Zugrundelegung dieser Auffassung die Gewinnausschüttungen insgesamt von der österreichischen Kapitalertragsteuer gemäß § 94a EStG zu entlasten. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass diese Rechtsauffassung noch nicht abschließend mit Deutschland vereinbart worden ist; eine Änderung der in dieser EAS vertretenen Rechtsauffassung für die Zukunft ist daher nicht auszuschließen…
…Diese Entwicklung soll der Rechtsauffassung zahlreicher OECD-Staaten Rechnung tragen und nunmehr durch eine Änderung des OECD-Kommentars zum Abschluss gebracht werden und es sollen in diesem Zusammenhang auch bloße Mitbenutzungsrechte an Räumlichkeiten bereits betriebstättenbegründend wirken. Siehe diesbezüglich Z 4.2. der im Entwurf vorliegenden…
…den österreichischen Händler nach sich. Allerdings ist im Verhältnis zu Deutschland der Umstand zu berücksichtigen, dass gemäß Abs. 2 des Protokolls zu Art. 5 DBA Deutschland darüber Einverständnis besteht, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebsstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird…
…der erwerbenden KG wieder die beiden Brüder beteiligt sind, hindert im Hinblick auf die in Abschn. 44 Abs. 3 der ESt-RL 1984 vertretene Rechtsauffassung ebenfalls nicht die Anwendung des Halbsteuersatzes. Geschäftsführerbezüge: In der steuerlichen Behandlung der italienischen Geschäftsführerbezüge tritt durch die Transaktionen keine Änderung…
…Abs. 3 DBA Deutschland nichts zu ändern. Gemäß dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung hängt in den Fällen von Arbeitskräfteüberlassungen die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon ab, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um nämlich der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs auch hinsichtlich Art…
…daran nichts zu ändern, solange nicht in wirtschaftlicher Betrachtung die durch den Generalunternehmer durchgeführten Arbeiten Tätigkeiten des Subunternehmers darstellen. Transportanlagen, wie zB Gleisanlagen oder Rohr- und Leitungssysteme, können eine ortsbezogene Einrichtung darstellen. Für die Begründung einer Betriebsstätte ist dabei die dauerhafte Ausübung der Tätigkeit in…
…dann ist die in der Sportlerklausel des Artikels 8 (Einkünfte aus selbständiger Arbeit) getroffene Zuteilungsregel eine derart eigenständige, dass für ihre Anwendung das Vorliegen einer freiberuflichen Tätigkeit nicht erforderlich ist. Mit anderen Worten, nach der Auffassung des Gerichtshofes müssen auch die Einkünfte eines gewerblich tätigen…
…ihres ständigen Aufenthalts, des Ortes ihrer Geschäftsleitung oder eines anderen ähnlichen Merkmals steuerpflichtig ist. Der Ausdruck umfaßt jedoch nicht eine Person, deren Nachlaß oder Schenkung in diesem Staat nur mit in diesem Staat gelegenem Vermögen steuerpflichtig ist." Die Geschenkgeberin hat somit aufgrund ihres Wohnsitzes iSd…
…Vergütungen berechtigt ist, hängt von der sorgfältigen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ab. Sollte es dabei zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen beider Vertragsstaaten kommen, bliebe es dem Steuerpflichtigen unbenommen, die Herstellung des Einvernehmens mit der chinesischen Finanzverwaltung im Rahmen eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 26 DBA China…
…2007 bis Dezember 2007 zu Montagetätigkeiten nach Tschechien entsandt und ab März 2008 neuerlich für 5 Monate zur Arbeitsleistung in Tschechien beordert, beginnt der 12-Monatszeitraum ab der Einreise der Monteure im März 2008 (und nicht ab Juli 2007) zu laufen. Bundesministerium für Finanzen, 11…
…dem Zuzug stattfindenden) Veräußerungsvorgängen innerhalb jener Kapitalgesellschaft, deren Anteile der Zuziehende hält, ein Rückschluss auf den Wert seiner Beteiligung an dieser Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung zieht und auf diese Weise seine deutsche Wegzugs-Besteuerungsgrundlage nachträglich anhebt. Kann im Fall einer folgenden tatsächlichen Beteiligungsveräußerung in…
…10 des DBA-Schweiz wird nur der Tatbestand der Gewinnausschüttung erfasst. Für die Anwendung dieser Abkommensbestimmung ist es daher unerheblich, in welchen Jahren die der Dividendenzahlung zugrunde liegenden Gewinne erwirtschaftet worden sind. Diese Auffassung wurde bereits anlässlich der Änderung der Dividendenquellenbesteuerung im österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen…
…der Weiterausschüttung an die österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung…
…der Wegzugsbesteuerung insoweit eine Änderung, als der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts verwirklicht wird. Ein ab dem 1.1.2016 erfolgender Ansässigkeitswechsel in das Ausland stellt daher nach innerstaatlichem Recht bereits dann einen Umstand dar, der…
…der Sanktion verknüpft werden, dass deshalb die - bei Niederlassung in Österreich zulässige - Verlustverwertung ausgeschlossen wird. Bei Auslegung der innerstaatlichen Rechtsordnung ist bereits das Prinzip des Vorrangs des Gemeinschaftsrechts vor dem innerstaatlichen Recht zu berücksichtigen (BFH 13.06.2002, VI R 168/00 betr. Änderung der…
…folgt vorgegangen werden soll: "zunächst sind jene Bezugsteile, die ausschließlich durch die in dem einen oder anderen Staate zu besteuernde Tätigkeit verursacht wurden, direkt dem jeweiligen Staat zuzuordnen. Die sodann nicht direkt zuordnungspflichtige Restgröße der Bezüge (einschließlich beispielsweise der Weihnachts- und Urlaubsremunerationen, sowie des 13…
…nicht der Sinn beigemessen werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen, die Möglichkeit einer Steuervermeidung zu bieten. Und zwar dadurch, dass diese Lizenzgebühren in eine ihnen gehörende schweizerische Sitzgesellschaft umgelenkt werden, sodass sie einer Besteuerung in Österreich und den anderen…
…DBA-2000 war keine Änderung dieser Rechtslage beabsichtigt. Es sind in dem neuen Abkommen zwar die Einkünfte von GmbH-Geschäftsführern aus Artikel 15 DBA-D herausgelöst und dem Artikel 16 Abs. 2 DBA-D unterstellt worden, was aber zu keiner Änderung der bisherigen Besteuerungspraxis führt…
…Tochtergesellschaft stets nach der Kostenaufschlagsmethode, so erscheint eine grundsätzliche Änderung der Berechnungsmethode nicht geboten, wenn eine deutsche Schwestergesellschaft damit beginnt, im Auftrag der schweizerischen Muttergesellschaft eine gleichartige Tätigkeit auf dem deutschen und osteuropäischen Markt aufzunehmen und wenn aus Vereinfachungsgründen der von der schweizerischen Muttergesellschaft zu…