…ist eine Frage, deren Beantwortung ein unentbehrliches Tatbestandselement für die Entscheidung der Hauptfrage im konkreten Rechtsfall bildet, ein vorweg zu klärendes rechtliches Moment, das für sich allein kein Gegenstand einer bindenden Entscheidung einer anderen Behörde (oder derselben Behörde in einem anderen Verfahren) ist. Eine Vorfrage…
…in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Revision ist unzulässig, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG vorliegt; die Entscheidung folgt vielmehr der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, wonach Gerichtsentscheidungen sowie Änderungen der Rechtsauffassung keine…
…der "richtigen" Rechtsmeinung unterliegen diese Leistungen sämtliche als Leistungen im Rahmen des § 10 Abs 2. Z 3 UStG 94 dem begünstigten Steuersatz von 10% und sind als solche zu versteuern. Die Anwendung einer anderslautenden Rechtsmeinung stellt einen erheblichen Wettbewerbsnachteil des Reitstallunternehmen EF D zu anderen…
…UStG sinngemäß zur Anwendung. Die GBP schließt daraus in ihrer Stellungnahme, dass eine Änderung der Bemessungsgrundlage nicht zulässig sei, weil das gesamte Entgelt vom Kunden für die Erlangung einer umsatzsteuerlichen Leistung aufgewendet wurde. Wenn diese Rechtsauffassung zutreffend wäre, dann hätte die Bestimmung des § 16 Abs…
…für den einzelnen Kunden) handelt. Der Kunde nimmt die "Überzahlung" wissentlich in Kauf, da er auch die Möglichkeit hätte, sich den Guthabenbetrag binnen einer bestimmten Frist auszahlen zu lassen. Im Ergebnis sind daher verfallene Restguthaben bei Prepaid-Verträgen umsatzsteuerpflichtig. 2) Keine Änderung der Bemessungsgrundlage: Gem. …
…liegen soll. Auch diese Aussagen bzw. Beweismittel waren zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aussetzung der Einhebung am 23. März 2005 bekannt und können nicht im Nachhinein als Begründung für eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse verwendet werden. Da jedoch nachträgliche Änderungen der Rechtsauffassung keine auf §…
…sodass sich die Werbungskosten um ATS 630,-- erhöhen. 3. Zusammenfassung Auf Grund der vorstehenden Ausführungen sind betragsmäßig folgende Werbungskosten anzusetzen: | | ATS | Werbungskosten/angefochtener Bescheid | 60.796,-- 1.800,-- | Änderungen durch Berufungsentscheidung | -1.800,-- + 630,-- | Werbungskosten/Berufungsentscheidung |…
…BAO zum Tragen komme, schließlich sei eine "Änderung der Rechtsauslegung" eingetreten, die sich auf eine "allgemeine Weisung des BMF" stütze. Das BMF habe schließlich in den EStR 2000 die gegenüber den EStR 1984 und den KESt-Richtlinien völlig geänderte Rechtsauffassung vertreten, wonach primär die finanzmathematische…
…dass auch das Unternehmerrisiko ein wesentlicher Bestandteil der Frage sei, ob DB- und DZ-Pflicht bestünde oder nicht, habe die Berufungswerberin bis zur Veröffentlichung des Erkenntnisses eines verstärkten Senates vom 10.11.2004, 2003/13/0018, mit dem die bisherige Rechtsauffassung komplett widerrufen worden sei…
…dem Schrifttum nicht möglich sei, zwischen einer nicht schutzwürdigen, aber publizierten Rechtsauffassung des BMF und einer schutzwürdigen, aber nicht publizierten allgemeinen Weisung im Sinne des § 307 Abs. 2 BAO zu unterscheiden, könne dies der Steuerpflichtige auch nicht. Gerade die Neufassung des § 117 BAO schütze neben…
…und 1997 nicht festgestellt. Für die Jahre 1996 und 1997 erließ das Finanzamt zu den Einkommensteuerbescheiden Änderungen gem. § 295(1) BAO . Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden auf Grund der Feststellungen im einheitlichen und gesonderten Verfahren im Jahr 1996 mit S 62.474,- und im Jahr…
…dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als die Hälfte ihrer Nutzungsdauer im Wege der Afa abgesetzt werden müssten, stelle das vorzeitige Ausscheiden aus dem Betriebsvermögen ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar, das somit zu einer Änderung der Prämiengewährung wie in den Bescheiden vom 31…
…Um der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofes auch hier größtmögliche Wirkung zu verschaffen, wird ab sofort der deutschen Auffassung gefolgt, dass sich diese Sondervorschrift nur auf die gewerbliche Arbeitskräfteüberlassung im Sinn des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes bezieht, nicht hingegen auf konzerninterne Personalüberlassungen. Im Fall der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung verbleibt daher im…
…Tatsache, dass nachträglich über eine Vorfrage von einer anderen (hiefür zuständigen) Behörde anders entschieden wurde, einen Wiederaufnahmegrund darstellt, nicht aber eine Entscheidungen derselben Behörde für einen früheren Steuerzeitraum, die sich in der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts direkt auf einen (einen späteren Zeitraum betreffenden) Bescheid auswirkt…
…Tatsache, dass nachträglich über eine Vorfrage von einer anderen (hiefür zuständigen) Behörde anders entschieden wurde, einen Wiederaufnahmegrund darstellt, nicht aber eine Entscheidungen derselben Behörde für einen früheren Steuerzeitraum, die sich in der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts direkt auf einen (einen späteren Zeitraum betreffenden) Bescheid auswirkt…
…Widerrufsberechtigung infolge Änderung der tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen. Gefordert ist für einen Widerruf eine nachträgliche Änderung im Tatsachenbereich, der für den Bescheid eine wesentliche Grundlage gebildet hat. Nachträgliche Änderungen in der Rechtsauffassung rechtfertigen keine auf § 294 BAO gestützte Maßnahme. Haben sich die tatsächlichen, der Behörde offengelegten…
…Widerrufsberechtigung infolge Änderung der tatsächlichen Verhältnisse vorzunehmen. Gefordert ist für einen Widerruf eine nachträgliche Änderung im Tatsachenbereich, der für den Bescheid eine wesentliche Grundlage gebildet hat. Nachträgliche Änderungen in der Rechtsauffassung rechtfertigen keine auf § 294 BAO gestützte Maßnahme. Haben sich die tatsächlichen, der Behörde offengelegten…
…neuen Tatsachen oder Beweismittel von der Bf. genannt worden. Die Änderung der Rechtsauffassung der Antragstellerin stelle jedenfalls keine solchen Tatsachen oder Beweismittel dar. Hiergegen wurde Beschwerde erhoben, welche im Wesentlichen damit begründet wurde, dass die materiellrechtlichen Ausführungen in den wiederaufzunehmenden Bescheiden zu Ungunsten der Bf…
…2 KStG 1988) steuerlich abgesetzt werden. Der Verlust ist durch Gegenüberstellung von tatsächlichen Anschaffungskosten und Liquidations- oder Insolvenzguthaben zu ermitteln (Konezny/Matzka, RdW 2004, 703). Auch daraus kann man schließen, dass die Beendigung der Abwicklung abzuwarten ist. Der erkennende Senat schließt sich der Rechtsauffassung an…
…für die Gesellschafter der ehemaligen Mitunternehmerschaft mit Schriftsatz vom 2.8.2010 gegen den Zurückweisungsbescheid vom 30.6.2010 form- und fristgerecht Berufung. Auf die umfangreichen Ausführungen dieser Berufung wird verwiesen. Die Bw. legten u.a. ausführlich ihrer Rechtsauffassung zur Rechtsform der gegenständlichen Mitunternehmerschaft und…