…§ 22 Z. 2 EStG dar (LSt-RL 1999, RZ 982); sie fallen damit aus österreichischer Sicht unter Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland. Bezieht daher ein in Deutschland ansässiges Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Privatstiftung Vorstandsvergütungen und wird die zu Grunde liegende Tätigkeit in Österreich…
…Kunstsammlung ("Sachinbegriff" nach § 28 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988) angemietet wird; wobei diesfalls den Veranstalter keine Steuerabzugspflicht treffen würde, weil § 99 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 lediglich die Fälle des § 28 Abs. 1 Z. 3 EStG 1988 (Lizenzgebühren, Vergütungen für die Überlassung von…
…im Inland verwertet (siehe auch EAS 1327). Der inländische Besteuerungsanspruch wird allerdings durch das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt. Denn das an den deutschen Künstler gezahlte Honorar wird unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 8 Abs. 2 letzter Satz des Abkommens zu subsumieren sein. Maßgebend hiefür ist…
…Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt, dann fallen die Geschäftsführervergütungen gemäß § 22 Z 2 EStG unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit. Nach der zitierten Gesetzesstelle steht eine Beteiligung "durch Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß…
…8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988 der deutschen M-GmbH die Vortragsfähigkeit der Verluste der T-GmbH auf künftige Gewinne der KG zu. Die hier verankerte Verlustvortragsberechtigung wird allerdings einschränkend durch § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988…
…Schweiz, Spanien, UdSSR, CSFR, Tunesien, Ungarn, VAR (Ägypten). Davon abweichende Regelungen, mit der Folge einer inländischen Steuerpflicht, sind im Verhältnis zu folgenden Staaten gegeben: Deutschland (Art. 8 Abs. 2 letzter Satz), Indien (Art. XIV), Pakistan (Art. XIII), Thailand (Art. 14), Türkei (Art. 14). Gemäß Artikel…
… 8 Abs. 4 Z 2 KStG 1988 und § 18 Abs. 6 EStG 1988. Die hier verankerte Verlustvortragsberechtigung wird allerdings einschränkend durch § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 ergänzt; darnach wird die primäre Verlustverwertung von Deutschland erwartet, wobei § 102 EStG 1988 gegenüber EU- und EWR…
…beachten, dass diese Pensionen nach Maßgabe des § 22 Z 2 EStG 1988 zu den Einkünften aus sonstiger selbständiger Arbeit gehören. Zufolge einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung ist das DBA-Deutschland so auszulegen, dass die Einkünfte eines Gesellschaftergeschäftsführers nicht unter die Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit (Art…
…Verlust des Verlustvortragsrechtes; ein solcher würde allerdings eintreten, wenn keine ausreichenden Nachweise über den Fortbestand der "Identität" (§ 8 Abs. 4 Z 2 zweiter Satz KStG betr. Fälle des schädlichen "Mantelkaufes") der schweizerischen AG erbracht werden können. 18. Februar 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…gemäß § 8 Abs. 1 EStG der Ansatz eines 2-prozentigen AfA-Satzes zulässig; nach Maßgabe des mit dem Strukturanpassungsgesetz 2006 novellierten § 102 Abs. 2 Z 2 zweiter Satz EStG kann der Verlustvortrag geltend gemacht werden. Wurde der Erwerb der Liegenschaften durch eine inländische Bank fremdfinanziert…
…von § 98 Abs. 1 Z 2 erster bzw. zweiter Teilstrich EStG 1988 im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht zu erfassen, wenn die Arbeit im Inland ausgeübt oder verwertet wird. Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1…
Unterhält eine italienische Aktiengesellschaft in Österreich für Zwecke der Beaufsichtigung eines von 1998 bis einschließlich 2007 laufenden Bauprojektes eine inländische Zweigniederlassung, dann sollen zwischenstaatliche Unterschiede bei der Betriebstättengewinnermittlung nicht zu Ergebnissen mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung führen. Ergeben sich nach den österreichischen Rechnungslegungsvorschriften während der…
… 25 Abs. 1 Z. 2 lit. b i.V. mit § 98 Z. 4 EStG). Auf Grund von Artikel 19 DBA-Niederlande würde allerdings im zweitgenannten Fall (Zufluß erst nach Wohnsitzverlegung in die Niederlande) das Besteuerungsrecht hiefür den Niederlanden zustehen und es wäre folglich in Österreich…
…zwar nach inländischem Recht als durch inländische Tätigkeitsausübung (gegebenenfalls auch durch inländische Verwertung) erzielte Einkünfte gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 der inländischen Besteuerung unterliegen, dass aber auf Grund von Artikel 14 DBA-Deutschland Steuerfreistellung zu gewähren ist (wenn den Aufsichtsräten keine Verfügungsmacht…
Die Information des BM für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den…
…einem EU-/EWR-Staat ansässig sind, dass § 94 Z 2 EStG 1988 ohne die Einschränkungen für ausländische Gesellschaften zur Anwendung gelangt, dh. insbesondere unabhängig von der einjährigen Behaltefrist und den zusätzlichen Dokumentationsvorschriften nach der VO zu § 94a Abs. 2 EStG 1988 (BGBl. Nr. 56/1995)…
…wenn keine Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs. 2 EStG 1988 ausgeübt wurde) nicht im Wege des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen, weil nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen auf Grund des besonderen Steuersatzes keine progressionserhöhende Wirkung entfalten (vgl. EStR 2000 Rz 6631). Bundesministerium für Finanzen, 29…
…nach § 101 Abs. 1 EStG 1988 relevanten Frist können nicht auf den Steuerschuldner (die Vortragende) übergehen. Die abzugsverpflichteten Kursteilnehmer sind bei unterbliebenem Steuerabzug auch primär zur Haftung heranzuziehen. Hingegen kann die Vortragende, welche die Steuer gemäß § 100 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 schuldet, nur…
…gemäß § 27 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 zu qualifizieren und unterliegen, sofern sie nicht im Wege eines gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 abzugspflichtigen Kreditinstituts bezogen werden, in der Folge der 27,5-prozentigen "Quasi-Endbesteuerung" gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988…
…gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 (idF AbgÄG 2014) mit der Kapitalertragsteuerabzugspflicht verknüpft ist. Zinsen der vorliegenden Art fallen unter § 27a Abs. 2 EStG 1988 und unterliegen folglich nicht der Kapitalertragsteuer (§ 93 Abs. 1 letzter Satz EStG 1988). Bundesministerium für Finanzen…