…Allgemein wird hierbei gelten, dass ein umso höheres Maß an Wachsamkeit und entsprechenden Maßnahmen vom Abnehmer verlangt werden muss, je ungewöhnlicher sich die Geschäftsverhältnisse im Einzelfall darstellen. Ob der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder zumindest hätte wissen müssen, hängt von Tatfragen ab, die die Abgabenbehörde…
…wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung dieses Rechts geltend gemachte Umsatz in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf eine vorhergehende oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war, rechtlich hinreichend nachzuweisen (vgl. EuGH C-285/11). Ein Wissenmüssen…
…den Umsatzsteuerbetrug begangen habe, so vermag dies der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen. Steht aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war, hat das nationale…
…a) in Bezug auf die Rechnungen der ***11*** Bau- u. Immobilien GmbH eine Mehrwertsteuerhinterziehung vorlag und bejahendenfalls, b) dass die beschwerdeführende Partei wusste oder hätte wissen müssen, dass die mit ihr erzielten Umsätze der ***11*** Bau- u. Immobilien GmbH in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen waren. IV…
…wurde vom Finanzamt der Nachweis, dass die Bf von einem Umsatzsteuerbetrug der ***11*** Bau und Immobilienberatungs GmbH wusste oder wissen hätte müssen nicht erbracht. Das Finanzamt hat sich bei der Erlassung der angefochtenen Bescheide im September 2017, also schon lange nach den behördlichen Erhebungen im…
…ig Lieferung, eine Umsatzbesteuerung durchzuführen, wenn anhand objektiver Umstände nachgewiesen ist, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen , dass er sich durch den Umsatz an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat. Das war der Kernsatz des EuGH C-131/13. Diese…
…objektiven Sachlage feststeht, dass dieses Recht in betrügerischer Weise oder missbräuchlich geltend gemacht wird. Die objektiven Kriterien für den Vorsteuerabzug sind demnach nicht erfüllt, wenn der Steuerpflichtige selbst eine Steuerhinterziehung begeht. Gleiches gilt aber auch, wenn er wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich…
…Recht darstellt, obliegt es der Steuerbehörde, die objektiven Umstände hinreichend nachzuweisen, die belegen, dass der Steuerpflichtige vom Umsatzsteuerbetrug wusste oder hätten wissen müssen. Bloße Zweifel der Finanzbehörden reichen nicht aus, um dem Bürger das Recht auf Vorsteuerabzug zu verwehren (vgl. EuGH 21.6.2012, Rs…
…nicht aufrechterhalten werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Beteiligte wusste oder hätte wissen müssen, dass die betreffenden Umsätze in einen Mehrwertsteuerbetrug eingebunden waren. Für die Einfuhrfälle III bis VI verneinte das BFG ein solches Wissen oder Kennenmüssen. Es lagen Rechnungen, Frachtpapiere und Übernahmebestätigungen…
…dass die Bf. die zu erwartenden Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes unterlassen hätte. Der Senat kam daher in freier Beweiswürdigung zum Schluss, dass die Bf. nicht wusste oder hätte wissen müssen, dass die B.GmbH in Umsatzsteuermalversationen involviert war und die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer hinterzogen…
…einer innergemeinschaftlichen Lieferung zu versagen, wenn aufgrund der objektiven Sachlage feststeht, dass der Verkäufer seinen Nachweispflichten nicht nachgekommen ist oder dass er wusste oder hätte wissen müssen, dass der von ihm bewirkte Umsatz mit einer Steuerhinterziehung des Erwerbers verknüpft war, und er nicht alle ihm…
…eine Steuerhinterziehung begeht. Hierfür darf es jedoch keinen Anhaltspunkt dafür geben, dass der Importeur wusste oder hätte wissen müssen, dass dieser spätere Umsatz in eine vom Empfänger begangene Steuerhinterziehung einbezogen war. Der gegenständliche Beschwerdefall ist jedoch anders gelagert. Nach dem EuGH ist die Mehrwertsteuerrichtlinie dahin…
…überprüft, ob diese die steuerlichen und auch die gewerberechtlichen Vorschriften einhalten. Dies gilt insbesonders auch deshalb, weil die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges vom Wissen oder Wissenmüssen der Steuerehrlichkeit des Geschäftspartner abhängt und auch immer die Möglichkeit der Abgabenbehörde besteht, eine Empfängerbenennung nach § 162 BAO zu verlangen…
…leitet daraus ab, dass bei Vorliegen einer gültigen UID-Nummer der Unternehmer gutgläubig davon ausgehen könne, dass es sich um existierende Subunternehmen handle. Dieser Gutglaubensschutz liege nur dann nicht vor, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass Handlungen i.S.d. § 33 FinStrG…
…Identifikationsnummer im Zeitraum der Leistungserstellung, kein von der Bf. durchgeführtes Bestätigungsverfahren) sowie von der belangten Behörde erkanntes Wissen oder Wissenmüssen von einem Umsatzsteuerbetrug, nicht als Vorsteuer abzugsfähig. Trotz weitwendiger Rechtsausführungen der belangten Behörde unter Hinweis auf die letztbekannte Judikatur zu sog. Karussellgeschäften konnte dem Bundesfinanzgericht…
…obliegt es der Steuerbehörde hinreichend nachzuweisen, dass der Steuerpflichtige vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder hätte wissen müssen. Die Behörde hat das Wissen oder Wissenmüssen nachzuweisen. Nach der Klärung von Tatfragen hat die Abgabenbehörde in freier Beweiswürdigung im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände zu beurteilen. Im…
…anmerken, - dass es durchaus möglich ist, dass diese Bedenken vom erkennenden Senat des BFG als beachtenswert angesehen werden, - und wenn der Senat sachverhaltsmäßig schließlich von einem Wissen oder Hätte-Wissen-Müssen der Beschwerdeführerin über die USt-Malversationen ihrer Abnehmer ausginge, wäre ob solcher Bedenken vom…
…dahin auszulegen, dass einem Steuerpflichtigen, der wusste oder wissen hätte müssen, dass er sich durch den Umsatz, auf den er sich zur Begründung von Rechten auf Vorsteuerabzug, auf Mehrwertsteuerbefreiung oder auf Mehrwertsteuererstattung beruft, an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat, diese Rechte…
…getätigten Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, Mehrwertsteuer hinterzogen wurde, den Vorsteuerabzug zu versagen. Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH kann der Vorsteuerabzug regelmäßig nur dann versagt werden, wenn die Steuerbehörde die objektiven Umstände hinreichend nachweist, die den Schluss zulassen, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen…
…Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit einem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen ist, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Ob der Unternehmer vom Mehrwertsteuerbetrug wusste oder wissen musste, ist eine Tatfrage, die die Abgabenbehörde (oder das Verwaltungsgericht…