…9.2003, 99/14/0324). Für den streitgegenständlichen Berufungs-/Beschwerdezeitraum ist also jedenfalls der Notariatsakt vom Jahr 2011 relevant und nicht die nachträglich (allenfalls rückwirkende) Änderung im Jahr 2014. Die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis des Fruchtnießers (hier Gattin) kann nach obiger Darstellung nur dann angenommen werden, wenn…
…Praxisräumlichkeiten - gleich einem wirtschaftlichen Eigentümer die Einnahmen aus der Bewirtschaftung erhält und auch alle mit der Erhaltung der Liegenschaft zusammenhängenden und durch die Vermietungstätigkeit verursachten Kosten trägt. Die entscheidende Bedeutung für die Beurteilung der Frage, ob ein Fruchtnießer die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte hat…
…auch als Begünstigter anzusehen. Die gegenständlichen Versicherungsverträge sollten auf Basis der Information des BMF vom 23.4.2010 (BMF 010203/0260-VI/6/2010) mit inländischen Versicherungsprodukten vergleichbar und das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren des Deckungsstocks der C Versicherungsgesellschaft zuzurechnen sein. Folglich seien die…
…oder die Leistung zu verweigern (VwGH 29.11.1994, 93/14/0150). Bei der Zurechnung von Einkünften kommt es dabei auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an (VwGH 26.9.2000, 98/13/0070…
…Passiveinkünften erfolgt grundsätzlich an denjenigen, der das (wirtschaftliche) Eigentum an den die Einkünfte generierenden Vermögenswerten hat (VwGH 25.2.2015, 2011/13/0003), auch dabei kommt es aber auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf die allenfalls nach § 24 BAO zu lösende…
…zuzurechnen und diese daher als wirtschaftliche Eigentümer der Kommanditanteile anzusehen wären, sondern erfordert die Zurechnung der Einkünfte aus der vermögensverwaltenden Betätigung der beschwerdeführenden Partei an die Söhne des Mag. ***Person2*** als Treugeber aufgrund des Treuhandverhältnisses eine ihnen (zumindest im Innenverhältnis) zukommende Dispositionsbefugnis über die Einkünfte…
…wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über…
…wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über…
…0012). Es komme daher auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf die allenfalls nach § 24 BAO zu Iösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an. Alle diese Ausführungen würden daher das wirtschaftliche Eigentum der Einkunftsquellen beim Bruder des Beschwerdeführers vermitteln. Abschließend werde auch noch festgehalten…
…Dauer und wirksam von dieser Verfügungsmacht ausgeschlossen ist (VwGH 12.2.1986, 84/13/34). Bei der Einkünfteerzielung kommt es grundsätzlich auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an (VwGH 29.5…
…Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren kann (= wirtschaftliche Dispositionsbefugnis). Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (VwGH 15.12.2010, 2008/13/0012). Voraussetzung für die Zurechnung…
…wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über…
…wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über…
…wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über…
…den Eigentümern in Rechnung gestellt. Auch wurden keinerlei Nachweise vorgelegt, aus denen die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkunftsquelle oder die Entfaltung von Unternehmerinitiative durch ***mj Kind*** ersichtlich werden würde. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen ergeben sich aus den Vorbringen der Parteien, aus den vorgelegten Unterlagen und…
…§ 512 und 513 obliegenden Lasten trägt (VwGH 27.6.2013, 2009/15/0219). Es ist zu prüfen ob die zivilrechtliche Eigentümerin ihrer Tochter tatsächlich die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkunftsquelle, aus welcher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zufließen, übertragen hat. Im vorliegenden Fall ist die…
…wer über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an (Vgl Reinold/Inzinger/Wiesner…
…Möglichkeit genommen, die Nutzungsmöglichkeiten nach eigenen Intentionen zu gestalten. Die Beschwerdeführerin hatte somit keine wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über das Mietobjekt welches sie selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter hätte ausüben können. Damit fehlt es an der für die Einkünftezurechnung erforderlichen Eigeninitiative. Ergänzend wird angemerkt, dass aufgrund…
…wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle und so über die Art der Erzielung der Einkünfte und damit über die Einkünfte disponieren kann. Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über…
…Dies ergibt sich aus dem Begriff "erzielt" in § 2 Abs. 1 EStG 1988. Für die Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte an (Kirchmayr/Bodis/Hammerl in Doralt/Ruppe, Steuerrecht I12 (2019) Tz 54 ff; Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG20 …