…unterblieben und diesbezüglich bereits vollzogene Sicherstellungsmaßnahmen aufgehoben würden. Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrags sei geboten, da eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung nach Abschluss des anhängigen Betriebsprüfungsverfahrens zu erwarten sei. Dies ergebe sich insbesondere aus dem dringenden Verdacht von Abgabenhinterziehungen, die die Geschäftsführerin der Bf.…
…Steuernachzahlung. Dabei bleibt die Finanzbehörde die Begründung schuldig, weshalb das notwendige Tatbestandsmerkmal der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben gegeben sein soll, das durch diese Sofortmaßnahme eingedämmt wird. Bei einer wohl überlegten Abwägung von Billigkeit und Zweckmäßigkeit wäre es sicher angebrachter gewesen, wenn…
…ist, insbesondere dann, wenn er ohne Einkommen ist. Zentrales Ermessenskriterium ist die Nachrangigkeit der Haftung, weshalb der Haftende in der Regel dann in Anspruch genommen werden darf, wenn die Einbringung der Abgabe beim Hauptschuldner gefährdet (uneinbringlich) oder wesentlich erschwert wäre (Ritz, BAO-Kommentar, 6. Aufl., …
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise…
…Zeitraum ab 15.03.2025. Diese Bestätigungen lassen jeweils nicht mit der erforderlichen Klarheit nachvollziehen, warum es der Tochter der Bf. selbst ab diesen Zeitpunkten nicht nur wesentlich erschwert, sondern geradezu unmöglich gewesen sei, das Studium (allenfalls weiterhin) zu betreiben. Es wurde daher trotz entsprechender…
…demzufolge für die korrekte Entrichtung der Abgaben zur ungeteilten Hand derjenige hafte, der die Durchführung der Ausspielung in seinem Verfügungsbereich erlaube. Wenn die Einbringung der Abgabe beim Hauptschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert wäre, oder dessen Inanspruchnahme aus rechtlichen Gründen nicht möglich oder nicht zulässig sei…
…ist, dass 1. die Strafverfolgung des Lenkers aus in seiner Person gelegenen Gründen offenbar unmöglich oder wesentlich erschwert sein werde und 2. es sich um mehrfache und in einem zeitlichen Zusammenhang stehende Übertretungen handelt, die Organe der Straßenaufsicht technische Sperren an das Fahrzeug anlegen, um…
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin…
…zur Einbringung der Abgabe der Vorrang zu geben, die nur durch einen sofortigen Zugriff auf verwertbares Vermögen gesichert werden. Aus der zwingenden Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringlichkeit der Abgaben erhellt nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes, dass nur durch die Sofortmaßnahme dem öffentlichen Interesse…
…bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226) an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. Der Abgabepflichtige kann durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, daß Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben und…
…der Kommunikation auf elektronische Kanäle zu Lasten der Unternehmen gehe, zumal die Benachrichtigungen über wichtige behördliche Dokumente derart unübersichtlich geworden sei, dass es den Unternehmen wesentlich erschwert werde, ein entsprechendes Tätigwerden zu gewährleisten. Am 20. Jänner 2022 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht…
…bis zum Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) an den Abgabepflichtigen einen Sicherstellungsauftrag erlassen, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen. Der Abgabepflichtige könne durch Erlag eines von der Abgabenbehörde zu bestimmenden Betrages erwirken, dass Maßnahmen zur Vollziehung des Sicherstellungsauftrages unterbleiben…
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin…
…4. der Beschwerde: Im Zeitraum zwischen der Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) und dem Eintritt der Vollstreckbarkeit (§ 226 BAO) könne die Abgabenbehörde, um einer Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe zu begegnen, einen Sicherstellungsauftrag erlassen. Gemäß § 232 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde…
…Dies sei von den einvernommenen ehemaligen Mitarbeitern der GmbH bestätigt und eingestanden worden. Sie hätten unter anderem vom Bf zusätzliche Bargeldzahlungen (Schwarzlohnzahlungen) in Kuverts erhalten. Eine wesentliche Erschwerung der Abgabeneinbringung sei zu befürchten, weil der Bf seit Juni 2017 keine Lohneinkünfte beziehe sowie seit 2017…
…die Strafverfolgung oder der Strafvollzug aus Gründen, die in der Person des Arbeitgebers (Auftragnehmers) oder in der Person des Überlassers liegen, unmöglich oder wesentlich erschwert sein wird. Das einschreitende Organ sei informiert worden, dass die beiden Dienstnehmer keine entsandten Arbeitnehmer gemäß § 19 LSD-BG seien…
…oder der Strafvollzug aus Gründen, die z.B. in der Person der Arbeitgeberin (Auftragnehmerin: hier der B-doo) liegen, unmöglich oder wesentlich erschwert sein werde, sowie 3.) keine vorläufige Sicherheit geleistet wird, der Auftraggeberin (hier: der A-GmbH) auftragen kann (Ermessen), den noch zu leistenden…
…zu einer Masse und deren Neuaufteilung zu dem Zweck, gewidmetes Bauland, dessen Bebaubarkeit wegen der unzweckmäßigen Form oder Größe der Grundstücke verhindert oder wesentlich erschwert ist, zu erschließen und Bauplätze oder Baulose von solcher Gestalt zu schaffen, dass auf ihnen den Anforderungen der BO und…
…dass der Haftende in der Regel nur dann in Anspruch genommen werden darf, wenn die Einbringung der Abgabe beim Hauptschuldner gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Die Uneinbringlichkeit beim Hauptschuldner ist hingegen nur bei Vorliegen einer Ausfallshaftung Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme. Die Geltendmachung der Haftung ist…
…dazu diene, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert sei. Die Berufung werde mit Sachverhaltsfeststellungen begründet, obwohl bis dato noch kein Sachbescheid erlassen worden sei. Hingegen…