…der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird; im Übrigen ist die Versäumung eines Zahlungstermines für sich allein nicht strafbar. Tatbestand ist somit eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der Lohnabgaben bis jeweils zum fünften Tag nach Fälligkeit…
…wurde A. (in weiterer Folge: Beschuldigter) für schuldig befunden, er habe als Gesellschafter-Geschäftsführer der Firma N. GesmbH vorsätzlich 1. Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abgeführt und der Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe…
…teilweise stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis des Spruchsenates wie folgt abgeändert: I. Herr ***Bf1*** ist schuldig, als für die abgabenrechtlichen Belange der **A-GmbH** zuständiger Geschäftsführer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit gemeldet oder entrichtet (abgeführt) oder…
…den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Pflicht zur Führung oder Aufbewahrung von Büchern oder sonstigen Aufzeichnungen oder zur Einrichtung technischer Sicherheitsvorkehrungen verletzt. Die Nichtbeachtung einer gesetzlichen Buchführungspflicht verwirklicht nur dann den Tatbestand des § 51 Abs 1 lit c FinStrG…
…relevanten Verschuldens besteht. Hinsichtlich der Nichtentrichtung von Abgabenschuldigkeiten bei deren Fälligkeit wurde in der Beschwerdeschrift bereits ein Verschulden einbekannt. Der Senat geht dazu davon aus, dass der Bf. in Kenntnis der gesetzlichen Verpflichtung und der Fälligkeitstermine es vorsätzlich unterlassen hat die Abgaben jeweils binnen 5…
…die vorsätzliche Nichtentrichtung einer Abgabe binnen 5 Tagen nach deren Fälligkeit unter Strafsanktion gestellt. Es ist dabei jedoch gänzlich irrelevant aus welchem Grund eine entsprechende Meldung unterblieben ist, weil eine fristgerechte Meldung bei Unterlassung der Entrichtung lediglich zu einer Aufhebung der Strafbarkeit der Nichtentrichtung bis…
…85,00 bzw. der in einem gesonderten Bescheid festzusetzenden Kosten des Strafvollzuges auferlegt. Des Weiteren wurde (unter Pkt. II.) das gegen den Bf. hinsichtlich der durch die vorsätzliche Nichtentrichtung von L für 10, 11/2012 iHv. € 4.706,14 begangenen weiteren Finanzvergehen gemäß § 49…
…zum Tragen, wenn weder eine (versuchte) vorsätzliche Verkürzung von Jahresumsatzsteuer im Sinne des § 33 Abs. 1 leg.cit. noch eine Hinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a leg.cit. in Frage kommt (letzteres beispielsweise, weil lediglich eine bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung spätestens am Fälligkeitstag bzw. bis…
…nicht aufgegriffen; der Vorgang wurde vielmehr gänzlich als konkludente Selbstanzeige gewürdigt, welche teilweise als strafaufhebend erachtet wurde (Finanzstrafakt). In der Sache selbst sah die Finanzstrafbehörde lediglich eine vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bis zum Fälligkeitstag bzw. bis zum fünften Tag danach und damit eine Finanzordnungswidrigkeit nach §…
…im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend diese Lohnzahlungszeiträume vorsätzlich Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 13.831,49 (12/11 € 910,09 + 01/12 € 1.019,88 + 02/12 € 1.019,88 + 03/12 € 1.019,88 + 04/12 €…
…6 Abs. 4 KfzStG ist für die Erfüllung dieser Tatbestände nicht relevant (vgl. bereits UFS 9.12.2010, FSRV/0011-S/09). Da im gegenständlichen Fall zwar von einer vorsätzlichen Nichtentrichtung der Selbstbemessungsabgaben, nicht aber von einer Verletzung der Anzeigepflichten nach § 6 Abs. 1 KfzStG…
…84/16/0209 - ÖStZB 1987, 206). Ist somit der erstinstanzliche Schuldspruch in Teilrechtskraft erwachsen (weil von Seite des Beschuldigten ein Schuldspruch wegen vorsätzlicher Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben außer Streit gestellt wurde und von Seite der Amtsbeauftragten lediglich gegen die Höhe der Strafe berufen…
…werden. Einzige Tatbestandsvoraussetzung einer derartigen Finanzordnungswidrigkeit gem. § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ist nämlich die vorsätzliche Nichtentrichtung einer Selbstbemessungsabgabe bis zum fünften Tag nach Fälligkeit (vgl. BFG 27.4.2023, RV/3300001/2019). Der wesentlichste Unterschied zwischen Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a…
…dass sich der Bf. in dem gegen ihn als verantwortlicher Geschäftsführer der ***3*** geführten Strafverfahrens geständig zeigte und er wegen vorsätzlicher Nichtentrichtung der KESt 2014 verurteilt wurde, wobei im Übrigen die Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages ident ist mit der Höhe der Festsetzung für die KESt…
…Pkt. 1), wonach der Beschwerdeführer die im Sachverhalt festgestellten Abgabenverkürzungen hinsichtlich der Umsatz- und Körperschaftssteuer bzw. die vorsätzliche Nichtentrichtung hinsichtlich der Kapitalertragsteuer in den hier verfahrensrelevanten Zeiträumen 2013 und 2014 bewirkt hat, gebunden. Dass es sich im vorliegenden Fall um eine gekürzte Urteilsausfertigung handelt, hat…
…die vorsätzliche Nichtentrichtung einer Abgabe binnen 5 Tagen nach deren Fälligkeit unter Strafsanktion gestellt. Es ist dabei jedoch gänzlich irrelevant aus welchem Grund eine entsprechende Meldung unterblieben ist, weil eine fristgerechte Meldung bei Unterlassung der Entrichtung lediglich zu einer Aufhebung der Strafbarkeit der Nichtentrichtung bis…
…nämlich einerseits aus einer zumindest bedingt vorsätzlich nicht fristgerecht (also bis zum Ablauf des 15. des zweitfolgenden Monats nach dem Voranmeldungszeitraum) erfolgten Übermittlung einer ordnungsgemäßen (wahrheitsgemäßen und vollständigen) Voranmeldung an die zuständige Abgabenbehörde und andererseits aus einer zumindest wissentlichen Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer bis…
…bedeutet), er hielt dies ernstlich für möglich und fand sich damit ab", in der Folge aber eine Wissentlichkeit verneint und "nur" die vorsätzliche Nichtentrichtung der Umsatzsteuerzahllasten bis spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit bestraft hat, ist der angefochtenen Entscheidung nicht schlüssig zu entnehmen. Der Finanzstrafsenat…
…a FinStrG (bedingt vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht infolge der Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen) oder den von Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG (zumindest wissentliche Nichtentrichtung der Zahllasten und zumindest bedingt vorsätzliche Nichteinreichung der ordnungsgemäßen Voranmeldung bis zum…
…lit. a FinStrG vorzuwerfen gewesen, eine derartige Verböserung ist jedoch dem Bundesfinanzgericht verwehrt. A hat daher betreffend Oktober 2017 lediglich eine vorsätzliche Nichtentrichtung der Vorauszahlung an Umsatzsteuer in Höhe von € 682,10 bis spätestens zum fünften Tag nach Fälligkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit…