…zu dem Schluss, dass der Kaufpreis mit € 120.000,00 anzusetzen ist. Am 29.06.2011 wurde die Liegenschaft von der Beschuldigten um € 210.000,00 ohne USt verkauft. Dadurch wurde die Behaltefrist unterschritten und es handelt sich um ein Spekulationsgeschäft. Der Gewinn…
…allgemein erstreckt werden. Folgt einer Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a eine zumindest versuchte Jahres-USt-Hinterziehung (§ 33 Abs 1), so wird die Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a von einer nachfolgenden (zumindest versuchten) Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1 konsumiert. Die Abgabenhinterziehung nach …
…Firmenbuch gelöscht worden. Es sind aber keine Anhaltspunkte dafür hervorgekommen, dass die ursprBf von USt-Hinterziehungen der Subunternehmer wusste oder hätte wissen müssen. (Genaugenommen ist auch nicht hervorgekommen, dass die Subunternehmer die USt hinterzogen bzw. nicht entrichtet hätten.) Jedenfalls ist nicht hervorgekommen, dass die ursprBf…
…bezüglich der strafrelevanten Umsatzsteuervorauszahlungen in der Zeit vom 15. März 2014 bis zum 15. November 2014 bewirkten bzw. zu bewirken versuchten Hinterziehungen), so ist nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe…
…Abs. 1 FinStrG gestützt (S 1 unten), obwohl selbst der Spruchsenat (auf S 3 oben) davon ausgeht, dass es den USt-Jahresbescheid 2005 bereits seit dem 24.7.2008 gibt. Dieser rechtliche Einwand geht tendenziell zu Lasten des Beschuldigten, weil der einfacher "gestrickte" Grundtatbestand des …
…der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe von € 500,00 auferlegt. Hinsichtlich eines weiteren Vorwurfes, nämlich einer versuchten Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 28.051,14 gemäß §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG betreffend das Veranlagungsjahr 2006…
…daher auch betreffend die Steuererklärung 2005 [die Strafbarkeit] verjährt, sofern man überhaupt eine Tat annehmen könnte. 2. Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger Strafzumessung: Das Erkenntnis hat an Strafzumessungsgründen als mildernd: die bloß versuchte Tat, der bisher ordentliche Lebenswandel, die lange Verfahrensdauer und teilweise Schadenswiedergutmachung (80 %…
…den Abgabenbetrug hinsichtlich der Umsatzsteuer gegenüber dem deutschen Fiskus aufzudecken. Der Beschuldigte hat daher tatsächlich betreffend das Veranlagungsjahr 2005 - seine eingereichte unrichtige Steuererklärung hat nicht mehr zur Bescheiderlassung geführt, siehe oben - eine versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von lediglich € 12.425,30 nach §…
…Dauerakt, Prüfungsbericht TZ. 1). Damit ist betreffend die Einkommensteuer keine strafaufhebende Selbstanzeige erstattet worden. A hat somit verbleibend betreffend das Veranlagungsjahr 2012 eine versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 23.964,00 gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 FinStrG zu verantworten. 6.4…
…der Hinterziehung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (weil diesbezüglich eine Verfahrensanhängigkeit eingetreten ist), entfällt die Konsumptionsmöglichkeit und lebt die Strafbarkeit der Hinterziehungen der Vorauszahlungen wieder auf bzw. bleibt weiterhin bestehen. Dem Bundesfinanzgericht ist es überdies nach ständiger Rechtsprechung auch verwehrt, erstmals mit einer Bestrafung wegen (versuchter) Hinterziehung…
…nicht strafaufhebende Selbstanzeige, dem Umstand, dass es betreffend die Hinterziehung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr 2010 bei der F-GmbH beim bloßen Versuch geblieben ist und weiters dem Umstand, dass A wohl auch aufgrund seiner schlechten Finanzlage zu seinem Fehlverhalten verleitet wurde, als mildernd stehen…
…Veranlagung 2010, USt-Erklärung). Warum dieser Vorsteuerbetrag (die Vorsteuer aus den Schwarzeinkäufen ist darin wohl nicht enthalten) unzutreffend wäre, ergibt sich aus der Aktenlage nicht. A hat daher betreffend das Veranlagungsjahr 2010 lediglich eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer in Höhe von € 325,81 nach §…
…Februar 2018 teilte das Gericht die sich aus der Rechtsprechung des EuGH ergebende Rechtsanschauung zur allfälligen Stellungnahme mit und ersuchte um Beantwortung ergänzender Fragen. (9a Zusammengefasst wurde unter Pkt A (Rechtsanschauung) dargelegt: Die Mitgliedstaaten dürften die bloße Verletzung formaler Verpflichtungen nur dann "als Hinterziehung behandeln"…
Hinsichtlich der Einkommensteuer für 2010 ist im Zweifel zu Gunsten für die Beschuldigte gar keine versuchte Hinterziehung feststellbar: Die einkommensteuerliche Behandlung des Sanierungsgewinnes erscheint als Spezialwissen, welches der Gastwirtin im Zeitpunkt der Versäumung der gesetzlichen Erklärungsfrist und auch danach mangels entsprechender Anhaltspunkte in der gegebenen…
…Abgabenkonto). Bezüglich 2011 ist die Außenprüfung zu ABNr. 9991 der Abgabenverkürzung im Ausmaß von € 1.293,00 zuvorgekommen. A hat daher in diesem Zusammenhang Hinterziehungen an Umsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. betreffend das Veranlagungsjahr 2011 eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer nach §§ 33…
…2010), betreffend das Veranlagungsjahr 2011 eine versuchte Hinterziehung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.654,22, sowie betreffend das Veranlagungsjahr 2009 eine Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 8.994,66 nach § 33 Abs. 1, teilweise iVm § 13 FinStrG (USt 2011), zu verantworten…
…möglich sei. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass sich die Tat der Steuerhinterziehung über einen langen Zeitraum erstreckte und der Bf angesichts der enormen Höhe des Hinterziehungsbetrages durch den Verkürzungserfolg beachtlich bereichert wurde. Der Vollständigkeit zuliebe wurde ausgeführt, dass es sich bei der Haftungsinanspruchnahme nur um…
…zugrunde. Am 2.12.2022 erstellte er die Jahressteuererklärungen (USt und ESt) für 2020. In diesen Steuererklärungen wurden die zuvor getroffenen Feststellungen gänzlich unberücksichtigt gelassen und neuerlich eine zu geringe Steuerschuld erklärt. Dadurch wurde versucht, Abgaben zu hinterziehen. Der Beschuldigte hielt es zumindest ernstlich für…
…119 BAO eine Verkürzung an Umsatzsteuer im Jahr 2019 iHv € 17.253,31 zu bewirken versucht und b) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 USt 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuer für die angeführten Monate bewirkt und diese Verkürzungen…
…entnehmen. Das Vorbringen des Amtsbeauftragten im Einleitungsbescheid vom 27. Juni 2011, wonach betreffend das Veranlagungsjahr 2005 nur versuchte gewerbsmäßige Hinterziehungen vorzuwerfen wären, ist insofern unzutreffend und wurde auch in seiner Stellungnahme an den Spruchsenat vom 6. März 2015 nicht mehr aufrecht erhalten (Finanzstrafakt Bl. 199…