…zu dem Schluss, dass der Kaufpreis mit € 120.000,00 anzusetzen ist. Am 29.06.2011 wurde die Liegenschaft von der Beschuldigten um € 210.000,00 ohne USt verkauft. Dadurch wurde die Behaltefrist unterschritten und es handelt sich um ein Spekulationsgeschäft. Der Gewinn…
…allgemein erstreckt werden. Folgt einer Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a eine zumindest versuchte Jahres-USt-Hinterziehung (§ 33 Abs 1), so wird die Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 2 lit. a von einer nachfolgenden (zumindest versuchten) Abgabenhinterziehung gem. § 33 Abs. 1 konsumiert. Die Abgabenhinterziehung nach …
…bzw. abgeführten Lohnabgaben laut Strafverfügung), umgerechnet € 7.926,65 : 2 = € 3.963,33 zuzüglich € 878,55 + € 4.443,22 (strafbar verbleibende versuchte Hinterziehungen USt, ESt 2000) + € 7.214,66 (strafbar verbleibende UVZ 09/01 betreffend die Z GmbH), ergibt…
…Firmenbuch gelöscht worden. Es sind aber keine Anhaltspunkte dafür hervorgekommen, dass die ursprBf von USt-Hinterziehungen der Subunternehmer wusste oder hätte wissen müssen. (Genaugenommen ist auch nicht hervorgekommen, dass die Subunternehmer die USt hinterzogen bzw. nicht entrichtet hätten.) Jedenfalls ist nicht hervorgekommen, dass die ursprBf…
…bezüglich der strafrelevanten Umsatzsteuervorauszahlungen in der Zeit vom 15. März 2014 bis zum 15. November 2014 bewirkten bzw. zu bewirken versuchten Hinterziehungen), so ist nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe…
…Abs. 1 FinStrG gestützt (S 1 unten), obwohl selbst der Spruchsenat (auf S 3 oben) davon ausgeht, dass es den USt-Jahresbescheid 2005 bereits seit dem 24.7.2008 gibt. Dieser rechtliche Einwand geht tendenziell zu Lasten des Beschuldigten, weil der einfacher "gestrickte" Grundtatbestand des …
…zu den Hinterziehungen betreffend die Veranlagungsjahre 2005 und 2006) auch schuldig, als Abgabepflichtige im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich unter Verletzung ihrer Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2007 eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 527,22 zu bewirken versucht zu…
…der Ersatz pauschaler Verfahrenskosten nach § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG in Höhe von € 500,00 auferlegt. Hinsichtlich eines weiteren Vorwurfes, nämlich einer versuchten Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von € 28.051,14 gemäß §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG betreffend das Veranlagungsjahr 2006…
…daher auch betreffend die Steuererklärung 2005 [die Strafbarkeit] verjährt, sofern man überhaupt eine Tat annehmen könnte. 2. Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit infolge unrichtiger Strafzumessung: Das Erkenntnis hat an Strafzumessungsgründen als mildernd: die bloß versuchte Tat, der bisher ordentliche Lebenswandel, die lange Verfahrensdauer und teilweise Schadenswiedergutmachung (80 %…
…den Abgabenbetrug hinsichtlich der Umsatzsteuer gegenüber dem deutschen Fiskus aufzudecken. Der Beschuldigte hat daher tatsächlich betreffend das Veranlagungsjahr 2005 - seine eingereichte unrichtige Steuererklärung hat nicht mehr zur Bescheiderlassung geführt, siehe oben - eine versuchte Hinterziehung an Einkommensteuer in Höhe von lediglich € 12.425,30 nach §…
…Sicherheit nicht nachzuweisen, sodass zusammengefasst das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des Vorwurfes einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für August 2007 einzustellen war. Eine allenfalls versuchte Hinterziehung der Umsatzsatzsteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2007 nach § 33 Abs. 1 FinStrG durch F.G. jun. kommt schon…
…15. des auf diese zweitfolgenden Monat - laut seinem Tatplan, der von quartalsweisen Berechnungen ausgegangen ist - vorgeworfen wird, liegen relativ untaugliche Versuche einer Hinterziehung vor, weil tatsächlich diesbezüglich die Fälligkeit bereits zuvor eingetreten war. G hat daher betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner bis März, April bis Juni…
…Abs.3 EStG 1988 die Anmeldung der Gewinnausschüttung sowie die Abfuhr der Kapitalertragssteuer unterlassen hat, wobei diesbezüglich gemäß § 33 Abs.3 lit.b FinStrG die Verkürzung der Kapitalertragsteuern im Zeitpunkt deren Nichtabfuhr bewirkt ist. Eine etwaige Strafbarkeit wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuern nach §§ 13…
…nicht vor, weshalb einem allenfalls fortzusetzendem Verfahren vor dem Landesgericht Klagenfurt betreffend die Beschuldigte der Umstand der res judicata entgegen stünde. Anzumerken ist auch, dass auf Grund der ständigen Prüfungsmaßnahmen offenkundig ein Vorsatz der Beschuldigten in Richtung einer versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im Sinne der §§…
…von der Finanzstrafbehörde erster Instanz dem Beschuldigten jeweils Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit a FinStrG vorgeworfen wurden, was ja auch dem Beschuldigten bekannt gewesen ist. Einer Qualifizierung des Verhaltens des Beschuldigten hinsichtlich der Zeiträume November und Dezember 2004 als versuchte Hinterziehung einer Jahresumsatzsteuer nach …
…in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine solche von Vorbereitungshandlungen, welche für sich allenfalls als Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG zu bestrafen wären. Im vorliegenden Fall wäre es aber unzulässig, N allenfalls eine (versuchte) Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer im…
…Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in objektiver Hinsicht verwirklicht wurden. Gegen zumindest versuchte Hinterziehungen von Jahresumsatzsteuern bei der R-KEG spricht, dass die USt-Sonderprüfungen bereits zu Zeitpunkten durchgeführt wurden (vgl. die Berichte zu AB-Nr. 202007/03 vom 24. Februar 2003…
…wegen einer derartigen obgenannten, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs.1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs.2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzter Umsatzsteuervorauszahlung in der zu verkürzen versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine…
…versucht ist, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (indem er beispielsweise eine falsche Steuererklärung beim Finanzamt einreicht in der Hoffnung, die Abgabe antragsgemäß zu niedrig festgesetzt werden). Eine Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung…
…Strafbarkeit wegen einer derartigen, zumindest versuchten Hinterziehung an Jahresumsatzsteuer nach § 33 Abs. 1 FinStrG konsumiert eine solche wegen Hinterziehungen an Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, soweit der Betrag an verkürzten Umsatzsteuervorauszahlungen in der zu verkürzten versuchten Jahresumsatzsteuer beinhaltet ist, sowie ebenso eine…