…abzüglich Lebenserhaltungskosten und Veränderungen durch Zins- und Depotschwankungen gegenübergestellt. Der nicht nachvollziehbare Kapitalanstieg auf den Konten wurde von der Abgabenbehörde als unaufgeklärter Vermögenszuwachs hinzugerechnet. Die Konteneinschau lieferte folgende Ergebnisse: Barabhebung von € 70.000 am 21.01.2013 Vom Sparbuch Kto.Nr. ***Kto1*** wurde ein…
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nichteinbekannten Einkünften herrührt (vgl. ua. die hg. Erkenntnisse vom 16. September 1992, 90/13/0299, und vom 24. Februar 1993, 91/13/0198…
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt (VwGH 24.2.1998, 95/13/0083). Gleiches gilt, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er…
…2.2010, 2008/15/0077), wonach die Annahme, ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs stamme aus nicht einbekannten Einkünften, ein mängelfrei geführtes Ermittlungsverfahren voraussetze und dies erfordere, dass der entscheidungswesentliche Sachverhalt ausreichend erhoben wurde und die vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen, ist festzuhalten…
…welchen Mitteln die Lebenshaltungskosten des Komplementärs gedeckt werden könnten, löse die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 BAO aus. Ein festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertige die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrühre. Dies gelte auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt sei.…
…der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen (VwGH 23.2.2010, 2008/15/0077 m.w.N.). Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt für die Annahme, ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs stamme aus nicht einbekannten Einkünften, ein mängelfrei geführtes Ermittlungsverfahren voraus. Dies erfordert…
…welchen Mitteln die Lebenshaltungskosten des Komplementärs gedeckt werden könnten, löse die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 BAO aus. Ein festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertige die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrühre. Dies gelte auch, wenn die Deckung des Lebensaufwandes ungeklärt sei.…
…Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, da sie trotz mehrfacher Aufforderung kein einziges Beweismittel (z.B. Darlehensvertrag, Zahlungsbelege der Angehörigen) vorlegen konnte. Ein unaufgeklärter Vermögenszuwachs bzw. die Unfähigkeit, die Deckung des laufenden Lebensunterhalts schlüssig darzulegen, rechtfertigt die Annahme nicht erklärter Einkünfte (VwGH 23.02.1994, 90/13/0075…
…Sachverhaltsannahme, es liege ein (unaufgeklärter) Vermögenszuwachs vor, nicht aufzeigen. Das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löse die Schätzungsbefugnis aus. Im nunmehr fortgesetzten Verfahren übermittelte die belangte Behörde dem Gericht in Entsprechung des mit Beschluss vom 22.1.2025 erteilten Auftrags eine Stellungnahme sowie eine umfassende Aufstellung…
…Anm E 225; VwGH 23. 2. 1994, 90/13/0075). Ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs rechtfertigt die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt (VwGH 16.9.1992, 90/13/0299; VwGH 24.2.1993, 91/13/0198…
…die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. VwGH vom 24.2.1998, 85/15/0083: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt…
…was einer Verzinsung des Grundkapitals von etwa 6% entspreche. Eine Schätzung auf Basis der Annahme eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses entspricht der gängigen Verwaltungspraxis. Eine Schätzung auf Basis der Annahme eines durchschnittlichen Jahresverdienstes einer angestellten Person einer GmbH zählt zwar nach der oben erwähnten Literatur nicht zu…
…unaufgeklärter Umstände der behaupteten Vermögenszuwächse hingewiesen, was die Abgabenbehörde vollkommen unbeeindruckt gelassen und sie nur dazu angespornt habe, außer der Einvernahme der Zeugin ***4*** (der man dann in unsachlicher Weise Unglaubwürdigkeit attestiert habe) keinerlei weitere Beweise durchzuführen und auf derselben Beweisgrundlage basierend erneut realitätsfremde Vermögenszuwächse…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit dem gegenständlichen Vorlageantrag wurde die Beschwerde auf die nach einer Außenprüfung ergangen Einkommensteuerbescheide eingeschränkt. Dabei wurden bei dem im Bereich EDV-Dienstleistungen tätigen Beschwerdeführer ***Bf *** unter anderem ungeklärte Vermögenszuwächse festgestellt, weshalb mittels Vermögensdeckungsrechnung eine Schätzung der Einkünfte vorgenommen wurde (vgl. Tz…
…sich, wie es dem Bf. möglich war, trotz laufender Verluste den Kreditstand nicht wesentlich erhöhen zu müssen. Somit bestehen keine Anhaltspunkte für einen allenfalls unaufgeklärten Vermögenszuwachs im streitgegenständlichen Zeitraum, womit es nicht möglich ist, darauf eine Schätzungsbefugnis zu stützen (vgl. etwa VwGH 27.2.2014…
…vor allem unvollständigen Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenermaßen nicht in die Abgabenerklärung eingeflossenen, sondern auch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet worden seien. Ist die Abgabenbehörde (wie hier aufgrund eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses) zur Schätzung berechtigt, dann darf sie auch - nach der Lage des Falles - einen…
Gemäß § 17 Abs. 1 EStG 1988 können bei den Einkünften aus einer Tätigkeit im Sinne des § 22 oder des § 23 die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 mit einem Durchschnittssatz ermittelt werden. Der Durchschnittssatz beträgt bei freiberuflichen oder gewerblichen Einkünften aus einer…
…Vermögenszuwachs aus der steuerpflichtigen, jedoch bisher nicht besteuerten Sphäre des Bf. stamme. Auch die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gehe davon aus, dass, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt werde, den der Abgabepflichtige nicht aufklären könne, dies die Annahme rechtfertige, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs…
…einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenzuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt (vgl. u.a. VwGH vom 23.02.1994, 90/13/0075). Das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis…
…86/14/0098). Vielmehr wäre es an ihm gelegen gewesen, den unaufgeklärten Vermögenszuwachs durch entsprechend konkrete Angaben aufzuklären. Die diesbezüglichen Angaben des Bf. erwiesen sich dabei hinsichtlich des verbleibenden Betrages jedoch entsprechend obiger Feststellungen als unschlüssig und widersprüchlich und somit als ungeeignet. Die vorgenommene Schätzung…