…änderte die angefochtenen Bescheide zu Ungunsten des Bf. ab. Letzteres wurde damit begründet, dass bei der von der Betriebsprüfung vorgenommenen Schätzung mittels Vermögensdeckungsrechnung die Kosten der Lebensführung des Bf. in keinster Weise berücksichtigt worden seien. Es sei nämlich davon auszugehen, dass die ungeklärten Vermögensabflüsse (auch)…
…Bf. weiterhin unaufgeklärt. Dass von den insgesamt von der Betriebsprüfung festgestellten Bankeingängen und Barzahlungen für 4.032.795,86 Euro die Mittelherkunft geklärt werden konnte, bedeutet nicht, dass damit auch die Herkunft der Mittel für die übrigen 1.487.626,83 Euro aufgeklärt wäre, gilt…
…23.228,59 € Ab August 2008 war der Bf bei der Firma C. angestellt. Die Mittelherkunft betreffend das KFZ (AM) ist ungeklärt. Der Sachverhalt ist insoweit unstrittig und ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten, zu denen auch die Berufung (Bescheidbeschwerde) und der Vorlageantrag gehören. …
…2015 einen um rund € 38.000 höheren Wareneinkauf, jedoch nur um rund € 47.000 höhere Erlöse. Im Rahmen einer Verprobung der erklärten Betriebsergebnisse mittels des Programmes NPT (neue Prüfungstechnik) seien massive Umsatzdifferenzen festgestellt worden. Der dabei ermittelte gleitende Rohaufschlagskoeffizient habe letztlich für den…
…***Ges1***, auf das Bankkonto der Bf getätigt wurden, deren Mittelherkunft aus Sicht der belangten Behörde nicht in voller Höhe plausibel durch die Bf dargestellt werden konnte. So wäre zwar die Herkunft eines Betrages von insgesamt 51.000 Euro durch Gewinnausschüttungen von Gesellschaften, an welchen ***Ges1…
…2009 und 2017 in Höhe von insgesamt 5.325.673,49 Euro zu Tage. Die Herkunft der Mittel für diese Eingänge konnte nach Ansicht des Prüfers für 4.032.795,86 Euro geklärt, für 1.292.877,63 Euro aber nicht nachgewiesen werden. Auch die…
…A eine Wohnung unentgeltlich. Weiters teilte X. A mit, dass sämtliche Mieten überwiesen werden (Raika KtoNr.: 000). Es gebe keine Barzahlungen. Bezüglich finanzieller Mittel habe X. A angegeben, dass außer den Mieten Zahlungen des AMS für ihn, weiters die Familienbeihilfe für vier Kinder und der…
…erworben hätten, da ihre Tochter, Y., auf dieser Liegenschaft ein Gastronomieunternehmen betreiben wollte. Eine Kreditfinanzierung des Liegenschaftskaufs und eine Finanzierung der notwendigen Mittel für den Ankauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung bzw. des Startkapitals, wäre für Y. mangels ausreichender Bonität nicht möglich gewesen. Sie hätten daher…
…sich auch daraus nicht zweifelsfrei und nachvollziehbar erschließen, dass die Mittel für die erklärten Privateinlagen tatsächlich aus Leihgeldern des Vaters stammen. Aufgrund der o.a. unaufgeklärten Mittelherkunft nahm die belangte Behörde - nach abschließenden Diskussionen mit der steuerlichen Vertretung des Bf. - Zuschätzungen zu den erklärten Umsätzen…
…1) Das Konto - Gesellschafterdarlehen weise mit 31.12.2007 einen Saldo von 94.927,16 Euro auf. Die Mittelaufbringung der "Gesellschafterzuschüsse" habe nicht belegt werden können. Von den verbuchten Zuschüssen sei nur in einem Fall eine Erklärung vorgebracht worden (33.000 Euro sei die Einlösung…
…dass der Bf. den Gebrauchtwagenhandel und den Handel mit Ersatzteilen bereits ab dem Jahr 2008 betrieben habe. In den Prüfungsjahren 2008 bis 2011 seien auf dem Bankkonto unaufgeklärte Zahlungsein- und -ausgänge festgestellt worden. In weiterer Folge habe er sich damit gerechtfertigt, dass er ein "Spieler…
…er ansonsten die tatsächlich angefallenen Ausgaben nicht bezahlen hätte können. 109. Die Prüferin übermittelte dem steuerlichen Vertreter die Details zu dieser Berechnung mittels einer Excel-Liste zur Überprüfung (Mail vom 13.06.2012). Laut Mail des steuerlichen Vertreters vom 17.06.2012 hatte dieser der…
…weder ein Nachvollzug der Kfz-Geschäfte durch den Bf. möglich gewesen, noch seien die beträchtlichen Vermögenszuflüsse und -abflüsse nachvollziehbar nachgewiesen oder glaubhaft belegt worden. Eine Vermögenszuwachsrechnung könne nur mittels genauer Berechnungen durchgeführt werden. Die Aufklärungsversuche des Bf. im Zuge der Prüfung seien überwiegend nicht ausreichend…
…Auch diese Beträge seien verzinst worden. Bei den ungeklärten Bareinlagen werde unterstellt, dass Schwarzgeld in Höhe der ungeklärten Einlagen vorgelegen habe. Diese Unterstellung sei aber widerlegt worden durch die Liste vom 22.01.2015 mit den nicht berücksichtigten Mitteln von der Bank2, von C. X…
…in seinem Wirkungsbereich hohe Einlagen getätigt worden seien, die anschließend ausbezahlt worden seien, wobei die Mittelherkunft der Einlagen ebenso in Frage gestellt werden müsse, wie auch die Rückzahlungen. Diese Auffälligkeiten in Zusammenhang mit Auszahlungen auf die beiden auf den Beschwerdeführer lautenden Konten ***Konto1***, vormals ***Konto1**…
…belangte Behörde stützte sich sowohl auf die unaufgeklärte Herkunft der Bareinlage des Bf. iHv EUR 38.000,00 als auch auf formell mangelhafte Aufzeichnungen als neu hervorgekommene Tatsachen. Da das Bundesfinanzgericht abweichend von der belangten Behörde davon ausgeht, dass die Mittelherkunft hinreichend aufgeklärt werden konnte…
…Anwendung der Angehörigenjudikatur jedenfalls ein strenger Maßstab anzulegen. Auch die gesetzlich zulässige Möglichkeit, die Leistungen mittels Dienstleistungsschecks zu bezahlen, wurde nicht in Anspruch genommen. Streichung von Betriebsausgaben: … Bei dem Großteil der gestrichenen Betriebsausgaben handelte es sich um solche, die unter das Aufteilungs- und Abzugsverbot…
…und konkret für die Jahre 1996 und 1997 in Punkt 3.2.1443. BE und in Punkt 3.2.1.4.4.4. BE (ungeklärte Mittelherkunft) gezogen. Damit enthält der angefochtene Bescheid eindeutige und ausdrückliche Feststellungen zum Vorliegen einer Abgabenhinterziehung. Aus der Begründung ergibt sich…
…festgestellt werden können, welche Einnahmen in bar erhalten, welche Ausgaben bar bezahlt und welche Einnahmen auf ein Bankkonto überwiesen worden seien. Eine Geldverkehrsrechnung habe unaufgeklärte Fehlbeträge ergeben. Diese seien den bereits erklärten Beträgen hinzugeschätzt worden. Weiters hätten Vorsteuern nicht anerkannt werden können, weil weder formrichtige…
…Daueraufträge, ...) gibt, ist davon auszugehen, dass der Vater des GF seinen Lebensunterhalt mittels Bargeld, das er regelmäßig in höheren Beträgen behebet, bestreitet. Eine Meldung über die behauptete zusätzliche ***32*** Pension liegt der Finanzbehörde nicht vor und wurde auch nicht seitens des Vaters des GF erklärt…