…erstinstanzlich getroffenen Feststellungen vom Bw. in folgenden Punkten bestritten: 1.) Zurechnung von Vermögenswerten aus handschriftlichen Notizen ("Schmierzettel"); 2.) Unaufgeklärte Mittel bei der Finanzierung des Hausbaues in H/B.; 3.) Umsatz- und Gewinnzuschätzung iHv S 230.000,00 je Streitjahr 1984-1990 (Pkte 1 u. 2)…
…Ansatz Bw), aus den sog. "Erbschaftserlösen" von S 887.873,00 (analoger Ansatz Bw), sowie aus sonstigen gleichlautend mit dem Bw angesetzten Mitteln aus Gutschriften betreffend Familienbeihilfen von S 88.170,00, sowie für BKS-Kredite von S 90.000,00 errechnet. Hiernach verbleibt zunächst…
…dem entgegenzuhalten, dass der Nachweis hinsichtlich eines festgestellten unaufgeklärten Vermögenszuwachses demjenigen obliegt, bei welchem ein solcher festgestellt worden ist. Insofern wird die rein private Sphäre verlassen und der Bw. hat die Mittelherkunft nachzuweisen. Die Vermögensunterdeckung ist nach den bisherigen Ausführungen als nicht aufgeklärt anzusehen. Eine…
…Einkünften zu bestehen habe (vgl. VwGH 27.2.2002, 97/13/0201 und die dort angeführten Verweise). Ebenso lösen unaufgeklärte Kassafehlbeträge die Schätzungsberechtigung aus; diese stellen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine sachliche Unrichtigkeit der Bücher im Sinne des § 184 Abs. 3 BAO dar (vgl…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…Da auch diesen Personen das in Jugoslawien vorhandene Vermögen bekannt gewesen sei, seien diesen die geliehenen Mittel als ausreichend besichert erschienen. Aus den bereits genannten Umwechslungen der Devisen seien diese Privatdarlehen wieder sukzessive getilgt worden. Um die von der BP geforderten Nachweise und Unterlagen beizubringen…
…in der Vergangenheit aber immer wieder möglich gewesen, auf den dargestellten oder ähnlichen Wegen über diese Gelder zu verfügen. Zur Erläuterung der Mittelherkunft für die hinter den vom Prüfer aufgegriffenen PE-Buchungen stehenden Zahlungsflüsse hatte der Bw. konkret auf einen Grundverkauf im Jänner 1989 verwiesen…
…2000 bis 2002. Grundlage für die Höhe dieses Sicherheitszuschlages seien die Einlagen in die Bw., wobei die Mittelherkunft nur teilweise glaubhaft gemacht worden sei. Im Zeitraum Jänner 2000 bis Jänner 2004 seien Einlagen in Höhe von insgesamt € 187.706,00 erfolgt. Für ein Privatdarlehen…
…184 Abs. 2 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem unaufgeklärten Vermögenszuwachs entsprechenden Zurechnung zu den vom Abgabepflichtigen erklärten Einkünften zu bestehen hat. Wenn es dem Abgabepflichtigen nicht gelingt, die Herkunft der in sein Unternehmen eingelegten Mittel aufzuklären, ist daher anzunehmen, dass sie…
…dass dieser unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften des Bw. stammt (VwGH 25.3.1992, 90/13/0295). Diese Schlussfolgerung berechtigt zu einer Hinzuschätzung in Höhe des unaufgeklärten Vermögenszuwachses in jenem Bereich der Einkünfte des Bw., in dem die Mittel am wahrscheinlichsten erwirtschaftet worden sind…
…getätigt worden sei, sowie um diesbezügliche Vorlage aller Kontoauszüge der Jahre 2002 - 2004. Weiters sei die Herkunft der ungeklärten Einlagen mittels geeigneter Unterlagen wie etwa durch Aufstellung von Bankabhebungen (zB von obigem Konto) nachzuweisen. Per Fax wurde daraufhin seitens der Bw. bekannt gegeben, dass die…
…änderte die angefochtenen Bescheide zu Ungunsten des Bf. ab. Letzteres wurde damit begründet, dass bei der von der Betriebsprüfung vorgenommenen Schätzung mittels Vermögensdeckungsrechnung die Kosten der Lebensführung des Bf. in keinster Weise berücksichtigt worden seien. Es sei nämlich davon auszugehen, dass die ungeklärten Vermögensabflüsse (auch)…
…Bf. weiterhin unaufgeklärt. Dass von den insgesamt von der Betriebsprüfung festgestellten Bankeingängen und Barzahlungen für 4.032.795,86 Euro die Mittelherkunft geklärt werden konnte, bedeutet nicht, dass damit auch die Herkunft der Mittel für die übrigen 1.487.626,83 Euro aufgeklärt wäre, gilt…
…23.228,59 € Ab August 2008 war der Bf bei der Firma C. angestellt. Die Mittelherkunft betreffend das KFZ (AM) ist ungeklärt. Der Sachverhalt ist insoweit unstrittig und ergibt sich aus den vorgelegten Verwaltungsakten, zu denen auch die Berufung (Bescheidbeschwerde) und der Vorlageantrag gehören. …
…2015 einen um rund € 38.000 höheren Wareneinkauf, jedoch nur um rund € 47.000 höhere Erlöse. Im Rahmen einer Verprobung der erklärten Betriebsergebnisse mittels des Programmes NPT (neue Prüfungstechnik) seien massive Umsatzdifferenzen festgestellt worden. Der dabei ermittelte gleitende Rohaufschlagskoeffizient habe letztlich für den…
…Mai 2008 eine Tätigkeit im Bereich Elektrotechnik beginne. Weiters stellte er einen Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (U15) für seine Tätigkeit: Montagearbeiten an Subunternehmer. Mittels Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 UStG (U12) verzichtete er auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ab dem Kalenderjahr 2008. Eine…