…zwischen 6. Oktober und 22. Dezember 2004 in Wien als tatsächlicher Machthaber der Firma A einen Bestandteil des Vermögens der Firma A in einem 50.000 € übersteigenden Betrag verheimlicht, beiseite geschafft oder sonst deren Vermögen wirklich oder zum Schein verringert zu haben. Er habe…
…ist der Geschäftsführer der beschwerdeführenden Partei *Name* auch bei sämtlichen KGs mit denen im betreffenden Zeitraum Geschäfte abgeschlossen wurden, mangels Mitarbeiter, tatsächlicher Machthaber. Wenn die einzige Person, die für die beschwerdeführende Partei und auch für die KGs handeln konnte der Geschäftsführer war, muss angenommen werden…
Die Feststellungen, wonach der Bf. im Zeitpunkt der Fälligkeiten der mit den beiden Haftungsbescheiden in Haftung gezogenen Abgabenschuldigkeiten als de facto Geschäftsführer bzw. tatsächlicher Machthaber der beiden Primärschuldnerinnen agierte, basieren auf Aussagen des Bf., Zeugenaussagen, Aussagen der organschaftlichen Vertreter der beiden Primärschuldnerinnen sowie auf Zahlungsbelegen…
…1 lit. a EStG 1988 liegen jedoch nur dann vor, wenn Zuwendungen der Gesellschaft einem Gesellschafter zufließen. Dass der Empfänger der Zuwendungen als (rechtlicher oder tatsächlicher) "Machthaber" der Gesellschaft zu betrachten ist, reicht nicht aus. Fließen die Zuwendungen demnach einem Nichtgesellschafter zu, etwa weil er…
…dagegen erhobenen Beschwerde führt der Bf aus, es sei richtig, dass er tatsächlicher Machthaber und de facto Geschäftsführer der ABC GmbH und der weiteren Gesellschaften gewesen sei. Alle Firmen seien im Wesentlichen mit Hausbetreuungs- und Schneeräumungsarbeiten betraut gewesen. Aus den Einnahmen der ABC GmbH seien…
…nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Angefochten ist der Kapitalertragssteuerbescheid für das Jahr 2014 vom 18.09.2016, mit dem die Kapitalertragsteuer in Höhe von (25% von steuerpflichtigen Kapitalerträgen 712.656,64€=) 178.164,16€ dem ehemals Geschäftsführer und tatsächlichen Machthaber der Fa. Fa. A-GmbH…
…Konkursverfahren am 19.2.2008 auf Antrag der Wiener Gebietskrankenkasse eröffnet. Existenz eines realen Betriebes an der offiziellen Adresse zweifelhaft. Tatsächlicher Machthaber: ***111*** laut Aussagen seiner Sekretärin und der Lohnbuchhalterin. ***111*** habe pro scheingemeldetem Dienstnehmer pro Monat 250,00 bis 300,00 Euro verlangt plus…
…Konkursverfahren am TT.2.2008 auf Antrag der Wiener Gebietskrankenkasse eröffnet. Existenz eines realen Betriebes an der offiziellen Adresse zweifelhaft. Tatsächlicher Machthaber: ***10*** laut Aussagen seiner Sekretärin und der Lohnbuchhalterin. ***10*** habe pro scheingemeldetem Dienstnehmer pro Monat 250,00 bis 300,00 Euro verlangt plus…
…des BfKompl, 100% der Anteile hält die Gattin des BfKompl, ab Dezember 2011 ist BfKompl auch Geschäftsführer) ist davon auszugehen, dass BfKompl auch der tatsächliche Machthaber der IGmbH ist. Er ist auch immer faktischer Geschäftsführer der IGmbH gewesen, was zuletzt auch eingestanden wurde. Überdies liegt…
…a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Geschäftsführer bzw. ab 4.12.2014 als tatsächlicher Machthaber der X-GmbH, und damit für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Obliegenheiten Verantwortlicher, vorsätzlich bewirkt 1.) unter Verletzung der Verpflichtung zur…
…in ***Adresse*** gegründet. Bereits bei Gründung erhielt der Erstangeklagte eine uneingeschränkte Handlungsvollmacht hinsichtlich des Unternehmens und war von Beginn an tatsächlicher Machthaber. Am 09.01.2018 wurden die Geschäftsführerfunktion und die Gesellschaftsanteile an den Erstangeklagten ***Bf1*** übertragen. Im Zeitraum zwischen 01.12.2018 und 31…
…Bescheid vom 19. September 2017 zog die belangte Behörde den Bf. als faktischen Geschäftsführer und tatsächlichen Machthaber zur Haftung für die bei der ***2*** LTD aushaftende Umsatzsteuer 01-04/2016 in Höhe von 970.170,47 € heran. Begründend wurde ausgeführt, der Bf. habe als…
…Haftung gezogenen Abgaben weiterhin aus. Feststellungen zum Bf. allgemein sowie hinsichtlich seiner Stellung als de facto Geschäftsführer bzw. tatsächlicher Machthaber der beiden Primärschuldnerinnen Im Inland war der Bf. zuletzt in ***85*** wohnhaft (dort war der Bf. vom 31.12.2020 bis zum 2.4.2021…
…1 lit. a EStG 1988 liegen jedoch nur dann vor, wenn Zuwendungen der Gesellschaft einem Gesellschafter zufließen. Dass der Empfänger der Zuwendungen als (rechtlicher oder tatsächlicher) "Machthaber" der Gesellschaft zu betrachten ist, reicht nicht aus. Fließen die Zuwendungen demnach einem Nichtgesellschafter zu, etwa weil er…
…ist in diesem Zusammenhang festzuhalten: Der Spruchsenat hat in seinem Erkenntnis vom 05.10.2018 ausgeführt, dass der Bf auch nach Löschung seiner Funktion weiterhin tatsächlicher Machthaber und somit faktischer Geschäftsführer der Primärschuldnerin war. Auf das Datum der Bescheidausfertigung kommt es daher ebenso nicht an…
…erhellen sollen. Das BFG geht somit davon aus, dass Herr ***9*** (in der Folge: Beschwerdeführer: Bf) als tatsächlicher Machthaber der beteiligten Gesellschaften, seiner wiederholten Zusicherung folgend und im ebenso mitgeteilten Interesse eines baldigen Erkenntnisses den unten angeführten Punkten nachkommen wird. Der Bf wird ersucht, diesem…
…Aussagen kann nur geschlossen werden, dass BfKompl nicht nur der faktische Geschäftsführer der LEKG sondern insgesamt deren tatsächlicher Machthaber bzw Eigentümer war. Dazu hat auch die Bf in der Vorhaltsbeantwortung vom 29.10.2020 -ohne dies näher zu belegen- nur geantwortet, dass E seit Gründung…
…dass ein Lagerarbeiter auf dem Geschäftskonto des Arbeitgebers zeichnungsberechtigt ist. Aufgrund aller dieser Fakten geht eindeutig hervor, dass Bf daher faktisch als tatsächlicher Machthaber der Gesellschaft tätig war. Weiters wird vom Beschwerdeführer auch eingewendet, dass die Umsatz- und Körperschaftsteuer 2015 jeweils im Schätzungsweg zu hoch…
…dass sich CG lediglich als „Betriebsleiter“ ausgibt; dieser sei vielmehr der „Big Boss“ und damit für alles verantwortlich gewesen. Tatsächlich wird er auch von zahlreichen einvernommenen Personen als „tatsächlicher Machthaber“ bzw. „Chef“ der X GmbH bezeichnet (s. dazu zB das bereits erwähnte Befragungsprotokoll vom 11…
…und ohne Rücksprache mit Frau F. getroffen hat. Tatsächlicher Machthaber der Gesellschaft ist und war zu jeder Zeit alleine Herr R. F. ... b) ... Die Bemessungsgrundlagenerhöhung für die KÖST darf daher lediglich auf Grund der sonstigen Feststellungen der BP erhöht werden. Die BP-Bescheide sind daher…