…bei größerer Entfernung und für Fälle, in denen die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist - die Unzumutbarkeit schließt auch den Fall ein, in dem die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht möglich ist (tatsächliche Unmöglichkeit). Die Überprüfung führte dazu, die vom Bf. geltend gemachten Umstände als unzumutbar…
…unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Es darf jedoch nicht in der Macht des Steuerpflichtigen gestanden sein, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden…
…sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Es darf jedoch nicht in der Macht des Steuerpflichtigen gestanden sein, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden (vgl…
…Unterstützung der Musikertätigkeit) die insgesamt dann einen I-Pensionsanspruch mit Zuerkennung ab 1994 gestatteten. Eine tatsächliche Unmöglichkeit bzw Unfähigkeit zur Selbsterhaltung vor 1991 kann daher nicht mit gutachterlicher Sorgfaltspflicht bestätigt werden." Dieses Gutachten vidierte der leitende Arzt am 15. Oktober 2018. Im Bescheid vom 22…
…Aufforderung zur Empfängerbenennung im Ermessen der Abgabenbehörde liegt. Rechtswidrig wäre eine derartige Aufforderung und somit der Ermessensgebrauch dann, wenn der Auftrag durch unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit unerfüllbar wäre. Dies ist aber gegenwärtig keinesfalls gegeben. Die Beschwerdeführerin hat angegeben, dass sie die Empfänger nicht bekanntgeben will bzw…
…Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Es darf nicht in der Macht des Steuerpflichtigen gestanden haben, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden…
…unerfüllbar" seien derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger namhaft zu machen, vorliege. Es dürfe nicht in der Macht es Stpfl. gestanden haben, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden (mit Verweis auf VwGH 09…
…rechtswidrig, wenn der Auftrag offenbar unerfüllbar ist (VwGH 2.3.1993, 91/14/0144). Dies ist nach der Rechtsprechung aber nur dann der Fall, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegt, die Empfänger bzw. Gläubiger namhaft zu machen (VwGH 28.5.1997, 94/13/0230). Hingegen…
…derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Es darf nicht in der Macht des Steuerpflichtigen gestanden sein, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden (vgl zb VwGH…
…Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit, die Emfpänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen vorliegt. Es darf jedoch nicht in der Macht des Steuerpflichtigen gestanden sein, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Emfpänger hindern…
…wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (z.B. bei Nachtarbeit) verkehrt (Unzumutbarkeit wegen tatsächlicher Unmöglichkeit), im Falle einer dauernden starken Gehbehinderung (Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn die Benützung von Massenverkehrsmitteln mehr als 90 Minuten dauert (lange…
…unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Es darf nicht in der Macht des Abgabepflichtigen gestanden haben, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden (vgl…
…0230). Von einer unverschuldeten Unmöglichkeit der Empfängerbenennung kann aber bei der hier gegebenen Sachlage aus folgenden Gründen nicht die Rede sein: Im vorliegenden Fall hat die Bf. selbst ein Verhalten gesetzt, dass es ihr nachfolgend unmöglich machte, den oder die tatsächlichen Empfänger der strittigen Rechnungsbeträge…
…sein. Ist er nicht erfüllbar, sei er rechtswidrig. Dies sei der Fall, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegen würde, den Empfänger namhaft zu machen. Dies sei angesichts des Todes von Herrn ***K*** der Fall. Dieser Sachverhalt sei vom Finanzamt erst sieben Jahre später thematisiert worden…
…dürfen dem Steuerpflichtigen keine offenbar unerfüllbaren Aufträge zum Nachweis der Empfängeridentität erteilt werden. "Offenbar unerfüllbar" sind derartige Aufträge, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Grundsätzlich hat der Abgabepflichtige nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei der Gestaltung…
…unerfüllbar" sind derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Es darf nicht in der Macht des Steuerpflichtigen gestanden sein, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden (vgl…
…Aufforderung zur Empfängerbenennung im Ermessen der Abgabenbehörde liegt. Rechtswidrig wäre eine derartige Aufforderung und somit der Ermessensgebrauch dann, wenn der Auftrag durch unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit unerfüllbar wäre. Dies ist aber gegenwärtig keinesfalls gegeben. Die Beschwerdeführerin hat angegeben, dass sie die Empfänger nicht bekanntgeben will bzw…
…2020, Ra 2020/13/0064; BFG 5.7.2023, RV/7105648/2015). Von einer offenbaren Unerfüllbarkeit ist lediglich dann auszugehen, wenn eine unverschuldete tatsächliche Unmöglichkeit vorliegt, den Empfänger namhaft zu machen (zB VwGH 13.11.2019, Ra 2018/13/0107, 0108; 9.6.2020, Ra…
…derartige Aufträge aber nur dann, wenn eine unverschuldete, tatsächliche Unmöglichkeit, die Empfänger der geltend gemachten Betriebsausgaben namhaft zu machen, vorliegt. Es darf nicht in der Macht des Steuerpflichtigen gestanden sein, die tatsächlichen Umstände, die ihn an der Bezeichnung der Empfänger hindern, abzuwenden (vgl zB VwGH…
…angedacht war. Einerseits sind Anbringen per E-Mail nicht als rechtskonforme Eingaben zu werten (§ 85 Abs. 1 BAO) und andererseits war eine tatsächliche Unmöglichkeit des Erscheinens des Beschwerdeführers nicht ersichtlich. Die Triftigkeit des Nichterscheinens müsste für das Gericht überprüfbar sein (vgl. VwGH 29.1.2020…