…und sonstige Leistungen. Begründet wurde die Forderungsabschreibung damit, dass die Forderung zum damaligen Zeitpunkt hinsichtlich ihrer Einbringlichkeit fraglich war. Eine spätere Einbringlichkeit wäre jedoch nicht ausgeschlossen. Maßgeblich für die Bewertung der Forderungen sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag (VwGH 04.11.1998, 93/13/0186; VwGH…
…vor Abschluss des Revisionsverfahrens könnte es zu einer Abwicklung der mbP kommen, wodurch das entstehende Guthaben - jedenfalls soweit keine Garantie eines verbundenen Unternehmens besteht - den verbundenen Unternehmen zufließen würde. Eine spätere Einbringlichkeit sei diesfalls auszuschließen, weil wesentliche Teile des ***AAA***Konzerns, dem die mbP angehört…
…Beschwerdefall nachgewiesen. Selbst eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen steht der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen (25.11.2009, 2008/15/0020). Die spätere Einbringlichkeit der Haftungsschuld beim Bf. ist nicht auszuschließen. Die Vermögenslosigkeit und das derzeitige Höhe der Einkünfte des Bf…
…der Vorsteuerguthabens befinde, nach Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen der angefochtene Sicherstellungsauftrag erlassen, um die Rückzahlung der auf dem Abgabenkonto bestehenden Guthaben zu vermeiden und die spätere Einbringlichkeit der Abgabennachforderungen zu gewährleisten. Das Vorliegen der Voraussetzungen für den Sicherstellungsauftrag kann anhand der vorgelegten Unterlagen, aber auch…
…erschienen. Dass die belangte Behörde die Rechtslage verkannt habe, gehe nämlich aus den Beschwerden deutlich hervor. Zweitens sei das Verhalten des Abgabepflichtigen nicht auf eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet. Für eine solche Gefährdung gebe es keinerlei Anhaltspunkte. Im Übrigen verfüge der Bf. über…
…diene, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme bestehe, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liege in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, somit…
…alle Möglichkeiten der Einbringung erfolglos versucht worden oder Einbringungsmaßnahmen offenkundig aussichtslos sind und auf Grund der Sachlage nicht angenommen werden kann, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Erfolg führen werden. Nach Abs. 2 dieser Gesetzesbestimmung erlischt durch die verfügte Abschreibung der Abgabenanspruch. Nach …
…NN***] als Hälfteeigentümer der Liegenschaft in das *** Grundbuch bereits erfolgt war, setzte die geprüfte GmbH keinerlei geeignete Maßnahmen, um die Eindringlichkeit der Forderung sicherzustellen. Die Ländereien in der *** können daher lt Auffassung der AP nicht als Sicherheiten für das Darlehen des Gesellschafters angesehen werden, bzw…
…Aufwand, der noch nicht angefallen ist in eine vorangegangene Gewinnperiode verschoben Rückstellungen dienen dazu, Ausgaben, die erst in späteren Perioden konkret anfallen, der Periode ihres wirtschaftlichen Entstehens als Aufwand zuzuordnen. Bei den Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten muss eine Verpflichtung gegenüber Dritten gegeben sein, d.h…
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zur Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise, sohin…
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise…
…Bewertung der Forderung aus L+L gegen [C-GmbH]: Forderungen sind mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren Teilwert anzusetzen. In der Regel entsprechen die Anschaffungskosten dem Nennwert der Forderung. Wertbestimmend sind bei einer Forderung Einbringlichkeit, Fälligkeit und Verzinsung. Eine volle Wertberichtigung einer Forderung erscheint ungerechtfertigt…
…der VwGH festgehalten, dass der Besuch von im Allgemeinen nicht auf eine Berufsausbildung ausgerichteten Veranstaltungen dagegen nicht als Berufsausbildung gewertet werden kann, selbst dann nicht, wenn diese Ausbildung für eine spätere spezifische Berufsausbildung Voraussetzung oder nützlich ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 7. September 1993…
Wenn für eine später uneinbringlich gewordene Abgabe vor deren Fälligkeit tatsächlich zu Recht eine Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wurde, mag dies allenfalls eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO ausschließen. Voraussetzung für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist ein Antrag (der vorliegt) und…
…verletzt, für die Abgabenentrichtung aus den Mitteln der Gesellschaft zu sorgen, so darf die Abgabenbehörde mangels dagegen sprechender Umstände davon ausgehen, dass die Pflichtverletzung für die erschwerte Einbringlichkeit bzw Uneinbringlichkeit ursächlich war (zB VwGH 16.12.1999, 97/15/0051; VwGH 20.6.2000, 98…
…regelmäßiger Rechtsprechung davon aus, dass die zuerkennende Wirkung dann nicht gegeben ist, wenn - eine Gefährdung der Einbringlichkeit besteht und andererseits - der von der antragstellenden Gesellschaft behauptete unverhältnismäßige Nachteil nicht hinreichend konkret dargelegt worden ist. Dem Antrag ist auch nicht Folge zu leisten, wenn eine Finanzierung…
…dient, selbst vor Feststellung des Ausmaßes der Abgabenschuld Einbringungsmaßnahmen setzen zu können, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre. Es liegt in der Natur einer solchen Maßnahme, dass sie nicht erst nach Erhebung sämtlicher Beweise…
…Abgabenbelastung führen wird, da sich die Revisionswerberin in ihrer Geschäftsgebarung immer an Gesetz und Judikatur orientiert. Die Einbringlichkeit der Abgaben ist durch die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht gefährdet. Der unverhältnismäßige Nachteil bei Nichtzuerkennung der aufschiebenden Wirkung besteht für die Revisionswerberin darin, dass dieser Umstand…
…gewonnenen Mittel (unabhängig davon, ob diese formal in den Rechenkreis des Abgabepflichtigen aufgenommen werden) der Verpflichtung zur Gleichbehandlung. Auch wenn durch diesen Gläubigerwechsel insgesamt die spätere Insolvenzmasse nicht verringert wird und diese Handlung - unter Umständen - anfechtungsfest ist, ist der Abgabengläubiger benachteiligt, wenn diese Mittel nicht…
…gewonnenen Mittel (unabhängig davon, ob diese formal in den Rechenkreis des Abgabepflichtigen aufgenommen werden) der Verpflichtung zur Gleichbehandlung. Auch wenn durch diesen Gläubigerwechsel insgesamt die spätere Insolvenzmasse nicht verringert wird und diese Handlung - unter Umständen - anfechtungsfest ist, ist der Abgabengläubiger benachteiligt, wenn diese Mittel nicht…