Mildernd sind die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Finanzstraftäters, der Umstand, dass er offenkundig zu seinen Säumigkeiten und Unterlassungen durch seine schlechte Finanzlage verleitet worden ist, die dennoch erfolgte Schadensgutmachung bzw. seine teilweise Mitwirkung an der Aufklärung des strafrelevanten Sachverhaltes. Dem steht entgegen als erschwerend die Mehrzahl…
…4.500,00 und - eine bei weitem zu geringe - Einkommensteuer von lediglich € 1.893,67 vorgeschrieben (Abgabenkonto). Tatsächlich hatte der Beschuldigte, wohl auch veranlasst durch seine schlechte Finanzlage (die von ihm eingerichtete B-GmbH war dabei, wirtschaftlich zu scheitern) und eine ihm zuzubilligende Arbeitsüberlastung…
…und der Umstand, dass das Verhalten des Finanzstraftäters wohl im Wesentlichen auch durch seine schlechte Finanzlage veranlasst worden ist. A ist laut abgefragter Datensätze weiterhin unternehmerisch tätig; seine finanzielle Lage ist, zumal aufgrund der Einschränkungen des Geschäftsbetriebes durch die Covid-19-Pandemie, schlecht; zusätzlich ist…
…StrNr. 953/2012/00330-001, Bl. 103 ff). Veranlasst durch die schlechte Finanzlage der C-GmbH, hatte B als diesbezüglich zuständige Entscheidungsträgerin im Unternehmen, teilweise auch noch während des gegen sie bereits eingeleiteten Finanzstrafverfahrens, entgegen den ihr bekannten abgabenrechtlichen Pflichten die Entrichtung der verfahrensgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben…
…Die obigen Argumente gelten grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber die nunmehrige schlechte Finanzlage des Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. So gesehen hätte das Bundesfinanzgericht bei freier Entscheidung eine Ersatzfreiheitsstrafe von etwa 6 bis 8 Wochen auszusprechen gehabt. Mangels einer Strafberufung…
…einer Verringerung der Geldstrafe auf € 2.000,00 zu berücksichtigen. 11.4. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch die derzeitige schlechte Finanzlage des Beschwerdeführers außer Ansatz zu lassen ist. Kostenentscheidung Die Verfahrenskosten gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit…
…Geldstrafe beträgt lediglich € 14.000,00, das sind 21,73 % des Strafrahmens. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch die schlechte Finanzlage des Finanzstraftäters außer Ansatz zu bleiben hat. Ist dies aber so, ist die auszumessende Ersatzfreiheitsstrafe an einem Betrag…
…2012 einen Gewinn von € 136.000,00 erzielt, habe die Firma verkleinert und werde sie langsam wieder aufbauen. Als Grund für seine schlechte Finanzlage legte er dar wie folgt: Er habe 2012 viele Privatentnahmen aus dem Unternehmen getätigt, insgesamt ca. € 140.000,00…
…Gleiches gilt auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten außer Acht zu lassen ist (die Ersatzfreiheitsstrafe ist ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe vorgesehen). In wiederum gesamthafter Abwägung ist diese Ersatzfreiheitsstrafe daher mit drei…
…2017 (form- und fristgerecht) Beschwerde iSd §§ 150 ff FinStrG und begehrte darin unter Hinweis auf seine derzeitige Finanzlage (von einem mtl. Bruttoeinkommen von € 1.500,00 seien Sozialversicherungsabgaben von € 414,00 zu entrichten, sodass zur persönlichen Lebensführung lediglich ein Betrag von € 1…
…Daten wie z. B. internen Daten aus dem Rechnungswesen kombinierbar. Folgende Daten hätten in einer Wirtschaftsauskunft für die Fa. A-GmbH (und jede andere der Subfirmen der Bf. mit einem nach Österreich zugezogenen Geschäftsführer) enthalten sein können: *) Finanzlage mit Bonitätsindex, Zahlungsverhalten, Negativmerkmalen, empfohlener Höchstkredit; *) Firmenhistorie, *…
…Zum Vorbringen hinsichtlich fehlenden Verschuldens werde festgestellt, dass nach dem Gleichheitsgrundsatz der Vertreter vorhandene Mittel zwar nicht in erster Linie zur Begleichung der Abgabenschulden zu verwenden habe, er dürfe allerdings auch nicht den Abgabengläubiger schlechter behandeln, als alle anderen Gläubiger; er dürfe also nicht andere…
…ist. 19. Die obigen Argumente gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber der Umstand der nunmehrigen schlechten Finanzlage des Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. So gesehen ist in Abwägung der obigen Argumente eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen angemessen. 20. Die Ausmessung der…
… 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe, wobei aber der Umstand der schlechten Finanzlage des Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. Die Ersatzfreiheitsstrafe war daher in gesamthafter Abwägung - noch ohne die Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer - mit acht Wochen zu bemessen. Diese Haftzeit war…
…gehandelt, ohne in einem klaren Wissen um die Unzulässigkeit seiner Vorgangsweise zu sein. Den Aufschub zu wählen, war für ihn ob seiner angespannten Finanzlage die klar bessere Option. Es ist einsichtig, dass er durch seine ungünstige wirtschaftliche Situation zu seinem Fehlverhalten verleitet worden ist. Auch…
…Den vorgelegten Akten ist nun folgender Sachverhalt zu entnehmen: 10.1. Die Finanzlage der C-GmbH, FNccc, hat sich bereits während des ganzen Jahres 2015 in einem äußerst schlechten Zustand befunden, da seit dem Wirtschaftsjahr 2011/12 das Unternehmen nicht mehr gewinnbringend geführt werden konnte…
…Geldstrafe beträgt daher € 3.000,00. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei jedoch der Umstand der schlechten Finanzlage des Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. So gesehen wären etwa drei Wochen an Ersatzfreiheitsstrafe angemessen gewesen. Unter Bedachtnahme auf das Verböserungsverbot…
…dass sie ihre Geschäftstätigkeit weiterhin in einer Weise ausüben können, die in ihrem besten Interesse ist, und dass nachteilige Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit sowie Ihre Ertrags- und Finanzlage vermieden werden können. Diese nachteiligen Auswirkungen würden eintreten , wenn der vorliegende Antrag nicht bewilligt wird. Die Gesellschaft…
…dass sie ihre Geschäftstätigkeit weiterhin in einer Weise ausüben können, die in ihrem besten Interesse ist, und dass nachteilige Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit sowie ihre Ertrags- und Finanzlage vermieden werden können. Diese nachteiligen Auswirkungen würden auftreten, wenn der vorliegende Antrag nicht bewilligt wird. Die Gesellschaft…
…dass sie ihre Geschäftstätigkeit weiterhin in einer Weise ausüben könnten, die in ihrem besten Interesse sei, und dass nachteilige Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit sowie ihre Ertrags- und Finanzlage vermieden werden könnten. Diese nachteiligen Auswirkungen würden auftreten, wenn der vorliegende Antrag nicht bewilligt werde. Die Bf…