…Abgabenanspruches) habe. Da diese Änderungsmöglichkeit eines Bescheides in der BAO eindeutig geregelt sei, sei das Fehlen eines Hinweises auf § 295a BAO in der Covid-19-Verlustberücksichtigungsverordnung kein Hinderungsgrund. 4. Die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers hat mit Schreiben vom 13. März 2023 beantragt, die Bescheidbeschwerde dem…
…wegen bzw. über diesen hier rechtzeitig gestellten Antrag wieder aufzunehmen. Die Abgabenbehörde führte in ihrer Stellungnahme im Vorlagebericht aus: Im Feststellungsbescheid wurde von der GBP bewusst keine Änderung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages nach Maßgabe der RZ 3834 EStRL durchgeführt. Liegen aber einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die…
…legt die Behörde dar, dass der Beschwerdeführer lediglich Behauptungen aufstellt und die Umstände für eine Anpassung der Vorauszahlungen nicht konkret und nachvollziehbar glaubhaft macht. Außer den Abrechnungsbelegen jeweils für April bis Juni 2022 und 2023 legte der Beschwerdeführer keine weiteren Unterlagen vor. Es war daher…
…beseitigt werden kann. Soweit daher § 28 EStG 1988 ein hinreichend angepasstes System der Verlustberücksichtigung enthält (zur nachfolgenden gesetzlichen Anpassung des § 28 EStG 1988 im BudgBG 2011 siehe unten), bestehen seitens des VfGH keine Bedenken gegen die in Prüfung gezogene Norm des § 18 Abs. 6 EStG…
…Mangels Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse bzw mangels neuer Erkenntnisse zum ursprünglichen Wertverhältnis im Jahr 2016 seien keine Anpassungen vorgenommen worden. Mit Bescheid vom 2.6.2021 wurde die Einkommensteuer 2019 iHv 112.008,00 Euro festgesetzt und die AfA entsprechend der GrundanteilV 2016 angepasst. Begründend…
…wurden beim ebenfalls in der Beschwerde gerügten Rohaufschlag, dem herangezogenen durchschnittlichen Stundensatz und dem Ausmaß der produktiven Arbeitszeit des Beschwerdeführers keine Anpassungen vorgenommen. Da die Kalkulationsdifferenz für das Jahr 2008 auch nach Vornahme dieser Anpassung 16 % betragen habe, ging die belangte Behörde für dieses Jahr…
…auch keine amtswegige Wiederaufnahme geboten war, da sich der Spruch der angefochtenen Bescheide im Zuge der Überprüfung als richtig erwiesen habe. Dementsprechend sei auch keine Anpassung der KESt-Haftungsbescheide 02-12/2009 und 01/2010 vom 09.06.2010 im Wege der amtswegigen Wiederaufnahme geboten…
…der Bf. unter dem Titel Kfz Aufwendungen hat daher nicht zu erfolgen. Wenn der Prüfer bemängelt, dass hinsichtlich der Versicherung und der übrigen von den Anschaffungskosten abhängigen Nutzungsaufwendungen keine Anpassung an den die 40.000 Euro Grenze vorgenommen worden sei, ist dem zu entgegnen, dass…
…des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 5 BAO) in einem anderen, erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens eingeleiteten Verfahren kann zu keiner Anpassung von Aussetzungszinsen, weder zugunsten noch zulasten des Abgabepflichtigen, führen. Anders läge der Fall nur dann, wenn gegen eine Zurückweisung (oder Abweisung…
…2013 entgegensteht. Im Ergebnis konnten die beschwerdegegenständlichen Zahlungen - und zwar unabhängig von der Frage der Entgeltlichkeit der Optionseinräumung bzw ihres Einnahmencharakters - einkommensteuerlich im Jahr 2013 nicht zu steuerpflichtigen Einkünften der Beschwerdeführerin führen und in weiterer Folge auch keine Anpassung (Erhöhung) der Einkommensteuervorauszahlung dieses Jahres rechtfertigen…
…13/0261). Daher liegt in Bezug auf diese Kosten dem Grunde nach keine außergewöhnliche Belastung vor. Die Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 ist daher als unbegründet abzuweisen. Da dieser Bescheid unverändert bleibt, sind keine Anpassungen des angefochtenen Vorauszahlungsbescheides erforderlich, weshalb die…
…§ 184 und 185 ABGB befinden. Diese Paragraphen sind jedoch erst seit 1.2.2013 anwendbar. Im Hinblick darauf, dass im FLAG keine Anpassung erfolgt ist, und weil während eines Teilzeitraumes, für welchen die gegenständliche Ausgleichszahlung gewährt wurde, die Bezeichnungen ohnehin zutreffen, wird in der Folge…
…November 2016) sei der entscheidungsrelevante Sachverhalt nun ausreichend geklärt. Für den Fall, dass das BFG abweichend vom Vorbringen der Bf. keine Anpassung der Bemessungsgrundlage in Bezug auf die in den Punkten 4.3. und 4.4. des Schreibens vom 23. November 2016 beschriebenen Glücksspiele vornehmen…
…wären daher mit entsprechenden inländischen Produkten vergleichbar. Wenn für vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene inländische Versicherungsprodukte keine Anpassung erforderlich sei, müsse dies im Hinblick auf den Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit auch für ausländische Versicherungsprodukte gelten. Dieses Argument vermag nicht zu überzeugen: Zum einen forderte auch der aufsichtsrechtliche…
…sich damit abgefunden wurde, indem fremdunübliche Geschäfte zu Ungunsten der Bf. (keine Anpassung des Zinssatzes aus dem Gesellschafterdarlehen bei Veräußerung der Sicherheit; Vermietung zu überpreisigem Entgelt) abgeschlossen wurden. Kapitalertragsteuer Hinsichtlich der verkürzten Kapitalertragsteuer sieht der erkennende Senat ebenso einen bedingten Vorsatz als erfüllt an. Ing…
…FA im Jahr 2015 betreffend die vGA in Bezug auf die Jahre 2012 und 2013 widersprochen hätte. Diesfalls hätte es nämlich wegen der Anpassungsvereinbarungen entgegen den Feststellungen des FA in den Jahren 2012 und 2013 keine Zahlungen gegeben, die über die vereinbarten Honorare hinausgegangen wären…
…xy***) eröffnetes Konkursverfahren kein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 295a BAO darstelle. Ein Konkursverfahren führe nicht zu einer rückwirkenden Änderung der abgabenrechtlichen Grundlagen eines bereits veranlagten Zeitraumes und bewirke daher keine Anpassung des Bescheides gemäß § 295a BAO. Da das Konkursverfahren keine abgabenrechtliche Wirkung für die…
…zum Anschaffungszeitpunkt maßgeblichen, tatsächlichen Verhältnisses zugewiesen. Mangels Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse bzw mangels neuer Erkenntnisse zum ursprünglichen Wertverhältnis im Jahr 2016 wurden keine Anpassungen vorgenommen. Die belangte Behörde nahm die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2016 - 2018 gem § 303 BAO mit Bescheiden vom 2. Juni 2021 wieder…
…keine Anpassung notwendig sei. Im Ergebnis seien die bisher vom Bundesfinanzgericht als Einsätze qualifizierten Boni gemäß dem VwGH-Erkenntnis bemessungsgrundlagenmindernd zu berücksichtigen. Dazu ist folgendes zu sagen: Eine Uminterpretation der Übernahme der Einsätze der Spielteilnehmer durch die Bf. in den Preispool, sodass die Spielteilnehmer keinen…
…Gesundheit über die Aufwertung und Anpassung nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und dem Beamten- Kranken- und Unfallversicherungsgesetz für das Kalenderjahr 2010 (BGBl II Nr 450 vom 17. Dezember 2009)) überschritten wurde und damit insofern keine Anpassung des Bruttowerts zu erfolgen…