…Abgabenanspruches) habe. Da diese Änderungsmöglichkeit eines Bescheides in der BAO eindeutig geregelt sei, sei das Fehlen eines Hinweises auf § 295a BAO in der Covid-19-Verlustberücksichtigungsverordnung kein Hinderungsgrund. 4. Die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers hat mit Schreiben vom 13. März 2023 beantragt, die Bescheidbeschwerde dem…
…wegen bzw. über diesen hier rechtzeitig gestellten Antrag wieder aufzunehmen. Die Abgabenbehörde führte in ihrer Stellungnahme im Vorlagebericht aus: Im Feststellungsbescheid wurde von der GBP bewusst keine Änderung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages nach Maßgabe der RZ 3834 EStRL durchgeführt. Liegen aber einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die…
…hieraus entstehende, auf die bisherige Anzahlung zu verrechnende Gutschrift auf den Tag der Bekanntgabe der verminderten Anzahlung zurück. Entrichtete Anzahlungen sind auf die Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerschuld höchstens im Ausmaß der Nachforderung zu verrechnen. Soweit keine solche Verrechnung zu erfolgen hat. sind die Anzahlungen gutzuschreiben; die…
…legt die Behörde dar, dass der Beschwerdeführer lediglich Behauptungen aufstellt und die Umstände für eine Anpassung der Vorauszahlungen nicht konkret und nachvollziehbar glaubhaft macht. Außer den Abrechnungsbelegen jeweils für April bis Juni 2022 und 2023 legte der Beschwerdeführer keine weiteren Unterlagen vor. Es war daher…
…die sich auch gegen den Körperschaftsteuerbescheid 2003 richtet, wird unter Hinweis auf Ausführungen zur Körperschaftsteuer eine Anpassung der Anspruchszinsen 2003 beantragt. Mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamt Wien 1/23 vom 17. Juni 2005 wurde der angefochtene Bescheid geändert und die Anspruchszinsen für das Jahr 2003 mit…
…worden wären oder dass die Höhe der Anspruchszinsen zum damaligen Zeitpunkt nicht korrekt berechnet wäre, sodass den angefochtenen Anspruchszinsenbescheiden auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Wenn der Bw. eine "Anpassung" (die in der gewünschten Form gesetzlich nicht vorgesehen ist) der Anspruchszinsen um die - von ihm in…
…aus, dass es absurd sei, dass hier Anspruchszinsen verlangt werden, obwohl über die Anträge auf Änderung der Einkommensteuerbescheide 1998 - 2000 noch keine Entscheidungen gefallen seien. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A-GmbH, S., vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und WirtschaftsprüfungsgesmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19 IZD-Tower, vom 6. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 19. September 2008 über…
…Dezember 2003 für das Jahr 2000. Neben den Ausführungen gegen die Wiederaufnahme und Neufestsetzung der Einkommensteuer enthält die Berufungsschrift bezüglich der Anspruchszinsen keine gesonderten Ausführungen, sondern nur den Antrag, für die Aussetzungszinsen (wohl richtig: Anspruchszinsen) in Höhe von 5.536,58 € die Aussetzung der…
…beseitigt werden kann. Soweit daher § 28 EStG 1988 ein hinreichend angepasstes System der Verlustberücksichtigung enthält (zur nachfolgenden gesetzlichen Anpassung des § 28 EStG 1988 im BudgBG 2011 siehe unten), bestehen seitens des VfGH keine Bedenken gegen die in Prüfung gezogene Norm des § 18 Abs. 6 EStG…
…Mangels Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse bzw mangels neuer Erkenntnisse zum ursprünglichen Wertverhältnis im Jahr 2016 seien keine Anpassungen vorgenommen worden. Mit Bescheid vom 2.6.2021 wurde die Einkommensteuer 2019 iHv 112.008,00 Euro festgesetzt und die AfA entsprechend der GrundanteilV 2016 angepasst. Begründend…
…wurden beim ebenfalls in der Beschwerde gerügten Rohaufschlag, dem herangezogenen durchschnittlichen Stundensatz und dem Ausmaß der produktiven Arbeitszeit des Beschwerdeführers keine Anpassungen vorgenommen. Da die Kalkulationsdifferenz für das Jahr 2008 auch nach Vornahme dieser Anpassung 16 % betragen habe, ging die belangte Behörde für dieses Jahr…
…auch keine amtswegige Wiederaufnahme geboten war, da sich der Spruch der angefochtenen Bescheide im Zuge der Überprüfung als richtig erwiesen habe. Dementsprechend sei auch keine Anpassung der KESt-Haftungsbescheide 02-12/2009 und 01/2010 vom 09.06.2010 im Wege der amtswegigen Wiederaufnahme geboten…
…der Bf. unter dem Titel Kfz Aufwendungen hat daher nicht zu erfolgen. Wenn der Prüfer bemängelt, dass hinsichtlich der Versicherung und der übrigen von den Anschaffungskosten abhängigen Nutzungsaufwendungen keine Anpassung an den die 40.000 Euro Grenze vorgenommen worden sei, ist dem zu entgegnen, dass…
…Es handelt sich um völlig unterschiedliche Größen, deren Gleichstellung weder logisch noch schlüssig ist. Der Gesetzgeber hat im Energieabgabenvergütungsgesetz keine Anpassung des Nettoproduktionswertes normiert und demnach nicht gewollt. Selbst wenn darin eine Gesetzeslücke erblickt werden sollte - wovon der erkennende Senat allerdings nicht ausgeht - kann diese…
…Adresse nie eine offizielle Geschäftsanschrift oder den Sitz gehabt. Es wurde auch festgestellt, dass die Bw. nach Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Tochterunternehmen keine Anpassung der Miete bei der Stifterin durchführte. Hinsichtlich des Prüfungs- und Nachschauauftrages werde festgehalten, dass dieser aufgrund der gesetzlichen Grundlagen der §…
…der Stmk. Landesregierung vom 24.3.1999 zu entnehmen sei, dass hinsichtlich des bisher bereits verwendeten Teiles der Deponie keine Anpassungsmaßnahmen an den Stand der Technik in Angriff genommen worden seien und nur der Teil der Deponie, in dem bisher keinerlei Ablagerungen erfolgt sind, sollte…
…der Stmk. Landesregierung vom 24.3.1999 zu entnehmen sei, dass hinsichtlich des bisher bereits verwendeten Teiles der Deponie keine Anpassungsmaßnahmen an den Stand der Technik in Angriff genommen worden seien und nur der Teil der Deponie, in dem bisher keinerlei Ablagerungen erfolgt sind, sollte…
…sei also nicht Teil derselben wirtschaftlichen Einheit mit den Parzellen 300/7 und 300/8. Öffentliche Straßen und Wege seien von der Grundsteuer befreit. Weil das Finanzamt keinen neuen Einheitswertbescheid erlasse, könne die Gemeinde auch keine Anpassung bei der Grundsteuer vornehmen. Daher müsse der Bw.…
…des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung (§ 212a Abs. 5 BAO) in einem anderen, erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens eingeleiteten Verfahren kann zu keiner Anpassung von Aussetzungszinsen, weder zugunsten noch zulasten des Abgabepflichtigen, führen. Anders läge der Fall nur dann, wenn gegen eine Zurückweisung (oder Abweisung…