…1 in den Fällen des § 1 Abs 1 Z 1 und 2 der leistende Unternehmer die Steuer. Zulässigkeit einer Revision Da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu lösen war und zur Frage der Merkmale eines Dienstverhältnisses Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt, war eine ordentliche Revision nicht…
…Nachdem sich auch im Arbeitsablauf im Vergleich zu den Vorjahren keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, ist eine Weisungsgebundenheit und organisatorische Eingliederung in den Betrieb zu ersehen sodaß von einem echten Dienstverhältnis auszugehen ist." Gestützt auf diese Prüfungsfeststellung setzte das Finanzamt mit Bescheiden vom 13.8…
…dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 anhand zweier Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zu beurteilen ist. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig…
…Dem Umstand, dass die Möglichkeit zur Heimarbeit gegeben sei, komme ohnehin keine große Bedeutung zu, da diese Möglichkeit mittlerweile ein sehr regelmäßiger Bestandteil von Dienstverhältnissen sei. Wenn es einem Mitarbeiter erlaubt sei, nur einen Tag pro Woche von zu Hause (oder von wo auch immer…
…dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 anhand zweier Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zu beurteilen ist. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig…
…dass das Vorliegen eines Dienstverhältnisses nach § 47 Abs 2 EStG 1988 anhand zweier Kriterien, nämlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Arbeitgeber und der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers zu beurteilen ist. In Fällen, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig…
…so erzielbar) gleichlautende und einheitliche Weisung von ***Dr A***, ***Mag B***, ***Dr C*** und ***Dr D***." Daraus lässt sich keine die Dienstnehmereigenschaft begründende, persönliche Weisungsbindung der beiden Substituten gegenüber der Bf ableiten. Beim gegenständlichen Treuhandvertrag handelt es sich zwar um ein "schuldrechtliches Verhältnis" iSd oben…
…Herr XY2 seine Tätigkeit für die Bf. im Rahmen eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) ausgeübt hat. Diese Beurteilung erweist sich den oa. Ausführungen zufolge als nicht zutreffend, sodass für eine Bescheiderlassung nach §§ 201, 202 BAO kein Raum verbleibt. Die angefochtenen Bescheide waren daher …
…88/14/0082, verwiesen worden. In diesem Erkenntnis sei ebenfalls ausgeführt worden: „Die Verpflichtung zur Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit bilde zwar ein Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses, sei jedoch keine unabdingbare Voraussetzung dafür (hg. Erkenntnis vom 23.09.1981, 13/2505/79).“ Die organisatorische…
…Juli 2002, Zl. 2000/14/0148). Dass im gegenständlichen Fall keine Kündigungsfristen vereinbart gewesen sind, steht daher dem Vorliegen eines (steuerrechtlichen) Dienstverhältnisses ebenfalls nicht entgegen. Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass es auch der im Wirtschaftsleben üblichen Gestaltungsweise entspricht, dass Fliesenverlegungsarbeiten, die - wie im gegenständlich…
…andererseits zu unterscheiden. Eine sachliche Weisungsgebundenheit, die sich lediglich auf den Erfolg einer bestimmten Arbeitsleistung beziehe, begründe für sich allein kein Dienstverhältnis. Das für die Arbeitnehmereigenschaft sprechende persönliche Weisungsrecht hingegen rufe einen Zustand wirtschaftlicher Abhängigkeit und persönlicher Gebundenheit hervor (VwGH vom 19. September 2007, Zl…
…aus den Angaben der im Verfahren als Auskunftsperson beigezogenen externen Befunder. Zur Eingliederung (organisatorisch): Fehle es an der organisatorischen Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers, so liege kein Dienstverhältnis vor. Die Eingliederung in den geschäftlichen Organismus sei im Sinne einer Abhängigkeit vom Auftraggeber zu verstehen…
…selbständigen Ambulatoriums nicht in Einklang zu bringen. Zum Unternehmerrisiko: Ermöglichten die Kriterien der "Weisungsgebundenheit" und der "Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers" noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit, so seien noch weitere Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses…
…weitere (vorrangige) Kriterium der Eingliederung, wenn sich dieses - wie das auch hier der Fall ist - (nur) auf die (fakultative) Nutzung der Infrastruktur (Räumlichkeiten, EDV-Systeme) der Bf beschränkt, kein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 zu begründen. Damit im Einklang steht auch das Erkenntnis…
…vereinbart, dass dieser ihr gegenüber an keine Weisungen gebunden ist. Auch Herr XY2 war der Bf. gegenüber (schuldrechtlich) nicht weisungsgebunden. Nach der dargelegten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die gesellschaftsrechtliche Weisungsgebundenheit (ausschließlich) der Sphäre der sachlichen Weisungsbindung zuzuordnen und in die Beurteilung, ob ein Dienstverhältnis iSd …
…die Abgabenbehörde in ihrer Würdigung den Sachverhalt verkenne. Es könne aufgrund der Beurteilung beider wesentlicher Kriterien für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses gem. § 47 Abs. 2 EStG keine klare Abgrenzung zur selbständigen Tätigkeit getroffen werden. Nach Ansicht der Bf. spreche die Auslegung der Kriterien für eine…
…es ist aber keine für ein Dienstverhältnis typische organisatorische Eingliederung vorgelegen. Nach dem Gesamtbild der Verhältnisse stellt sich die strittige Tätigkeit für alle drei Auftraggeber als selbständige Tätigkeit dar. Eine Umqualifizierung der Vertragsverhältnisse in Dienstverhältnisse ist nicht gerechtfertigt. Die Beschwerden gegen die angefochtenen Umsatz- und…
…Der Stiftungsteilnehmer erhält keine Lehrlingsentschädigung, sondern eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts und eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten, welche nicht von einem Lehrbetrieb, sondern von der öffentlichen Hand (AMS) getragen werden. Außerdem wurde im Ausbildungsvertrag ausdrücklich vereinbart, dass kein Dienstverhältnis begründet wird, kein wie immer…
…Direktion einzurichten sei, der die Wahrnehmung der Rechte und Pflichten als Dienstbehörde gegenüber den zugewiesenen Bediensteten obliege. Da die Weisungsgebundenheit - wie bereits ausgeführt - weiterhin gegenüber der Gemeinde ABC gegeben sei, könne kein Dienstverhältnis iSd § 47 zu den betroffenen (ausgegliederten) Unternehmen bestehen. Nach Doralt, Kommentar zum…
…wenn z.B. nur der Jahresabschluss 2015 beauftragt werden würde. Dienstvertrag (und somit auch "Dienstantritt") bedeutet aber noch lange kein Dienstverhältnis. Daran knüpfen sich neben einem Anspruch auf Leistung und Vergütung noch eine Vielzahl von anderen Ansprüchen und Verpflichtungen - hinsichtlich Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht. H…