…entziehen und dabei Steuern und Abgaben zu verkürzen (Hinterziehung gem. §§ 33 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 FinStrG) b. in der Absicht den Gewinn durch fingierte Betriebsausgaben zu schmälern und sich durch Entnahmen zu bereichern und die bei der Betrugsfirma scheingemeldeten Dienstnehmer zu entlohnen…
…behandelt wurden (Verkürzungen L 2006 € 2.059,18 + 2007 € 2.597,79 + 2008 € 3.890,48 + 2009 € 3.892,01), und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG begangen…
…eingetretenen Verkürzung nichts zu ändern. Ein solches Verhalten nach diesem Zeitpunkt ist auch nicht vom Tatbild des § 33 Abs. 2 lit b FinStrG erfasst. Vielmehr sind nur die Handlungen und Unterlassungen vom Tatbild erfasst, die in einem Kausalzusammenhang mit der Verkürzung stehen. Dies kann bei…
…eingetretenen Verkürzung nichts zu ändern. Ein solches Verhalten nach diesem Zeitpunkt ist auch nicht vom Tatbild des § 33 Abs 2 lit b FinStrG erfasst. Vielmehr sind nur die Handlungen und Unterlassungen vom Tatbild erfasst, die in einem Kausalzusammenhang mit der Verkürzung stehen. Dies kann bei…
… 33 Abs 2 lit b FinStrG begangen habe, indem er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen Verkürzungen an Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeiträgen (DB) und Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen (DZ) in folgender Höhe bewirkt habe und…
… 33 Abs 2 lit b FinStrG begangen habe, indem er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen Verkürzungen an Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeiträgen (DB) und Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen (DZ) in folgender Höhe bewirkt habe und…
…§ 33 Abs 1, 38 Abs 1 lit a FinStrG idF BGBl I Nr. 103/2005 zu I./A./2./: das Verbrechen des Abgabenbetrugs nach§§ 33 Abs 1, 39 Abs 1 lit a Abs 3 lit b FinStrG idF BGBl I Nr. 104/2010 zu I…
…kam R nicht nach. Am 31.08.2015 wurde gegen R sowie den Verband H.GmbH das Finanzstrafverfahren zu 123*** und -002 nach § 33 (2)a FinStrG eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass er als Geschäftsführer der H.GmbH Verkürzungen an Umsatzsteuer für 07, 08…
…Bf1 wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG anhängige Finanzstrafverfahren, er habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG entsprechenden Lohnkonten eine Verletzung (gemeint wohl: Verkürzung) selbst zu berechnender Abgaben, nämlich Lohnsteuer 1-12/2014 in…
…Ergebnis DZ € 125,55 Ergebnis GPLA € 4.742,54. Dies betrifft folgende Sachverhalte: 1. Überstunden Im Zuge der GPLA wurde für regelmäßig geleistete Überstunden ein jährlicher Durchschnitt ermittelt, der jeweils in dem Monat, in dem keine Überstunden abgerechnet wurden, nachverrechnet wurde. Bei den…
… 33 (2) a FinStrG sowie einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 (1) a FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von 8.000,00 (NEF 20 Tage) verhängt, wobei mildernd der ordentliche Lebenswandel, die Sorgepflicht für vier Kinder und die Unschärfe bei der erfolgten Schätzung, erschwerend kein Umstand gewertet…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer bzw. die Wahrnehmende seiner abgabenrechtlichen Verpflichtungen einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er /sie vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt…
…Handelsgesellschaft m.b.H. weist den Abtretungspreis in Höhe von € 6.000,00 aus; der Abtretungspreis beinhaltete eine Vielzahl von Handelswaren der Handelsfirma wie 116 Nudelmaschinen, 178 Wärmekissen usw. 3. Am 3. Februar 2006 (ab 01. Jänner) war bei der ***C*** kein Dienstnehmer gemeldet…
…im Frühjahr 2011 bei der Primärschuldnerin eingetretenen Zahlungsstockung hätten die Verbindlichkeiten der Primärschuldnerin nicht gänzlich bedient werden können. Aus der beiliegenden Aufstellung der Verbindlichkeiten gegenüber Dienstnehmern (Beilage ./3) sei ersichtlich, dass die Primärschuldnerin im April 2011, mit Ausnahme des Herrn B.N. , keine Löhne bezahlt…
…gewiss gehalten und dadurch ein Finanzvergehen nach § 33 (2) lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) begangen haben, und zwar Umsatzsteuer für 07-11/2013 in Höhe von € 14.187,57 Umsatzsteuer für 01-07/2014 in Höhe von € 42.828,28 b. selbstzuberechnende Abgaben…
…sodass eine Geldstrafe bei gegebener Notwendigkeit sogar bis zum 4,5-fachen der Verkürzungsbeträge ausgeweitet werden dürfte). Ein neuerlicher Rückfall des A liegt vor, weil er nach den Bestrafungen mit Strafverfügung vom 9. Februar 1998, StrLNr. 31/97, wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit…
…zur Anwendung gelangt. C.1.2.2. a. Der Abgabenhinterziehung macht sich nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für…
…Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG machte sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der genannten Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkte und dies nicht nur für möglich…
…D aufgrund der getroffenen Feststellungen sowohl objektiv als auch subjektiv das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie die Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Bei der Strafbemessung wertete der Senat als mildernd den ordentlichen Lebenswandel, die teilweise Schadensgutmachung…
…oder mehrere GmbHs betreffen (vgl. auch die nachfolgenden Auflistungen: Beilagen A/2 - A/18 und die sich daraus ergebenden Detailfeststellungen): - keine einzige der im 3-jährigen Prüfungszeitraum eingeschaltet gewesenen GmbHs, 17 an der Zahl, bestand (bei Prüfungsbeginn) noch bzw. war kaum eine länger als drei…