…Bundesfinanzgericht keinen Anlass, an der der Beschuldigten vorgeworfenen bedingt vorsätzlichen bzw. wissentlichen Vorgangsweise und fehlenden Abgabenredlichkeit zu zweifeln: Wer mit Erfolg gewinnorientiert einen regionalen kulturellen Leitbetrieb samt Gastronomie aufbaut und diesen Gewerbebetrieb jahrelang als steuerliches "U-Boot" führt, vermag sich mit Einwendungen wie, er habe…
Es ergibt sich sohin ein Strafrahmen von € 3.598,90 + € 1.500,00 + € 10.737,73 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1…
…bzw. Nutzungsentgelte an. Ein solcher Vergleich ergibt, dass Fremdüblichkeit vorliegt. Die beiden Anhänger wurden ertrags- und gewinnorientiert genutzt und eingesetzt. Die Verrechnung von Nutzungsentgelten nach gefahrenen Kilometer ist fremdüblich. Pauschalpreise sind auch hier fremdüblich, zumal diese betrieblichen Kosten in die Kostenrechnung der erbrachten Leistungen an…
…und Sozialberatung nicht zu. Die bisher zu Tage getretenen Umstände sind nicht geeignet, eine Zuordnung der gegenständlichen Angelegenheit zum nicht gewinnorientierten bzw. zum gewinnorientierten Bereich vorzunehmen. Es ist sohin noch offen, ob die Umschulungsmaßnahmen auf die tatsächliche Ausübung eines weiteren Berufes abzielen und damit eine…
…eingeworfen. Der Bf führte zusammengefasst aus, dass der Verein nicht gewinnorientiert sei und nur über geringfügige liquide Mittel verfüge. Zudem seien im Jahr 2024 keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze vorgelegen. Ein beantragter FinanzOnline-Zugang sei noch nicht freigeschalten worden und seien außerdem gesundheitliche Belastungen und Ausfälle vorgelegen…
…Bekanntgabe der Betriebsaufgabe befindet sich der Text "Unseren ***2*** führte ich, ***3***, als Einzelunternehmen mit Gewerbeschein für Einzelhandel als selbständige Verkaufsstelle (nicht gewinnorientiert)". Außerdem wurde die Benutzervereinbarung für die Verwendung des Verbandszeichens von ***3*** unterzeichnet. Es findet sich nirgends ein Hinweis auf einen Verein bzw…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Tätigkeit nach seinen Statuten nicht gewinnorientiert ist und die Förderung und Unterstützung selbständigen und selbstbestimmten Wohnens von Menschen, die aufgrund psychosozialer Probleme Unterstützung im Bereich des Wohnens benötigen…
…Die Nutzung der angeschafften Maschinen erfolgt nur durch die Gesellschafter, eine Nutzung durch Nicht-Gesellschafter soll nicht erfolgen. Die Gesellschaft ist nicht gewinnorientiert, es sollen lediglich die angefallenen Anschaffungs-, Finanzierungs- und Betriebskosten durch nutzungsabhängige Weiterverrechnung an die einzelnen Gesellschafter lukriert werden. Wir ersuchen um Zuteilung…
…sie seit 1998 mit einem positiven Gesamtergebnis vermieten würde. Seit Beginn der Tätigkeit als Vermieter sei man immer bestrebt gewesen, diese gewinnorientiert durchzuführen. Der Grund der negativen Jahresabschlüsse 2017/2018 liege darin, dass bei der Mietwohnung ***1*** 14/2 (Baujahr um 1960) eine Generalsanierung samt…
…der gegenständlichen Tätigkeit von Liebhaberei aus, weil abgesehen von einer Absichtserklärung keine Unterlagen vorgelegt wurden, wonach der Bf. ernsthaft die gewinnorientierte Tätigkeit im Rahmen der Pflegeforschung betreibt. Eine Prognoserechnung wurde nicht vorgelegt und es sei nicht erkennbar, wie der Bf. nach außen in Erscheinung tritt…
…Nach Ansicht des Beschwerdeführers sei daher zwingend die Liebhabereiverordnung anzuwenden. Die zur Herstellung einer gewinnorientierten Vermietbarkeit in den Jahren 2010 bis 2012 erforderlichen Maßnahmen seien klar nach außen in Erscheinung getreten. Durch die Ende 2012 eingetretenen Unwägbarkeiten sei es zu einer Anpassung des Nutzungskonzeptes und…
…kalkulierten, sondern um den auf die abgelehnte Zusatzleistung entfallenden Teilbetrag reduzierten Preis verkaufen konnte, erscheint mit einer gewinnorientierten Wirtschaftstätigkeit nicht vereinbar. Der Hinweis der beschwerdeführenden Partei, dass es in vergleichbaren Projekten des selben Anbieters (I AG) zur Abänderung bzw Ablehnung einzelner Zusatzleistungen gekommen sei, mag…
…Umstände ist bei wirtschaftlicher Betrachtung, auch wegen der schlechten Kapitalausstattung und der damit verbundenen Zinsbelastung, eine gewinnorientierte Führung des Betriebes nicht möglich. Erkennbare Verbesserungsmaßnahmen wurden bisher nicht gesetzt! Die Betrachtung dieser Kriterien führt nach Ansicht der BP zu der Beurteilung, dass ein Gesamtgewinn bei der…
…anderen sozialen Einrichtungen in ständigem Wettbewerb. Nur mit einer ausreichenden Nutzung seiner Betreuungsangebote könne das wirtschaftliche Überleben des Vereins gesichert werden, hier unterscheide sich der Verein nicht von einem gewinnorientierten Unternehmen. Das wirtschaftliche Überleben des Vereins werde nur gesichert, indem Betreuer vor Ort dessen Produkte…
…Interessen (wie Pflege des Adoptivvaters, Verwaltung und Verteidigung des umfangreichen Schenkungsvermögens) den Vorrang gegenüber einer „gewinnorientierten“ Einkünfteerzielung eingeräumt habe und es folglich zu keiner Einnahmenüberschusserzielung habe kommen können. Der Steuerberater der Abgabepflichtigen habe vor der Schlussbesprechung eine Prognoserechnung übermittelt. Demnach würden sich erstmals ab dem…
…welche wiederum höher als die erklärten Einnahmen seien. Überdies handle es sich um eine in einer persönlichen Neigung begründete Tätigkeit, die „nicht unbedingt auf ein rein wirtschaftliches und gewinnorientiertes Betreiben ausgerichtet“ sei. Daher liege keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei vor. In der dagegen eingebrachten Berufung führt…
…von Finanzierungen, Versicherungen und Finanzprodukten sowie die Beratung zu Veranlagungsstrategien durchführten. Das Einzelunternehmen ermittle seinen Gewinn gemäß § 4 Abs 1 EStG 1988 und erziele infolge selbständiger, nachhaltiger und gewinnorientierter Betätigung, die durch Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr zum Ausdruck komme, Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 23…
…um seine Kunden zu bedienen, und daher eine Fremdvermietung weder erforderlich noch möglich war. Die beiden Anhänger wurden von Johann ***X*** im Rahmen seines Unternehmen ertrags- und gewinnorientiert genutzt und eingesetzt. Dieser Umstand kann durch direkte Beweisaufnahme nachgewiesen werden. Die Bf bzw. Johann ***X*** setzte…
…die die Fremdüblichkeit der Mieten-, bzw. Nutzungsentgelte an. Ein solcher Vergleich ergibt, dass Fremdüblichkeit vorliegt. Die beiden Anhänger wurden ertrags- und gewinnorientiert genutzt und eingesetzt. Die Verrechnung von Nutzungsentgelten nach gefahrenen Kilometer ist fremdüblich. Pauschalpreise sind auch hier fremdüblich, zumal diese betrieblichen Kosten in die…
…wird. Da zur Frage, ob in einem Fall wie dem gegenständlichen, in dem eine (gewinnorientiert agierende) Gesellschaft Leistungen in Zusammenhang mit dem Betreuungsteil im Rahmen der Ganztagesschule in getrennter Abfolge des Unterrichts- und Betreuungsteiles iSd einschlägigen schulorganisationsrechtlichen Bestimmungen erbringt, die Steuerbefreiungen des § 6 Abs 1…