…1 % vom Wert der Leistung gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 KVG in Verbindung mit § 2 Z. 2 bis 4 KVG in Höhe von € 51.755.000,00 (gerundet gemäß § 204 BAO) € 517.550,00.“ Die Begründung hat folgenden Inhalt: " Gesellschaftsteuerpflichtige Leistung gem…
…konkretisiert, obwohl für mehrere gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen nur der Zeitraum der Leistungen und die Summe der Leistungen genannt wird, wenn der Bf. bei Bescheiderlassung bekannt ist, welche konkreten Leistungen dem Finanzamt offengelegt wurden und aus den im Bemessungsakt befindlichen Schriftsätzen durch entsprechende Aufgliederungen erkennbar ist, für…
…indem erst unlängst der Missbrauchstatbestand herangezogen worden sei. Es ergebe sich im vorliegenden Fall in Anwendung der Judikatur des VwGH und EUGH unter Beachtung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise: gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen der Gesellschafter an ihre Gesellschaft. PV: Es sei richtig, dass in der Beschwerde keine Ausführungen zum…
…als verlustkausal zu Buche schlagen würde oder nicht. Solche Leistungen und damit im Zusammenhang erfolgte Verpflichtungen der Gesellschafter sind ergebnisunabhängig, womit sich allfällige künftige Verluste sehr wohl auf das Gesellschaftsvermögen auswirken und sind deshalb gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen im Sinn des § 2 Z 4 KVG (VwGH 13…
…wobei zumindest der Nennwert abzüglich ausstehender Einlagen anzusetzen ist (§ 7 Abs 2 KVG). Bei Leistungen im Sinne der § 2 Z 2 bis 4 KVG ist der Wert der Leistung heranzuziehen (§ 7 Abs 1 Z 2 KVG). Bei Zuführung von Anlage- oder Betriebskapital an inländische Niederlassungen…
…Berufungsfall der zweistufige Vorgang nur als ein gesellschaftsteuerrelevantes Ereignis betrachtet werden, nämlich als gesellschaftsteuerpflichtige Kapitalzufuhr auf Ebene der Bf1 und als gesellschaftsteuerneutrale Kapitalzufuhr von der TO an die Bf2. Diese einmalige Gesellschaftsteuerpflicht würde nachvollziehbar, wenn man sich den gegenständlichen Fall in Entsprechung der zitierten VwGH…
…von mittelbaren Gesellschaftern, sogenannte Großmutterzuschüsse, keine Leistungen von einem Gesellschafter iSd KVG und damit grundsätzlich nicht gesellschaftsteuerpflichtig seien. Leistungen des indirekten Gesellschafters könnten dem direkten Gesellschafter nur dann zugerechnet werden, wenn der Zuschuss vor allem im Interesse des direkten Gesellschafters erbracht wurde. In den Bescheiden…
…Darlehen erhoben (entspricht Artikel 11 Absatz 5 der RL 2008/7/EG). Auf Grund des § 1 Abs. 1 BewG hat die Bewertung der Leistungen gemäß den Bestimmungen des ersten Teiles dieses Bundesgesetzes (§§ 2 bis 17) zu erfolgen. Die Bewertung der Kapitalforderungen und Schulden ist im …
…X als einheitliche Vorgänge zu beurteilen seien. Die Leistungen seien auf Grund der nach der Judikatur des EuGH gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Stadt als Leistender und der X als Leistungsempfängerin zuzurechnen und lägen daher nicht gesellschaftsteuerpflichtige "Großmutterzuschüsse" vor. Zur näheren Begründung der jeweiligen Standpunkte wird…
…Berufungsfall der zweistufige Vorgang nur als ein gesellschaftsteuerrelevantes Ereignis betrachtet werden, nämlich als gesellschaftsteuerpflichtige Kapitalzufuhr auf Ebene der Bf1 und als gesellschaftsteuerneutrale Kapitalzufuhr von der TO an die ehemalige Bf2. Diese einmalige Gesellschaftsteuerpflicht würde nachvollziehbar, wenn man sich den gegenständlichen Fall in Entsprechung der zitierten…
…dargeliehenen Betrages unterliegt, während bei der Gesellschaftsteuer nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also das tatsächliche Bewirken der Leistung (im Beschwerdefall: die fortlaufende Überlassung der Darlehensvaluta zur Nutzung) den Steuertatbestand auslöst (vgl. VwGH 18.12.1995, 95/16/0195). Für die…
…KVG, ein Forderungsverzicht vom 30. Dezember 2008, bekanntgegeben wurde. Als Wert der Leistung wurde ein Betrag von 0 Euro ausgewiesen. Aus dem beigelegten Beschluss des Vorstandes der X vom 30. Dezember 2008 ergibt sich, dass die Gesellschaft endgültig auf deren Forderung gegenüber der Bf. GmbH…
…06. Aus der Einbringungsbilanz ist erkennbar, dass sich der Betrag von € 1,519.046,06 erst nach Leistung der Bareinlage in Höhe von € 1,250.000,- durch Herrn Dr. X. ergab. Diese Leistung stellt damit eine gesellschaftsteuerpflichtige Leistung iSd § 2 Z 4 lit…
…2002. Ungeachtet dessen, dass hier weder in der Gesellschaftsteuererklärung, noch im angefochtenen Bescheid der zu Grunde liegende gesellschaftsteuerpflichtige Vorgang über den Zeitpunkt der Leistung bestimmt wurde, wird auf das Urteil des BFH 23.4.1975 ,II R 71/71 hingewiesen, in welchem der BFH ausgesprochen…
…Jahr. Erst wenn feststeht, dass für das jeweilige Jahr keine Zinsen verrechnet werden, liegt eine Leistung vor, die geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen und es wird deshalb auch Jahr für Jahr ein gesellschaftsteuerpflichtiger Vorgang verwirklicht (vgl. UFS vom 19. März 2003, RV…
…erfolgte. Für die Gesellschafsteuer ist nicht die Begründung der freiwilligen Übernahmsverpflichtung, sondern erst deren Erfüllung, also die Leistung, begründende für das Entstehen der Steuerpflicht. Die gesellschaftsteuerpflichtige Leistung liegt in der Berechtigung zur unentgeltlichen Nutzung (vgl. VwGH 18.12.1995, 95/16/0195; in diesem…
…Zuführung von Mitteln an die Gesellschaft durch den Gesellschafter, also die Beistellung von Mitteln, die die Gesellschaft noch nicht hat, ist eine gesellschaftsteuerpflichtige Leistung iSd § 2 Z 2 KVG (Hinweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) vom 26. März 1981, 3153/80). Auch ist es…
…gesellschaftsteuerpflichtig. Die Beschwerdeführerin begründete dies wie folgt: "2 Einwand gegen die gesellschaftsteuerliche Würdigung der Zuschüsse des "***5***" durch die Abgabenbehörde 1. Instanz. Gemäß § 2 Z 4 lit a KVG unterliegen freiwillige Zuschüsse eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft der Gesellschaftsteuer iHv 1%, wenn die Leistung…
…stellt keinen eigenständigen Rechtsvorgang dar und bewirkt keine - vom Einbringungsvorgang abgesonderte - Stärkung des Wirtschaftspotentials der Kapitalgesellschaft. Eine vom Einbringungsvorgang gesondert gesellschaftsteuerpflichtige Leistung läge nur dann vor, wenn der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft trotz eingetretener Fälligkeit eine weitere Stundung gewährt oder wenn der Gesellschafter trotz Vorbehalt von…
…verfügt der Gesellschafter bis zum Fälligkeitszeitpunkt über keinen Zinsenanspruch. Eine vom Einbringungsvorgang gesondert gesellschaftsteuerpflichtige Leistung liegt nur dann vor, wenn der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft trotz eingetretener Fälligkeit eine weitere Stundung gewährt oder wenn der Gesellschafter trotz Vorbehalt von Zinsen im Einbringungsvertrag zu einem späteren Zeitpunkt…