…der Bilanz zum 31.12.2017 (Anmerkung: gemeint wohl 31.03.2017) anschaffungskostenerhöhend wirkenden Buchungsvorgänge als gesellschaftsrechtlich unzulässig darstellen. Nach § 82 Abs1 GmbHG könnten die Gesellschafter ihre Stammeinlage nicht zurückfordern. Unzulässig sei jeder Vermögenstransfer von der Gesellschaft zum Gesellschafter in Vertragsform oder auf andere Weise…
…satzungsgemäßen Verwendung, zu beurteilen, da beides einen endgültigen Vermögenstransfer zum Nachteil des Pflichtteilsberechtigten darstellt. Aufgrund der bereits im Todeszeitpunkt nach der sog. "Vermögensopfertheorie" (iS Rsp des OGH) bestehenden Herausgabeansprüche im obigen Sinne wurde aus steuerlicher Sicht das schlussendlich herausgegebene Vermögen niemals der PS gewidmet. Der…
…steht. Dasselbe gilt für nahestehende Personen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche, schuldrechtliche oder auf sonstigen Umständen beruhende Nahebeziehungen). Um einem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person eine Mittelzuführung als Zuführung von verdecktem Eigenkapital zurechnen zu können, wird nach ständiger Rechtsprechung des…
…150). 5. Im Gesellschaftsrecht liegt gem. § 82 GmbHG eine verbotene Einlagenrückgewähr (verdeckte Ausschüttung) bei jedem Vermögenstransfer von der Gesellschaft zum Gesellschafter vor, wenn der betreffende Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses zu Lasten des gesamten Sondervermögens bevorteilt wird. Gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr des § 82 GmbHG wird…
…erhöht wird. Erst dann wären die Wirkungen der Ausschüttung (der Vermögenstransfer von der Sphäre der Gesellschaft in die Sphäre der Gesellschafterin) nämlich tatsächlich rückgängig gemacht worden. Falls dies - wie von der bfP vorgebracht wurde - im vorliegenden Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zulässig war, hätte die…
…einen ausschließlich unternehmensrechtlich zu beurteilenden Sachverhalt gehe. Die Beurteilung, ob (förderungsschädliche) Gewinnausschüttungen vorgenommen worden seien, sei daher ausschließlich unter unternehmens- bzw. gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, wohingegen steuerrechtliche Aspekte, insbesondere betreffend den Zufluss an den Gesellschafter, nicht zu berücksichtigen seien. Die Ausschüttungsverbote der Verordnungen seien rein…
…interne Recherchen der Steuerfahndung). Ein Vermögenstransfer von der D-GmbH an A unter Zurücklassung der damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten wäre möglicherweise ein A steuerpflichtiger Vorteil, der ihm nur aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position und als Machthaber der involvierten Firmen zugekommen ist. Denkbar ist natürlich auch insoweit eine…
…interne Recherchen der Steuerfahndung). Ein Vermögenstransfer von der M-GmbH an A unter Zurücklassung der damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten wäre möglicherweise ein A steuerpflichtiger Vorteil, der ihm nur aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position und als Machthaber der involvierten Firmen zugekommen ist. Denkbar ist natürlich auch insoweit eine…
…des § 6 Z 5 EStG 1988 auf gesellschaftsrechtliche Einlagen nicht anwendbar ist und bei der die Einlage empfangenden GmbH ein Anschaffungsvorgang vorliegt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöhen sich damit um den gemeinen Wert der eingelegten Wohnungen. Der Vermögenstransfer führt bei der Bf zu einem Vermögensvorteil…
…des § 6 Z 5 EStG 1988 auf gesellschaftsrechtliche Einlagen nicht anwendbar ist und bei der die Einlage empfangenden GmbH ein Anschaffungsvorgang vorliegt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöhen sich damit um den gemeinen Wert der eingelegten Wohnungen. Der Vermögenstransfer führt beim Bf zu einem Vermögensvorteil, nämlich…
…Es liege eine vertragliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten, respektive eine gesellschaftsrechtliche Verpflichtung gegenüber dem Aktionär Fa vor, da der Verzicht der Forderung maßgebliche Voraussetzung der Banken für den Darlehensnachlass gewesen sei und außerdem der Mitgesellschafter dies als Grundvoraussetzung für die Übertragung seiner Aktien zu einem…
…Rückzahlung im Rahmen einer Kapitalherabsetzung und der Bezahlung eines angemessenen Entgelts für Leistungen keine Zahlungen der Gesellschaft an einen Gesellschafter erfolgen dürfen (generelles Verbot der Einlagenrückgewähr). Unzulässig ist demnach jeder Vermögenstransfer von der Gesellschaft an einen Gesellschafter, die den Gesellschafter gegenüber dem gemeinsamen Sondervermögen begünstigt…
…Es liege eine vertragliche Verpflichtung gegenüber einem Dritten, respektive eine gesellschaftsrechtliche Verpflichtung gegenüber dem Aktionär C vor, da der Verzicht der Forderung maßgebliche Voraussetzung der Banken für den Darlehensnachlass gewesen sei und außerdem der Mitgesellschafter dies als Grundvoraussetzung für die Übertragung seiner Aktien zu einem…
…Die Nutzungsüberlassung, wie sie im vorliegenden Fall durch die Bf erfolgt, stellt eine vom gesellschaftsrechtlich bedingten Zusammenwirken und von einer Zuwendungsabsicht getragene Gebrauchsüberlassung der Fahrzeuge an die Tochtergesellschaft dar. Dies wird indirekt durch die Aussage bestätigt, dass die Tochtergesellschaft aus Bonitätsgründen die Fahrzeuge nicht selbst…
…bis zum 30.9.2009 für das entstandene Darlehen an die Bf. von über € 13,450.000 (Beschluss einer Verzinsung im Aufsichtsratsprotokoll BFG/A/36), ist nur aus gesellschaftsrechtlichen Gründen erklärbar. Der Versuch, den Zahlungsfluss durch das nachgereichte im Nachhinein erstellte „Offer for a…
…nicht operativ tätig war; die Gründung erfolgte ausschließlich durch ***AB***, erst später übernahm ***XY*** die Hälfte. Die Bevollmächtigung von ***XY***-Mitarbeitern erfolgte in Vorbereitung der Vermögenstransfers. Im März 2007 wurde beschlossen, dass die Beschwerdeführerin den Erwerb von ***XY-Ö*** durchführen darf. Am 1.4.2007…
…darin enthaltenen Darstellung des Sachverhalts gefolgert, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über den Erwerb sämtlicher Anteile an der ***Tochter-GmbH*** am 1.4.2007 bei der ***Bf1-Mutter-B.V.*** noch nicht jene gesellschaftsrechtliche Situation bestanden hätte, wie sie sich ab 03.04…
…darin enthaltenen Darstellung des Sachverhalts gefolgert, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages über den Erwerb sämtlicher Anteile an der ***Tochter-GmbH*** am 1.4.2007 bei der ***Bf1-Mutter-B.V.*** noch nicht jene gesellschaftsrechtliche Situation bestanden hätte, wie sie sich ab 03.04…
…planmäßigen) Vermögenstransfers von der AG zu den Mitgliedern, wie er für Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR) untypisch ist. Die Zahl der Mitglieder ist durch die Bindung der Anteilsrechte an eine Stammsitzliegenschaft nahezu fixiert. Zwischen der AG als KÖR und ihren Mitgliedern besteht das gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche…
…zu planmäßigen Vermögenstransfers von der AG zu den Mitgliedern, wie er für Körperschaften öffentlichen Rechts (KÖR) untypisch ist. Die Zahl der Mitglieder ist durch die Bindung der Anteilsrechte an eine Stammsitzliegenschaft nahezu fixiert. Zwischen der AG als KÖR und ihren Mitgliedern besteht das gesellschaftsrechtliche und…