…dass der Vermögenstransfer in die Kapitalgesellschaft auch in der Form eines Rechtsgeschäfts Platz greifen kann. Es stellt aber nur der gesellschaftsrechtlich veranlasste Vermögenstransfer eine Einlage dar. Rz 2601: Verdeckte Einlagen sind alle nicht ohne weiteres als Einlagen erkennbare Zuwendungen (Vorteilseinräumungen) einer an der Körperschaft unmittelbar…
…soweit besondere Umgründungsformen nichts anderes ergeben. 1.10.1. Verschmelzungsarten Rz 368: Bei Verschmelzungen auf Grund gesellschaftsrechtlicher Vorschriften ist zwischen Konzentrationsverschmelzungen (Verschmelzung auf eine fremde Körperschaft) und Konzernverschmelzungen (Verschmelzung verbundener Körperschaften) zu unterscheiden. Das Schicksal der steuerlichen Einlagenstände ist auf diese Verschmelzungsarten abzustimmen. 1.10…
… 19 Abs. 1 UmgrStG eine Kapitalerhöhung ganz oder zum Teil unterbleiben kann. Im Hinblick auf das Bestehen einer gesellschaftsrechtlichen Beziehung des Einbringenden zur übernehmenden Körperschaft handelt es sich bei diesen Fällen um einbringungsbezogene Anteile. Rz 1041: Gemäß § 19 Abs. 2 UmgrStG kann die Gewährung von…
…der Bilanz zum 31.12.2017 (Anmerkung: gemeint wohl 31.03.2017) anschaffungskostenerhöhend wirkenden Buchungsvorgänge als gesellschaftsrechtlich unzulässig darstellen. Nach § 82 Abs1 GmbHG könnten die Gesellschafter ihre Stammeinlage nicht zurückfordern. Unzulässig sei jeder Vermögenstransfer von der Gesellschaft zum Gesellschafter in Vertragsform oder auf andere Weise…
…satzungsgemäßen Verwendung, zu beurteilen, da beides einen endgültigen Vermögenstransfer zum Nachteil des Pflichtteilsberechtigten darstellt. Aufgrund der bereits im Todeszeitpunkt nach der sog. "Vermögensopfertheorie" (iS Rsp des OGH) bestehenden Herausgabeansprüche im obigen Sinne wurde aus steuerlicher Sicht das schlussendlich herausgegebene Vermögen niemals der PS gewidmet. Der…
…des gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsgrundsatzes. Neben dem Gläubigerschutz dient der Kapitalerhaltungsgrundsatz aber auch dem Interesse der Minderheitsgesellschafter und schließlich dem Bestand der Gesellschaft an sich (vgl Amold, Verdeckte Gewinnausschüttung in Handelsrecht, 87). Unzulässig - weil unter das Verbot der unzulässigen Rückgewähr von Einlagen fallend ist jeder Vermögenstransfer von…
…dass die in § 4 Abs. 12 EStG 1988 genannten Einlagen uU in einer gesellschaftsrechtlich nicht gedeckten Art und Weise rückgezahlt werden, ändert nichts am Vorliegen einer Einlagenrückzahlung (zB Rückzahlung des Stammkapitals unmittelbar nach der Einzahlung durch die gegründete GmbH an den Gesellschafter, VwGH 19.02…
…steht. Dasselbe gilt für nahestehende Personen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind (familienrechtliche, gesellschaftsrechtliche, schuldrechtliche oder auf sonstigen Umständen beruhende Nahebeziehungen). Um einem Gesellschafter oder einer ihm nahestehenden Person eine Mittelzuführung als Zuführung von verdecktem Eigenkapital zurechnen zu können, wird nach ständiger Rechtsprechung des…
…ist. Einlagenrückzahlungen sind als Rücktausch anzusehen und werden als Veräußerungstatbestände bezeichnet, bei denen auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage Geld oder sonstiges Vermögen als Gegenleistung für die Rückgabe oder Verminderung eines Anteils an der Körperschaft empfangen wird. Voraussetzung für das Vorliegen einer Einlagenrückzahlung ist somit eine die Anschaffungskosten…
…gemäß § 10 KStG erfasst worden sei. Im Ausmaß dieses Vermögenstransfers sei der Wert der D - GmbH jedoch nachhaltig gesunken. Bezugnehmend auf die gegenständlich beantragte Teilwertabschreibung der Beteiligung an der D - GmbH im Berufungsjahr 1994 führte die Bw. zusammenfassend das Folgende aus: Der Teilwert einer Beteiligung…
…3 genannten Voraussetzungen mit einfacher Stimmenmehrheit von der Hauptversammlung beschlossen werden. Im Beschluss ist der Zweck der Kapitalherabsetzung festzusetzen. Generell gilt, dass der auf gesellschaftsrechlicher Basis stattfindende Vermögenstransfer zwischen einer Körperschaft und den beteiligten Anteilseignern bei der Ermittlung des Einkommens unbeachtlich bleibt (vgl. § 8 Abs…
… 8 Abs. 1 KStG 1988 liegen vor, wenn der Körperschaft vom Anteilsinhaber liquide Mittel oder Wirtschaftsgüter aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen zugewendet werden oder wenn ihr aus Anlass einer rechtsgeschäftlichen Transaktion ein geldwerter Vorteil zukommt, der seine Erklärung nur in der Anteilsinhaberstellung findet, mit anderen Worten dem…
…Körperschaft vom Anteilsinhaber liquide Mittel oder Wirtschaftsgüter aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen zugewendet werden oder wenn ihr aus Anlass einer rechtsgeschäftlichen Transaktion ein geldwerter Vorteil zukommt, der nur in der Anteilsinhaberstellung seine Erklärung findet. Körperschaftsteuerrechtliche Einlagen setzen einen Vermögenstransfer aus dem Eigentum des Anteilsinhabers in das Eigentum…
…150). 5. Im Gesellschaftsrecht liegt gem. § 82 GmbHG eine verbotene Einlagenrückgewähr (verdeckte Ausschüttung) bei jedem Vermögenstransfer von der Gesellschaft zum Gesellschafter vor, wenn der betreffende Gesellschafter aufgrund des Gesellschaftsverhältnisses zu Lasten des gesamten Sondervermögens bevorteilt wird. Gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr des § 82 GmbHG wird…
…Abs. 1 KStG 1988 dar, wenn der Körperschaft vom Anteilsinhaber liquide Mittel oder Wirtschaftsgüter oder wirtschaftliche Vermögenseinheiten aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen zugewendet werden. Körperschaftsteuerrechtliche Einlagen setzen also einen Vermögenstransfer aus dem Eigentum des Anteilsinhabers in das Eigentum der Körperschaft und die Übertragung in Eigentümerfunktion voraus, wobei…
…erhöht wird. Erst dann wären die Wirkungen der Ausschüttung (der Vermögenstransfer von der Sphäre der Gesellschaft in die Sphäre der Gesellschafterin) nämlich tatsächlich rückgängig gemacht worden. Falls dies - wie von der bfP vorgebracht wurde - im vorliegenden Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zulässig war, hätte die…
…einen ausschließlich unternehmensrechtlich zu beurteilenden Sachverhalt gehe. Die Beurteilung, ob (förderungsschädliche) Gewinnausschüttungen vorgenommen worden seien, sei daher ausschließlich unter unternehmens- bzw. gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, wohingegen steuerrechtliche Aspekte, insbesondere betreffend den Zufluss an den Gesellschafter, nicht zu berücksichtigen seien. Die Ausschüttungsverbote der Verordnungen seien rein…
…interne Recherchen der Steuerfahndung). Ein Vermögenstransfer von der D-GmbH an A unter Zurücklassung der damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten wäre möglicherweise ein A steuerpflichtiger Vorteil, der ihm nur aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position und als Machthaber der involvierten Firmen zugekommen ist. Denkbar ist natürlich auch insoweit eine…
…interne Recherchen der Steuerfahndung). Ein Vermögenstransfer von der M-GmbH an A unter Zurücklassung der damit zusammenhängenden Verbindlichkeiten wäre möglicherweise ein A steuerpflichtiger Vorteil, der ihm nur aufgrund seiner gesellschaftsrechtlichen Position und als Machthaber der involvierten Firmen zugekommen ist. Denkbar ist natürlich auch insoweit eine…
…des § 6 Z 5 EStG 1988 auf gesellschaftsrechtliche Einlagen nicht anwendbar ist und bei der die Einlage empfangenden GmbH ein Anschaffungsvorgang vorliegt. Die Anschaffungskosten der Beteiligung erhöhen sich damit um den gemeinen Wert der eingelegten Wohnungen. Der Vermögenstransfer führt bei der Bf zu einem Vermögensvorteil…