IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_des_BFG über die Beschwerde des VN NN, Adresse_1, vom 06. April 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 29. März 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…eines EWR-Vertragsstaates. Die Möglichkeit einer postalischen Zustellung an der von ihr bekanntgegebenen Anschrift in der Schweiz ist in Angelegenheiten der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer durch Art. 17 Abs. 3 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, BGBl. III Nr. 193/2014 idgF, sichergestellt.…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Heidemarie Winkler in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, über die Beschwerde vom 27…
…25 i.V.m. Art. 2 DBA-USA, BGBl III 6/1998 und Art. 2 Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, BGBl III 193/2014, decken Parkometerabgaben nicht ab, sondern auch dermaßen skurril, dass sich ein näheres Eingehen darauf erübrigt. Es waren daher sowohl…
…in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen." Das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (BGBl. III Nr. 193/2014) bestimmt unter Artikel…
…nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten. Das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl. III Nr…
Allerdings ist zu prüfen, ob eine Annahmeverweigerung infolge fehlender Sprachkenntnisse gerechtfertigt war oder nicht, wobei alle in den Akten enthalten Informationen gebührend zu berücksichtigen sind, um zum einen die Sprachkenntnisse des Empfängers des Schriftstücks festzustellen (vgl. EuGH 8.5.2008, C-14/08, Weiss und…
…nicht übersetzten Bescheid immer ein Rechtsmittel erhoben werden kann. An dem Erfordernis einer übersetzten Rechtmittelbelehrung vermag auch Art 17 Abs 5 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuerrechtssachen nichts zu andern zumal dieser besagt Art 17 Abs 5...Ist jedoch der ersuchte Staat überzeugt…
…der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig war (siehe Spruchpunkt V), dazu zu äußern, aus welchen Gründen - unter Berücksichtigung von § 11 ZustG sowie des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl. III Nr…
Allerdings kann seitens des Beschwerdeführers, zumal die Eingaben betreffend "beider" Verfahren im gegenständlichen Beschluss dargestellt sind, nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die belangte Behörde mit ihrer Beschwerdevorentscheidung vom 04.07.2018 auch die seitens des Beschwerdeführers erhobene Beschwerde gegen den Bescheid vom 06.04…
…nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten. Das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls, BGBl. III Nr…
…zu verstehen, falls es ihm zugekommen wäre. Art. 17 Abs. 5 des Übereinkommens über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen regelt, dass bei Zustellungen von Schriftstücken nach diesem Artikel keine Übersetzung beigefügt werden braucht. "Ist jedoch der ersuchte Staat überzeugt, dass der Empfänger die Sprache, in…
…Auflösungsentscheidung zu räumen habe oder die Verpflichtung des Bf., seiner Ehegattin bei Scheidung der Ehe bis zu einem gewissen Datum einen gewissen Betrag zu zahlen. Hierbei handle es sich um die vertragliche Absicherung von gegenseitigen (zukünftigen) Ansprüchen, um künftige Streitigkeiten oder um Zweifel zu vermeiden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die ursprünglich von Herrn ursprBf (hierbei vertreten durch frühereStbKanzlei, AdrStbKanzlei) erhobene Beschwerde vom 31. März 2015 gegen folgende Bescheide des Finanzamtes V (ursprünglich belangte Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende, Richterin Mag. Katharina Deutsch LL.M., die Richterin Mag.Dr. Simone Huber, BA sowie die fachkundige Laienrichterin Mag. Sophia Grassl und den fachkundigen Laienrichter Ing. Mag. Dr. Martin Jilch in der Beschwerdesache ***6***, ***Bf1-Adr…
…man der Auffassung des Finanzamtes folgen, wäre sonst jede andere vertragliche Vereinbarung wie zB Kaufvertrag oder Mietvertrag ein gebührenpflichtiger außergerichtlicher Vergleich. Desweiteren hätten zum Zeitpunkt der Unterfertigung der Trennungsfolgenvereinbarung keine gegenseitigen Ansprüche vorgelegen, die bereinigt werden hätten können bzw. wären diese Ansprüche nur präzisiert worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in den Beschwerdesachen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, unvertreten, über die als Bescheidbeschwerde zu erledigende Berufung vom 04. Juli 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 03. Mai 2012, nunmehr…
…deren Verfolgung und Bestrafung im Zeitpunkt des Ersuchens nicht in die Zuständigkeit seiner Gerichte fällt. Dieser Staat kann in seiner Erklärung mitteilen, daß er sich auf das Fehlen der Gegenseitigkeit berufen wird. (3) Jeder Staat kann bei der Unterzeichnung, bei der Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-…
…mit dem ein Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen besteht, das einen ebenso wirksamen Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden vorsieht, wie die Bestimmungen der Richtlinie 77/799/EWG des Rates vom 19. Dezember 1977 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten im…
…Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, Voraussetzung für einen steuerlich anzuerkennenden Vorteilsausgleich sind allerdings ausdrückliche wechselseitige Vereinbarungen über den Ausgleich der gegenseitigen Vorteilszuwendungen, welche bereits im Zeitpunkt der Vorteilsgewährung vorliegen müssen (vgl. beispielsweise das hg. Erkenntnis vom 28…