…ausländische Gesellschaft der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht in Österreich (doppelt ansässige Gesellschaft). Gewinnverlagerungen in Domizilgesellschaften (ds im Wesentlichen funktionslose Gesellschaften, die lediglich ihren statutarischen Sitz im Ausland haben) können auf diese Art unterbunden werden; denn auch der inländische Wohnsitz des leitenden Geschäftsführers einer solchen ausländischen Gesellschaft kann…
…Gesellschaft auch in der Slowakei keine Einkünfte oder Umsätze gegenüber der slowakischen Finanzverwaltung erklärte, sodass davon auszugehen ist, dass auch der Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Hsro nicht davon ausging, dass der Hsro Einkünfte oder Umsätze zuzurechnen sind. Insofern könnte in der Einschaltung einer wirtschaftlich funktionslosen…
…Auftrages voraussetzt, dass der A GmbH irgendwelche Aufträge erteilt worden wären. Fließen einer als bloßen "Briefkastenfirma" anzusehenden Gesellschaft für das Zustandekommen von Geschäften "Provisionen" zu, wird eine Beweiswürdigung nicht als unschlüssig zu erkennen sein, die zur Feststellung gelangt, dass nicht die funktionslose Gesellschaft, sondern jene…
…Die Ltd. 2 hielt den betreffend die Gesellschafterinnen G 4/Ltd. 2, G 5/Ltd. 2 und G 6/Ltd. 2 vom Finanzamt aufgezeigten Ungewöhnlichkeiten und für funktionslose, zwischengeschaltete Gesellschaften sprechenden Argumente keine konkreten Einwendungen entgegen. Die Ltd. 2 hat von ihren weiteren Tochtergesellschaften im…
…zu erhellen vermag, das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen hat" (VwGH vom 10.03.1963, 1736/62). Im Ergebnis ist daher im gegenständlichen Fall die X-KG als funktionslose Gesellschaft, als eine bloße Zuordnung von Name und Adresse, anzusehen. Dieses Ergebnis deckt…
…Empfängers", folgt der Verwaltungsgerichtshof aus der Sicht des Beschwerdefalles nicht. Fließen wie im Beschwerdefall einer als "Briefkastenfirma" anzusehenden Gesellschaft (angeblich) Leistungen zu und ist eine Beweiswürdigung nicht als unschlüssig zu erkennen, die zur Feststellung gelangt, dass nicht die funktionslose Gesellschaft, sondern jene Personen, die durch…
…eine lückenlose Beweisführung zu erhellen vermag, das damit verbundene steuerliche Risiko selbst zu tragen hat“ (VwGH vom 10.03.1963, 1736/62). Im Ergebnis sind daher im gegenständlichen Fall diese drei genannten Arbeitsgemeinschaften als funktionslose Gesellschaft, als eine bloße Zuordnung von Name und Adresse, anzusehen…
…aus dem Vermögen der E Stiftung durchzuführen, um die neu gegründete C Privatstiftung zu stärken. 3. Bei der E Stiftung handle es sich in Ermangelung eines Geschäftsbetriebes um eine funktionslose Gesellschaft, welcher selbst keine Einkünfte zuzurechnen seien. 4. Die Errichtung der E Stiftung in der…
…Diese Gesellschaft entfaltet selbst keine Tätigkeit und hat auch kein Personal. Sie verfügt über keine Vermögenswerte oder Gebäude. Die gewährten Darlehen werden dabei mit Mitteln finanziert, die die Darlehensgeberin von anderen Konzerngesellschaften als Darlehen erhält. Damit werden große Geldbeträge über diese ansonsten funktionslose Gesellschaft umgeleitet…
…die Bf. ausschließlich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes der ***I-GmbH*** auftrete. Wenn man sich das missbräuchliche Verhalten nach § 21 BAO wegdenke, nämlich den konzernintern finanzierten Beteiligungserwerb, dann trete die Bf. nur nach außen als Gesellschafterin der ***I-GmbH*** wie eine Treuhänderin auf. Darüber…
…sei die Bf. als österreichische Gesellschaft in diesem Zusammenhang funktionslos: ad Stimmrechte: ***W.K.*** habe über Vollmachtnehmer (Rechtsanwälte) zB das Stimmrecht bei Kapitalerhöhungen in ***Land3*** ausgeübt. ad Dividenden: Dividenden habe es nur bei der ***Land1*** Tochtergesellschaft gegeben. Diese seien aufgrund des Schachtelprivilegs steuerneutral. ad wirtschaftliches…
…da die Bf. in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft nebst dem operativen Geschäft in Österreich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes sämtlicher Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** anzusehen und als Treuhänderin agiere. Dies insbesondere, als nach den Feststellungen der BP ein fremdüblicher Grund für die Übertragung…
…Feststellungen der BP sei die Bf. ausschließlich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes der Geschäftsanteile an der ***I-GmbH***/***V.*** anzusehen, da die Bf. nur nach außen als Gesellschafterin der ***I-GmbH*** wie eine Treuhänderin auftrete. Mit Kaufvertrag vom 4. Dezember 2003 habe die Bf…
…sei die Bf. als österreichische Gesellschaft in diesem Zusammenhang funktionslos: ad Stimmrechte: ***W.K.*** habe über Vollmachtnehmer (Rechtsanwälte) zB das Stimmrecht bei Kapitalerhöhungen in Spanien ausgeübt. ad Dividenden: Dividenden habe es nur bei der Schweizer Tochtergesellschaft gegeben. Diese seien aufgrund des Schachtelprivilegs steuerneutral. ad wirtschaftliches…
…Spanien und Schweiz geschützt werden und die Bf. alle Investitionen im Falle einer Liquidation dieser Gesellschaften zurückerhält. 3.2 Sachverhalt betreffend ***N.Ib.***: Im vorliegenden Fall ist strittig, ob anteilige Zinsen 2011 iHv EUR 654.091,77 iZm der Finanzierung eines Eigenkapitalzuschusses iHv rund EUR…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der A- gesellschaft m.b.H., Adresse, vertreten durch V, Adresse1, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 30. November 2016, betreffend Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag…
…der Besteuerung entzogen worden, indem vorgetäuscht worden sei, dass der Vertrieb seit Mitte 2000 über nicht in Österreich ansässige tätige Gesellschaften abgewickelt worden sei. Tatsächlich habe es sich um funktionslose Domizilgesellschaften gehandelt. Der Vertrieb sei in Wahrheit von ***4*** und der Bf. von Österreich aus…
…keine Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass die beiden Gesellschaften funktionslos wären und die Investitionsstruktur lediglich aus Steuerersparnisgründen gewählt wurde. Es handelt sich keinesfalls um "funktionslose Briefkastenfirmen" bzw "rein künstliche Gestaltungen bar jeder wirtschaftlichen Realität ohne eigene Willensbildung". Vielmehr zeigt der Sachverhalt, dass es…
…sein, ob „im Fall der Einschaltung funktionsloser Durchlaufgesellschaften die DBA-begünstigten Einkünfte überhaupt dieser Zwischengesellschaft steuerlich zuzurechnen“ seien (SWI 1998, 111). Von der Anwendung der Einkünftezurechnungsregel auf inländische Gesellschaften sei nicht mit einem Wort die Rede (siehe auch die Kritik an Loukota bei Hügel/Gibitz…
…wird eine Gesellschaft verstanden, die in einem Steueroasengebiet nach dessen Recht errichtet wurde. Neben Domizil oder Briefkastengesellschaften werden auch Sitz-, Beteiligungs-, Hilfs- oder funktionslose Holdinggesellschaften gereiht, deren rechtlicher Sitz sich in einem Niedrigsteuerland befindet. „Gemeinsames Merkmal in beinahe allen Sitzstaaten ist, dass die Gesellschaft dort…