…entschuldbar ist ein Irrtum nur dann, wenn der Täter ohne jedes Verschulden, also auch ohne Verletzung einer Sorgfaltspflicht, in einer Handlungsweise weder ein Finanzvergehen noch ein darin liegendes Unrecht erkennen konnte (vgl. VwGH 26.11.1998, 98/16/0199). Bei Anwendung der nach ihren Verhältnissen…
…Das Bundesfinanzgericht ist daher in freier Beweiswürdigung zu dem Schluss gekommen, dass die Vorfrage einer hinterzogenen Abgabe nach § 116 BAO infolge des Vorliegens eines zumindest bedingt vorsätzlich begangenen Finanzvergehens zu bejahen war. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2006…
Blendet man aber als solcherart notwendige Konsequenz die Rechtsfigur eines fortgesetzten Deliktes aus, ist für sämtliche verfahrensgegenständliche Fakten mit Ausnahme der Verkürzungen an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend das Veranlagungsjahr 2005 eine absolute Verjährung der Strafbarkeit gemäß § 31 Abs. 5 FinStrG eingetreten: So sind zuletzt die…
…***Bf1-Adr*** vertreten durch Dr. Wolfgang Lang, Alter Markt 1 Tür II, 5020 Salzburg, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach § 44 Abs. 1 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19…
…Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt nicht für fahrlässig begangene Finanzvergehen und für Finanzvergehen, auf die § 25 anzuwenden ist. (4) In die Verjährungsfrist werden nicht eingerechnet: a) die Zeit, während der nach einer gesetzlichen Vorschrift die Verfolgung nicht eingeleitet oder fortgesetzt werden kann; b)…
…wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht, entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug. Dies gilt insbesondere auch, wenn ein solches Finanzvergehen einen vor- oder nachgelagerten Umsatz betrifft; [...]" Eine der materiellen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug ist, dass…
…Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem Hintergrund der Begehung verschiedener Finanzvergehen über einen jeweils mehrjährigen Deliktszeitraum sowie der planmäßigen, wiederholten…
…vertreten durch Mag. Werner Obermüller, Steuerberater, Maderspergerstraße 22a, 4020 Linz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten vom 25. April 2018 und des Amtsbeauftragten vom 4. Mai 2018 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates…
… Kotschnigg, aaO § 44 Rz 41 mwN). Nach den getroffenen Feststellungen hat der Erstbeschuldigte die Finanzvergehen zu Punkt I.a) des Schuldspruches der vorsätzlichen Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 1 FinStrG und zu Punkt I.b) des Schuldspruches des vorsätzlichen Eingriffs in die Monopolrechte nach § 44 Abs…
…entstanden ist, die Steuer unverzüglich schriftlich anzumelden und zu entrichten. Zur Frage der Verjährung: Gemäß § 31 Abs. 1 FinStrG erlischt die Strafbarkeit eines Finanzvergehens durch Verjährung. Die Verjährungsfrist beginnt, sobald die mit Strafe bedrohte Tätigkeit abgeschlossen ist oder das mit Strafe bedrohte Verhalten aufhört. Gehört…
…Geständnis bzw. der Beitrag zur Wahrheitsfindung zu werten. Die weitere lange Verfahrensdauer bei der Ausfertigung der angefochtenen Entscheidung von beinahe 18 Monaten war ebenfalls mit einem Abschlag von € 1.000,00 zu werten. Zur unverhältnismäßig langen Verfahrensdauer kommt der Umstand des fortgesetzten Deliktes, sodass…
…Teilakt Abschlussbericht an Staatsanwaltschaft Pkt.1.b, diesbezüglich die gerichtliche Unzuständigkeit festgestellt wurde, das finanzstrafbehördliche Untersuchungsverfahren fortgesetzt wurde (Finanzstrafakt Bl. 160 verso) und lediglich in der Stellungnahme des Amtsbeauftragten an den Spruchsenat "ausgeklammert" - aber nicht eingestellt - wurde (Finanzstrafakt Bl. 165 verso).] Eine Umsatzsteuernachschau beim Beschuldigten…
…gesehen, hätte die Finanzstrafbehörde hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Verkürzungen an Einkommensteuer für 2002 und 2003 im fortgesetzten Verfahren auch wegen Abgabenhinterziehung ermitteln können. In der Sache selbst ist jedoch anzumerken: Zu den vorgeworfenen fahrlässigen Abgabenverkürzungen: Gemäß § 31 Abs. 5 Satz 1 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für…
…vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17. Jänner 2018 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates I beim (vormaligen) Finanzamt Linz als…
…ist, nicht jedoch eine Entscheidung in der Sache selbst: Der Betroffene weiß, dass sich nur eine staatliche Stelle (hier: die Staatsanwaltschaft bzw. das Schöffengericht) für unzuständig erklärt hat und das Finanzstrafverfahren vor der Finanzstrafbehörde fortgesetzt werden wird (vgl. z.B. BFG 8.3.2016, RV…
…Waage und bestünden bei A durchschnittliche persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, ergäbe sich solcherart ein Ausgangswert von gerundet € 30.000,00. Es liegen vor absichtlich begangene Finanzvergehen im Rahmen eines deliktischen Beziehungsgeflechtes mit hohem Organisationsgehalt, bei welchen der Beschuldigte für sein Unternehmen Leistungsangebote einer mafiosen…
…1 FinStrG des B. erfolgte erst mit der Niederschrift über die "fortgesetzte" Beschuldigtenvernehmung vom 13. Dezember 2018. Dabei wurde zwar formell eine fortgesetzte Beschuldigtenvernehmung durchgeführt, trotzdem erfolgte die Vernehmung als Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG erstmalig wegen des Verdachts der Finanzvergehen nach §…
…Verjährungsfrist erst mit dessen Eintritt. Begeht der Täter während der Verjährungsfrist ein weiteres vorsätzliches Finanzvergehen, so tritt die Verjährung gemäß § 31 Abs. 3 FinStrG nicht ein, bevor auch für diese Tat die Verjährungsfrist abgelaufen ist. Ein sogenanntes "fortgesetztes Delikt" liegt vor, wenn eine Mehrheit von…
…33***, die Richterin***34*** und die fachkundigen Laienrichter ***35*** und ***36*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, 2) die ***Bf2***, ***29*** , wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzungen gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a…
…Christina Buchner und die fachkundigen Laienrichter in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22.12.2020 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde…