…andererseits, aufgrund seiner Funktion als Gesellschafter-Geschäftsführer, jederzeit die faktische Verfügungsgewalt über die Finanzmittelflüsse besaß und somit über die rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit verfügte finanzielle Transaktionen durchzuführen, etwa jene Barzahlungen für die er keinen Auftrag an die Zeugin erteilte schlicht einzubehalten und anderweitig zu verwenden…
…Verpflichtungen gegenüber der Firma_A und den Kunden verwendet wurden, ging bei Überlassung der Fahrzeuge die faktische Verfügungsgewalt über diese von der Firma_A als Muttergesellschaft auf die Beschwerdeführerin als Tochtergesellschaft (als eigenständige juristische Person) über. Die Beschwerdeführerin entschied alleinig über den unternehmerischen Einsatz der…
…Angaben dazu machen, wer das gegenständliche Fahrzeug an der angegebenen Örtlichkeit abgestellt hat. Ich weiß allerdings, dass zum Zeitpunkt meiner Bestellung ***Bf1*** die faktische Verfügungsgewalt über dieses Fahrzeug hatte, denn ich habe ihn am 24.02.2021, als ich erstmals vor Ort war, aufgefordert mir…
…aber im wesentlichen dauerhafter Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich, ist die Verwendung typischerweise Letzterer zuzurechnen: Die Person mit Hauptwohnsitz in Österreich hat die faktische Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, zieht den Nutzen aus dessen Verwendung und trägt idR - zumindest teilweise - die Kosten aus…
…die Automaten untereinander gesondert aufgelistet hat. Offenbar hatte das verantwortliche Organ des Bf. die Möglichkeit zur Nullstellung und die faktische Verfügungsgewalt über die vereinnahmten Gelder. Selbst wenn die im Unternehmen angestellten Bediensteten über die Schlüssel zu den Geldladen verfügten, ist über das vorhandene Zählwerk eine…
…nachvollziehbare Begründung gebe, weshalb der Arbeitnehmer bereits im Zeitpunkt der Einzahlung der vorobligatorischen Arbeitgeberbeiträge die faktische Verfügungsgewalt über das Pensionskassenguthaben gehabt haben hätte sollen und die Arbeitgeberbeiträge daher im Zeitpunkt der Einzahlung in die Pensionskasse als dem Arbeitnehmer zugeflossen behandelt werden sollten. Ein Zufluss setze…
…2006 eingeordnet. Laut Kaufvertrag vom 14. März 2006 wurde als Übergabezeitpunkt an die Käufer der 15. Mai 2006 festgelegt. Eine faktische Verfügungsgewalt, eine betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer eigentümerähnlichen Verfügungsmöglichkeit der Bank als Ermächtigte laut Veräußerungsvollmacht war nicht gegeben. Die Verkaufsvollmacht diente lediglich der Absicherung.…
…2006 eingeordnet. Laut Kaufvertrag vom 14. März 2006 wurde als Übergabezeitpunkt an die Käufer der 15. Mai 2006 festgelegt. Eine faktische Verfügungsgewalt, eine betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer eigentümerähnlichen Verfügungsmöglichkeit der Bank als Ermächtigte laut Veräußerungsvollmacht war nicht gegeben. Die Verkaufsvollmacht diente lediglich der Absicherung.…
…2011 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz verwies der Bf nochmals darauf, dass er keinerlei faktische Verfügungsgewalt über Vermögen, Buchhaltung und Konten der Z-GmbH gehabt habe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß …
…auszuschließen. Nach Ansicht der Bp ist der Veräußerungserlös aus dem Grundstücksgeschäft erst im Jahr 2005 zu erfassen, da die faktische und wirtschaftliche Verfügungsgewalt bis 8.4.2005 beim Verkäufer verblieb. Die tatsächliche Übergabe (= zivilrechtliches Verfügungsgeschäft) fand am 8.4.2005 mit der tatsächlichen Übernahme…
…Förderung. Außerdem hatte der Beschwerdeführer, wie bereits ausgeführt, zu keinem Zeitpunkt eine faktische Machthaberstellung und keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der N GmbH. Ein allfälliger Fördervertrag zwischen der N GmbH und der COFAG kam allenfalls zwischen diesen beiden juristischen Personen zustande. Einflussmöglichkeiten des Beschwerdeführers auf…
…mit Waren aller Art, Export und lmport wurde damit zur Gänze eingestellt und erfolgte damit eine Teilbetriebsaufgabe. Diese faktische Teilbetriebseinstellung und -aufgabe fand ihren Niederschlag auch in dem Umstand, dass – aufgrund des geänderten Geschäftszweiges - mit 01.01.1999 die Gewinnermittlung von jener nach § 4 Abs…
…2007 gegebenen gewesen. Nur aus steuerlichen Gründen wurde auf eine formelle Abschichtung - und dies auch nur für die "Kleinanleger" -verzichtet. Für die Erzielung eines Veräußerungsgewinnes durch Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt…
…2007 gegebenen gewesen. Nur aus steuerlichen Gründen wurde auf eine formelle Abschichtung - und dies auch nur für die "Kleinanleger" -verzichtet. Für die Erzielung eines Veräußerungsgewinnes durch Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt…
…2007 gegebenen gewesen. Nur aus steuerlichen Gründen wurde auf eine formelle Abschichtung - und dies auch nur für die "Kleinanleger" -verzichtet. Für die Erzielung eines Veräußerungsgewinnes durch Anschaffungs- und Veräußerungsgeschäfte ist nicht der Besitz und die tatsächliche Verfügungsgewalt entscheidend, dazu genügt der obligatorische Anspruch. Der Zeitpunkt…
…im neuen Vertrag vereinbart, dass die bereits geleisteten Kaufpreisteile als Schenkung an den neuen Erwerber bzw. Sohn der bisherigen Erwerberin zu sehen sind, was die vorliegende faktische Weiterveräußerung nur verdeutlicht. Alleine die Behauptung, dass eine Aufhebung erfolgt sei, reicht nicht aus, um von einer Besteuerung…
…Mittelpunkt der geschäftlichen Leitung des Unternehmens. 2. Dieses Unternehmen verfüge über eine feste Geschäftseinrichtung, die sich dauerhaft in der Verfügungsgewalt des gegenständlichen Unternehmens und seiner Organe befinde. Somit könne funktional damit eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt werden. 3. Es existiere in einem Großraumbüro für das Unternehmen…
…in dem im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführern die Verfügungsgewalt über das Vermögen der Primärschuldnerin entzogen war." Mit Schreiben vom 18.2.2020 langte nachfolgende Beantwortung der belangten Behörde ein: "Der Haftungspflichtige Bf wurde mit Bescheid vom 6.9.2017 für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma Primärschuldnerin…
…bestätigen oder glaubhaft machen. Es war daher vom Gericht festzustellen, dass niemals beabsichtigt war, die Verfügungsgewalt zu übertragen. Der Zweck war von Anfang an ein anderer, nämlich das Vortäuschen von Lieferungen Erläuternd wird zu Lieferungen hierzu auf die unionsrechtliche Anknüpfung und Ausführung verwiesen. In Art…
…2000 (Einkommensteuerrichtlinien 2000, eine für Gerichte nicht verbindliche Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen) einkommensteuerrechtlich dann realisiert, wenn die Verfügungsgewalt übertragen werde. Da die Abtretung der 75 % der Anteile an der ***1*** GmbH & Co KG bereits im Jahr 2017 rechtswirksam geworden sei, sei der Veräußerungsgewinn beim…