…und rechtliche Verfügungsgewalt über seine Wohnung in Österreich bei. Aus dem vorliegenden Sachverhalt ist klar ersichtlich, dass der Auslandsaufenthalt des Bw. zeitlich begrenzt war, da er mit der Einräumung des lebenslänglichen Wohnungsrechtes an seiner österreichischen Wohnadresse sowohl die rechtliche als auch die faktische Verfügungsgewalt über…
…Preisgefahr, Nutzen und Lasten. Im gegenständlichen Fall sei die faktische Verfügungsgewalt über die oben angeführten Gegenstände erst im Jahr 2004 erlangt worden. Auf das VwGH-Erkenntnis vom 20.11.2000, Zl.: 97/14/0006 werde hingewiesen. | Gegenstand | Wert | Begründung | Wave Lan…
…den Bagger am 28. Februar 2003 bei seinem Vertragspartner abgeholt und damit die faktische Verfügungsgewalt über das Gerät erlangt. Vor diesem Zeitpunkt sei es somit zu keiner Anschaffung gekommen und daher auch kein IZP-Anspruch entstanden. In der Berufung gegen den im Sinne der Nachschau…
…die rechtliche bzw. faktische Verfügungsgewalt über die Vermögensgegenstände besitze und damit auf eine Wertminderung durch geeignete Maßnahmen (z.B. durch Verkauf etc.) reagieren könne. Im konkreten Fall sei der Wertverlust enorm hoch und habe die Bw mangels Verfügungsgewalt nicht verlustmindernd disponieren können. Es werde daher…
…andererseits, aufgrund seiner Funktion als Gesellschafter-Geschäftsführer, jederzeit die faktische Verfügungsgewalt über die Finanzmittelflüsse besaß und somit über die rechtliche sowie tatsächliche Möglichkeit verfügte finanzielle Transaktionen durchzuführen, etwa jene Barzahlungen für die er keinen Auftrag an die Zeugin erteilte schlicht einzubehalten und anderweitig zu verwenden…
…Verpflichtungen gegenüber der Firma_A und den Kunden verwendet wurden, ging bei Überlassung der Fahrzeuge die faktische Verfügungsgewalt über diese von der Firma_A als Muttergesellschaft auf die Beschwerdeführerin als Tochtergesellschaft (als eigenständige juristische Person) über. Die Beschwerdeführerin entschied alleinig über den unternehmerischen Einsatz der…
…Angaben dazu machen, wer das gegenständliche Fahrzeug an der angegebenen Örtlichkeit abgestellt hat. Ich weiß allerdings, dass zum Zeitpunkt meiner Bestellung ***Bf1*** die faktische Verfügungsgewalt über dieses Fahrzeug hatte, denn ich habe ihn am 24.02.2021, als ich erstmals vor Ort war, aufgefordert mir…
…aber im wesentlichen dauerhafter Verwendung durch eine Person mit Hauptwohnsitz in Österreich, ist die Verwendung typischerweise Letzterer zuzurechnen: Die Person mit Hauptwohnsitz in Österreich hat die faktische Verfügungsgewalt über das Fahrzeug, zieht den Nutzen aus dessen Verwendung und trägt idR - zumindest teilweise - die Kosten aus…
…die Automaten untereinander gesondert aufgelistet hat. Offenbar hatte das verantwortliche Organ des Bf. die Möglichkeit zur Nullstellung und die faktische Verfügungsgewalt über die vereinnahmten Gelder. Selbst wenn die im Unternehmen angestellten Bediensteten über die Schlüssel zu den Geldladen verfügten, ist über das vorhandene Zählwerk eine…
…nachvollziehbare Begründung gebe, weshalb der Arbeitnehmer bereits im Zeitpunkt der Einzahlung der vorobligatorischen Arbeitgeberbeiträge die faktische Verfügungsgewalt über das Pensionskassenguthaben gehabt haben hätte sollen und die Arbeitgeberbeiträge daher im Zeitpunkt der Einzahlung in die Pensionskasse als dem Arbeitnehmer zugeflossen behandelt werden sollten. Ein Zufluss setze…
…2006 eingeordnet. Laut Kaufvertrag vom 14. März 2006 wurde als Übergabezeitpunkt an die Käufer der 15. Mai 2006 festgelegt. Eine faktische Verfügungsgewalt, eine betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer eigentümerähnlichen Verfügungsmöglichkeit der Bank als Ermächtigte laut Veräußerungsvollmacht war nicht gegeben. Die Verkaufsvollmacht diente lediglich der Absicherung.…
…2006 eingeordnet. Laut Kaufvertrag vom 14. März 2006 wurde als Übergabezeitpunkt an die Käufer der 15. Mai 2006 festgelegt. Eine faktische Verfügungsgewalt, eine betriebliche Nutzungsmöglichkeit im Sinne einer eigentümerähnlichen Verfügungsmöglichkeit der Bank als Ermächtigte laut Veräußerungsvollmacht war nicht gegeben. Die Verkaufsvollmacht diente lediglich der Absicherung.…
…2011 als unbegründet ab. In dem dagegen eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz verwies der Bf nochmals darauf, dass er keinerlei faktische Verfügungsgewalt über Vermögen, Buchhaltung und Konten der Z-GmbH gehabt habe. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß …
…die Behinderung zu berücksichtigen. Es gehe darum, den Begriff "eigenes Kraftfahrzeug" vom Wortsinn her richtig zu interpretieren. Der Bw. habe die faktische Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Würde er die Zahlung der Kosten einstellen, könnte seine Ehegattin über das Fahrzeug nicht mehr verfügen. Er könne also…
…dass dieses Unternehmen unredliche Geschäfte vornahm, bereitete es ihrem natürlichen Empfinden sich steigerndes Unbehagen, dass sie so gut wie gar nicht über die Machenschaften des Unternehmens Bescheid wusste und auch keinerlei faktische Verfügungsgewalt innehatte, dennoch aber als Geschäftsführerin, nach außen hin "an vorderster Front" stand…
…Durch ihr Verhalten hat die Bw. jedoch sowohl die rechtliche als auch die faktische Verfügungsgewalt über ihre Wohnung behalten und damit Vorsorge für die Zeit nach ihrer Rückkehr getroffen. Die Argumente der Bw., wonach in Deutschland ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden habe und in Österreich das…
…wertlose und abgetragene, zu entsorgende Stücke gewesen. Der Zeugin sei das Wohnrecht im Haus zugekommen, somit habe sie die rechtliche und faktische Verfügungsgewalt über das Haus D-Str gehabt, wozu auch der Rechtsanspruch nach §§ 81 ff Ehegesetz über die Übertragung ins Eigentum im Rahmen des…
…82/14/0011). Da durch die Gutschrift auf dem Konto des Bw. diesem die ausschließliche wirtschaftliche und faktische Verfügungsgewalt zukam sind sämtliche überwiesenen Geldbeträge bei ihm als zugeflossen anzusehen. Selbst wenn er einen Teil der Beträge tatsächlich nach Zufluss weitergegeben haben sollte, ändert das nichts…
…auszuschließen. Nach Ansicht der Bp ist der Veräußerungserlös aus dem Grundstücksgeschäft erst im Jahr 2005 zu erfassen, da die faktische und wirtschaftliche Verfügungsgewalt bis 8.4.2005 beim Verkäufer verblieb. Die tatsächliche Übergabe (= zivilrechtliches Verfügungsgeschäft) fand am 8.4.2005 mit der tatsächlichen Übernahme…
…Förderung. Außerdem hatte der Beschwerdeführer, wie bereits ausgeführt, zu keinem Zeitpunkt eine faktische Machthaberstellung und keinerlei Einfluss auf die Geschäfte der N GmbH. Ein allfälliger Fördervertrag zwischen der N GmbH und der COFAG kam allenfalls zwischen diesen beiden juristischen Personen zustande. Einflussmöglichkeiten des Beschwerdeführers auf…