…Fläche und € 80,- für die Freiflächen zugrunde legt. Den Ertragswert berechnet die O durch Ansatz des mit 1. Juli 2007 auf monatlich € 23.150,- herabgesetzten, wertgesicherten Pachtzinses. Sie geht dabei von einer wirtschaftlichen Restnutzungsdauer der baulichen Anlagen von 30 Jahren, pauschalen Bewirtschaftungskosten von…
…netto, somit ohne Bodenwertverzinsung, Bewirtschaftungskosten und Betriebskosten) des Gebäudeanteils (das sind rund € 14.050 pro Monat) in Verhältnis zu den Baukosten (rund € 5.225.000), so führe dies zu einer Rendite von 3,23%. Für den Fall, dass man die Miete inklusive Baurechtszinsverzinsung…
…der Bewirtschaftungskosten und des Jahresbetrages der Absetzung für Abnutzung gebeten. Mit Schreiben vom 21. November 2017 und 19. Dezember 2017 gab die Bf. die Beträge bekannt. 3. Gebührenbescheid vom 23. April 2018 Mit Gebührenbescheid vom 23. April 2018 setzte das Finanzamt gegenüber der Bf. für…
…00 | Summe | 94.320,00 Aber selbst bei Ansatz der Abschläge für nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten und Mietzinsausfall ergebe sich nachstehende Rechnung: | Jährlicher fiktiver Mietertrag (s.o.) | 78.600,00 | - 3 % nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten | -2.358,00 | - 5 % Mietausfallwagnis…
…35 und in 2011 € 53.587,65 betragen. Es hätten sich dann folgende Kaufpreisvarianten ergeben: Bei Preis € 1.350.000: 4%, bei € 1.080.000: 5%, bei 3% hätte sich ein entsprechend noch höherer Kaufpreis ergeben. Hinsichtlich des anzuwendenden Pauschalsatzes für Instandhaltung…
…ein potentieller, fremder Investor von seiner Investition erwarten kann und berücksichtigt in angemessener Weise den Umstand, dass der Sachwert bei derartigen Liegenschaften überproportional zu berücksichtigen ist. Der hohe Sachwert spiegelt das Interesse eines potentiellen Investors wieder, der für eine höhere Wertbeständigkeit seiner Anlage, eine niedrigere…
…ein potentieller, fremder Investor von seiner Investition erwarten kann und berücksichtigt in angemessener Weise den Umstand, dass der Sachwert bei derartigen Liegenschaften überproportional zu berücksichtigen ist. Der hohe Sachwert spiegelt das Interesse eines potentiellen Investors wieder, der für eine höhere Wertbeständigkeit seiner Anlage, eine niedrigere…
…Grafik] Die Bandbreite für Wohnliegenschaften in guter bis mäßiger Lage liegt demnach bei 3,0% bis 5,5%, bei Büroliegenschaften noch höher. Liegenschaftszinssätze berechnen sich aus dem Jahresreinertrag nach Abzug der Bewirtschaftungskosten und beinhalten auch eine Wertanpassungsmöglichkeit (BFG 04.05.2017, RV/6100603/2016…
…wirtschaftlichen Wettbewerbsumfeldes für einen Standort gezahlt werden, weil man sich zB. höhere Umsätze am neuen Standort wegen höherer Einwohnerzahl (Stadtzentrum) erhofft. Die Tatsache, dass ein fremder Dritter, der die erworbene Liegenschaft aufgrund seiner bestimmten Verwendung (und damit für einen höheren Nutzen) einen höheren Kaufpreis in…
…anzusetzen sei, welcher für das Wirtschaftsgut aufzuwenden gewesen wäre. Gemäß EStR Rz 6442 könnten die fiktiven Anschaffungskosten auch vom Ertragswert abgeleitet werden, was allerdings nicht in den §§ 16 Abs. 1 Z 8 lit c und 6 Z 9 lit b EStG gesetzlich vorgesehen sei. Der…
…seien die Mieterträge wesentlich höher gewesen. Vom Richter wurde weiters vorgehalten, dass außer Streit gestellt werde, dass im Wirtschaftsleben Kommanditanteile entgeltlich abgelöst würden, dass aber der konkrete Sachverhalt zu beurteilen sei, und im konkreten Fall eine fremde GmbH keine Ablöse für ein Mietrecht bezahlen würde…
…Entgelt besteht aus dem Hauptbestandzins, den Bewirtschaftungskosten sowie den Werbekosten und Centermanagement-Kosten. 2. Zusätzlich ist die jeweils geltenden gesetzliche Mehrwertsteuer zu bezahlen. 3. Hauptbestandzins a) Als Hauptbestandzins für die in Bestand genommene Geschäftsfläche wird ein umsatzbezogener Bestandzins (kurz: Umsatzbestandzins) vereinbart. Dieser Umsatzbestandzins errechnet sich…
…die nach § 13 WGG verlangt werden darf und nicht mit dem höheren Richtwert. Dass es beim Sachbezug nicht um mittelbare Vorteile geht, zeigt auch die gesetzliche Behandlung von Dienstwohnungen, denn der tatsächliche Nutzen für den Dienstwohnungsbenutzer ist derselbe wie der des Naturalwohnungsbenutzers, er zahlt aber…
…Fremden tatsächlich erzielbare Miete als geeigneten Maßstab für die Fremdüblichkeitsprüfung (bzw. für die Beurteilung ob eine verdeckte Zuwendung vorliegt) erachtet und zum Ergebnis, gelangt dass falls mit der Marktmiete kein Gesamtüberschuss erzielbar ist (weil überhöhte Anschaffungs-, Finanzierungs- und Bewirtschaftungskosten anfallen) dies in der Regel zur…
…somit ohne jegliche Betriebskosten), obwohl noch sämtliche Betriebskosten für 2002 völlig unbeglichen sind. Es ergeben sich auch keine Hinweise, dass die Betriebskosten und Bewirtschaftungskosten 2002 im Folgejahr 2003 im Nachhinein tatsächlich abgerechnet und bezahlt wurden. Laut Schreiben der Bf. vom 28.12.2006 wurde z…
…genommen oder die Verrechnung von vertraglich vereinbarten Bewirtschaftungskosten unterlassen. 6) Hinsichtlich der Angemessenheit und Fremdüblichkeit der Miethöhe ist davon auszugehen, welche Miete ein am freien Markt agierender Investor für eine nach den Wünschen des künftigen Mieters errichtete Immobilie und die dafür eingesetzten Investitionen nach renditeorientierten…
…zu diesem Zeitpunkt Wertsteigerungen im Bereich der Immobilien signifikant höher waren, als Erträge aus Finanzinvestitionen. Zudem wurde durch die Bf. vorgebracht, dass für sie klar war, dass durch die Vermietung an den Stifter das Risiko eines Wertverlustes und allfälliger Mietstreitigkeiten praktisch Null war. Die seitens…
…Steuerbegünstigung für Waldnutzungen infolge höherer Gewalt Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 18.09.2024, G 3317/2023 den im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Beschwerdeverfahren vom BFG gestellten Normenprüfungsantrag gemäß Art. 140 Abs. 1 Z. 1it.a B-VG als nicht begründet abgewiesen und damit…
…Kriterium für die Einstufung als höhere Gewalt darstellt, weshalb die Feststellung, wenn auch grundsätzlich falsch, ohnehin irrelevant ist. Das im Forstbetrieb des Abgabenpflichtigen auftretende Eichensterben aufgrund des Mistelbefalls stellt ein von außen einwirkendes Ereignis, welches nicht durch die Betriebsführung hervorgerufen oder zu verantworten ist und…
…dass die Rechnungen dem Erfordernis einer nachvollziehbaren und eindeutigen Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Bf. empfinden es als ungerecht, dass sie nun für diese formalen Versäumnisse höhere Steuern zahlen sollen. Die B-GmbH habe nur eine begrenzte Menge an Speicherkapazität für die bei der Energieerzeugung anfallende Gülle…