… 45 Abs. 1 Satz 1 nur hinsichtlich dieses Betriebes abgabepflichtig, wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen Zwecke darstellt (entbehrlicher Hilfsbetrieb). Durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfte eine Abweichung von den in der Satzung festgelegten Zwecken nicht eintreten; erzielte Überschüsse müssten diesen gemeinnützigen Zwecken…
Es ergibt sich sohin ein Strafrahmen von € 3.598,90 + € 1.500,00 + € 10.737,73 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1…
…eingestellt ist, die betreffende Betätigung für die Erreichung des Vereinszwecks in ideeller Hinsicht unentbehrlich ist und zu abgabepflichtigen Betrieben (konkret) nicht in größerem Umfang in direktem Wettbewerb steht. Liegt ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor, findet grundsätzlich die Liebhabereivermutung Anwendung. Ein entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO…
…begünstigten Zwecks (hier etwa die fallweise Betreuung hilfsbedürftiger Personen, zB. Senioren, mittels Heimhilfe) dient, stellt keinen entbehrlichen Hilfsbetrieb, sondern einen begünstigungsschädlichen Betrieb dar (siehe zB. wiederum Achatz/Haller aaO, welche die VereinsR 2001 Rz 174 zitieren. Durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfte also eine Abweichung von…
…Steuerfreiheit des Arbeitgebers verknüpft; soll heißen, auch wenn der Verein BBB in steuerlicher Hinsicht gemeinnützig gewesen wäre und zur Erfüllung seiner ideellen Zwecke nur einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb unterhalten und lediglich dabei Arbeitnehmer beschäftigt hätte, wären bei Vorliegen der übrigen rechtlichen Voraussetzungen zB. für die Arbeitnehmer…
In Anbetracht seines beruflichen Vorwissens hat A im strafrelevanten Zeitraum zumindest ernsthaft damit gerechnet, dass tatsächlich zu den ihm bekannten Fälligkeitstagen bzw. auch noch jeweils bis zum fünften Tag danach Lohnsteuern einzubehalten und abzuführen und auch entsprechende Dienstgeberbeiträge zu entrichten gewesen wären. Statt nun dieser…
…Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke dienen. Nach der Rechtsprechung des VwGH "sind entbehrliche Hilfsbetriebe iSd § 45 Abs 1 BAO solche…
…2011 € 7.629,73 und 2012 € 7.657,27 betragen. Vereinsfeste seien nach den Vereinsrichtlinien (Anmerkung: eine Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen ohne nach außen bindenden Charakter; in der damals geltenden Fassung) entbehrliche Hilfsbetriebe, da dort in der Regel nur Zufallsgewinne entstehen würden…
…des Vereinszweckes dienen. Dies zeigt sich auch durch die Finanzierung des AMS und der Erfüllung der strengen Richtlinien und Vorgaben des AMS. Werden wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, auf welche die Voraussetzungen für unentbehrliche oder entbehrliche Hilfsbetriebe nicht zutreffen, liegt ein begünstigungsschädlicher Betrieb vor. Dies trifft nach…
…durchgeführte Vereinsfest ein von der Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 UStG 1994 ausgeschlossener wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb („großes Vereinsfest“) oder ein von der Befreiung umfasster entbehrlicher Hilfsbetrieb gemäß § 45 Abs. 1 BAO („kleines Vereinsfest“) darstellt. Nach Ansicht des Finanzamtes liegt im Jahr 2012 ein großes…
…des § 5 Z 6) nicht zu. Wie oben ausgeführt, erfüllt die Beschwerdeführerin selbst die Begünstigungsvorschriften der BAO nicht, sodass schon aus diesem Grund kein unentbehrlicher oder entbehrlicher Hilfsbetrieb gemäß § 45 BAO vorliegen kann. Weiters ist umsatzsteuerrechtlich auf die Ausführungen betreffend die Umsatzsteuer 2015 zu verweisen…
…Veranstaltungszeit im Jahr 2015 zwischen ca. 120 und 150 Stunden gelegen. Für die Unterscheidung von kleinen (entbehrlicher Hilfsbetrieb) und großen Vereinsfesten (begünstigungsschädlicher Geschäftsbetrieb) sei die Gesamtdauer aller derartiger Veranstaltungen entscheidend. Bis einschließlich 2015 habe die zeitliche Grenze bei 48 Stunden gelegen, danach bei 72 Stunden…
…noch Mittel angesammelt werden, die zur Minderung der Armut und Not in den Entwicklungsländern verwendet werden, sondern vielmehr dazu dient die Kosten der Verwaltung des Vereins abzudecken, liegt auch kein entbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des §§ 45 Abs. 1 BAO vor. Bei dieser Sachlage liegt nach…
…Zwecke unvermeidbar war (siehe auch Seite 12 letzter Satz der Beschwerdeergänzung vom 15.09.2016, wonach "selbst bei Vorliegen eines entbehrlichen Hilfsbetriebes der 10%ige Umsatzsteuersatz anwendbar wäre"). Dass sich der Geschäftsbetrieb der Beschwerdeführerin als Mittel zur Erreichung gemeinnütziger Zwecke im Sinne des § 45 Abs…
…Preisgestaltung, Leistungsumfang usw vergleichbar ist, liegt ein unvermeidbarer Wettbewerb vor. In diesem Fall kann der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb nicht als unentbehrlicher Hilfsbetrieb beurteilt werden, sondern stellt einen entbehrlichen oder gar begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb dar (Ebner/Hammerl/Oberhuber, Die Besteuerung der Vereine11, Rz C125; VwGH 31.1.2019…
… 45 Abs. 2 lit. c BAO angeführte wettbewerbsorientierte Schranke überschritten, so sei der in Betracht kommende Betrieb als ein solcher iSd § 45 Abs. 1 BAO (entbehrlicher Hilfsbetrieb) zu behandeln (Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO Handbuch [2015] zu § 45, Seite 179). Lt. Fragenbeantwortung des Bf…
…Diese Tätigkeit ist daher begünstigungsschädlich. Der Betrieb eines Buffets oä. könnte lediglich als Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes unter Umständen als entbehrlicher Hilfsbetrieb nicht begünstigungsschädlich sein. Die Formulierung in § 17 der Vereinsstatuten, dass das Vereinsvermögen bei Auflösung des Vereines einem anderen Verein zu übertragen ist…
…Bereich des Vereines zugeführt werden könnten. Ein Betrieb, der nur als Geldbeschaffungsquelle für die Erfüllung des begünstigten Zweckes diene, könne aber nicht als entbehrlicher Hilfsbetrieb angesehen werden. Die vom Bw. übernommene entgeltliche Pferdebetreuung stelle daher einen Gewerbebetrieb bzw. einen begünstigungsschädlichen Betrieb dar. Gemäß § 44 Abs…
… 32 BAO) und auf jene Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 1 ("entbehrlicher Hilfsbetrieb") oder Abs. 2 BAO ("unentbehrlicher Hilfsbetrieb") ausgeführt werden (vgl dazu die Übersicht in Ruppe/Achatz, UStG 1994, § 6 Tz 338). Dementsprechend hat das Finanzamt auch…
…als unentbehrlicher Hilfsbetrieb könne durch Veränderung der lokalen Gegebenheit dadurch eintreten, dass sich steuerpflichtige Konkurrenzbetriebe im Versorgungsgebiet neu ansiedeln. Beispiel: begünstigter Verein als Sportverein, konkurrenzierter Unternehmer, Fitnesscenter. Seite 177: eine Änderung der Wettbewerbsverhältnisse können dazu führen, dass ein ehemals unentbehrlicher Hilfsbetrieb zu einem entbehrlichen werde…