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VereinsR 2001 Rz 173–1831.2.3 Entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…308). Dies gilt auch für rechtlich unselbständige territoriale Gliederungen derartiger Körperschaften. 1.2.3.2 Wesentlichkeitsprinzip Rz 178: Liegt ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Mischbetrieb) im Sinn der Rz 165 vor, ist ein entbehrlicher Hilfsbetrieb gegeben, wenn der materielle Teil der Betriebstätigkeit zwar mehr als 25%…

VereinsR 2001 Rz 184–2141.2.5 Ausnahmegenehmigung (§ 44 Abs. 2 BAO, § 45a BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

… dh. die Körperschaft weist ausschließlich unentbehrliche bzw. entbehrliche Hilfsbetriebe auf oder sie verwaltet lediglich Vermögen, hat ein auf Grund eines entsprechenden Antrages ergangener Bescheid den Hinweis zu enthalten, dass trotz der formalen Abweisung des Antrages keine Steuerpflicht der begünstigten Vereinstätigkeit eintritt. Beispiel: Ein gemeinnütziger Kulturverein…

BFG RV/2300021/2013Abgabenhinterziehungen einer Vereinsobfrau, unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen Kulturvereines ein gewinnorientiertes Veranstaltungslokal betreibend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.08.2014Teil 1/2

… 45 Abs. 1 Satz 1 nur hinsichtlich dieses Betriebes abgabepflichtig, wenn er sich als Mittel zur Erreichung der gemeinnützigen Zwecke darstellt (entbehrlicher Hilfsbetrieb). Durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfte eine Abweichung von den in der Satzung festgelegten Zwecken nicht eintreten; erzielte Überschüsse müssten diesen gemeinnützigen Zwecken…

BFG RV/2300021/2013Abgabenhinterziehungen einer Vereinsobfrau, unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen Kulturvereines ein gewinnorientiertes Veranstaltungslokal betreibend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.08.2014Teil 2/2

Es ergibt sich sohin ein Strafrahmen von € 3.598,90 + € 1.500,00 + € 10.737,73 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1.128,24 + € 1…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 1/4

…eingestellt ist, die betreffende Betätigung für die Erreichung des Vereinszwecks in ideeller Hinsicht unentbehrlich ist und zu abgabepflichtigen Betrieben (konkret) nicht in größerem Umfang in direktem Wettbewerb steht. Liegt ein unentbehrlicher Hilfsbetrieb vor, findet grundsätzlich die Liebhabereivermutung Anwendung.  Ein entbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 2/4

…begünstigten Zwecks (hier etwa die fallweise Betreuung hilfsbedürftiger Personen, zB. Senioren, mittels Heimhilfe) dient, stellt keinen entbehrlichen Hilfsbetrieb, sondern einen begünstigungsschädlichen Betrieb dar (siehe zB. wiederum Achatz/Haller aaO, welche die VereinsR 2001 Rz 174 zitieren. Durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dürfte also eine Abweichung von…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 3/4

…Steuerfreiheit des Arbeitgebers verknüpft; soll heißen, auch wenn der Verein BBB in steuerlicher Hinsicht gemeinnützig gewesen wäre und zur Erfüllung seiner ideellen Zwecke nur einen unentbehrlichen Hilfsbetrieb unterhalten und lediglich dabei Arbeitnehmer beschäftigt hätte, wären bei Vorliegen der übrigen rechtlichen Voraussetzungen zB. für die Arbeitnehmer…

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 4/4

In Anbetracht seines beruflichen Vorwissens hat A im strafrelevanten Zeitraum zumindest ernsthaft damit gerechnet, dass tatsächlich zu den ihm bekannten Fälligkeitstagen bzw. auch noch jeweils bis zum fünften Tag danach Lohnsteuern einzubehalten und abzuführen und auch entsprechende Dienstgeberbeiträge zu entrichten gewesen wären. Statt nun dieser…

UFSG RV/0424-G/06Liebhaberei bei einem Verein: Persönliche Neigung natürlicher Person nicht satzungsmäßigem Vereinszweck gleichzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…erwerbswirtschaftlichen Bemühung seien, habe das Finanzamt ohnehin schon entschieden. Stünde die erwerbswirtschaftliche Aktivität im Vordergrund, so läge kein "entbehrlicher Hilfsbetrieb", sondern ein begünstigungsschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor, was aber wegen der engen Bindung an Sinn und Zweck des Vereins nicht der Fall sei. Die aufgelisteten Einnahmen…

VereinsR 2001 Rz 151–1721.2.2 Unentbehrlicher Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 2 BAO)
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…in einer unwegsamen Gebiet gelegene Schutzhütte eines Touristenvereines nähert sich nach straßenmäßiger Erschließung durch die leichte Erreichbarkeit der Eigenschaft eines Gastgewerbebetriebes oder tritt unter Umständen in Konkurrenz zu neu angesiedelten steuerpflichtigen gastronomischen Betrieben. Die Schutzhütte stellt damit nur noch einen entbehrlichen Hilfsbetrieb iSd § 45 Abs…

UFSG RV/0116-G/12Vorliegen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebs trotz Anbietens marktgängiger Leistungen bei einer gemeinnützigen GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013Teil 1/2

…stehen zweifellos in unmittelbarem Wettbewerb zu anderen abgabepflichtigen Betrieben, da das Angebot zu ortsüblichen Konditionen erfolgte. Da neben diesen Tätigkeiten im Rahmen des Beschäftigungsbetriebes jedoch auch sozialpädagogische Betreuung der Beschäftigten erfolgte, könne von einem entbehrlichen Hilfsbetrieb gem. § 45 Abs. 1 BAO ausgegangen werden. In der…

BFG RV/6100453/2017Grundstücksveräußerungen eines Vereins - begünstigte steuerfreie Betätigung im Rahmen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes iSd. § 45 Abs. 2 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2021

…Stiftungsbrief oder in der sonstigen Rechtsgrundlage der Körperschaft festgelegten Zwecken nicht eintritt und die durch den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erzielten Überschüsse der Körperschaft zur Förderung ihrer gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecke dienen. Nach der Rechtsprechung des VwGH "sind entbehrliche Hilfsbetriebe iSd § 45 Abs 1 BAO solche…

BFG RV/5100528/2017Berichtigung einer aus den automatisiert verarbeiteten Abgabenerklärungen übernommenen unvertretbaren Rechtsansicht über die Steuerpflicht des Gewerbebetriebes und von entbehrlichen Hilfsbetrieben eines gemeinnützigen Vereins
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.08.2021

…2011 € 7.629,73 und 2012 € 7.657,27 betragen. Vereinsfeste seien nach den Vereinsrichtlinien (Anmerkung: eine Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen ohne nach außen bindenden Charakter; in der damals geltenden Fassung) entbehrliche Hilfsbetriebe, da dort in der Regel nur Zufallsgewinne entstehen würden…

UFSG RV/0467-G/08Inwieweit das bloße Vorliegen von Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Gewinnerzielungsabsicht des gemeinnützigen Vereins indiziert, ist fraglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid10.05.2011

…eine wirtschaftliche Tätigkeit gemäß § 45 Abs. 3 BAO, die über einen unentbehrlichen bzw. entbehrlichen Hilfsbetrieb hinausgehe. Es deuten alle Umstände darauf hin, dass die geringen Gewinne keine Zufallsgewinne darstellen, sondern durch steuerliche Gestaltung auf ein geringes Maß reduziert worden seien. Im Jahr 2001 seien Sparbücher…

VereinsR 2001 Rz 576–5914.6.7 Begünstigte Körperschaft nach § 8 Z 2 KommStG 1993 mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…umfasst (VwGH 21.3.2022, Ro 2019/15/0005). 4.7.2 Freibetrag und Freigrenze Rz 665579: Betreibt die begünstigte Körperschaft (zB Verein zur Beratung von Jugendlichen) einen entbehrlichen Hilfsbetrieb (zB Flohmarkt), ist für diesen entbehrlichen Hilfsbetrieb Kommunalsteuerpflicht hinsichtlich der Arbeitslöhne gemäß § 5 KommStG 1993…

VereinsR 2001 Rz 279–318Jahrbuch, Herausgabe eines
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Der Erlös der Verkaufsaktionen fließt ausschließlich dem begünstigten Zweck zu. Trotz des bei jeder Veranstaltung erzielten Überschusses liegt ein entbehrlicher Hilfsbetrieb vor. Mitgliedsbeiträge Rz 286: Die Einhebung von Mitgliedsbeiträgen allein führt noch zu keinem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, ausgenommen es handelt sich um einen (beispielsweise nach der…

VereinsR 2001 Rz 366–4162.3.3 Steuerpflicht der Betriebe
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Lifte, erschlossen, ist regelmäßig ein entbehrlicher Hilfsbetrieb anzunehmen. Hüttenbetriebe können ihren Charakter daher auch auf Grund geänderter Verhältnisse (zB den Bau einer Seilbahn) ändern. Steht die Hütte in Konkurrenz zu steuerpflichtigen gastronomischen Betrieben oder ist nach der Einrichtung und dem Angebot der Charakter einer sportlichen…

EStR 2000 Rz 1315–13175.5.4a.4 Materielle Voraussetzungen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Abs. 8 Z 1 lit. c EStG 1988 nur in einem sehr eingeschränkten Rahmen erfolgen: Unschädlich sind nur Tätigkeiten, die entweder als unentbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 2 BAO oder als entbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs. 1 BAO zu qualifizieren sind…

UFSL RV/1718-L/02Grundsteuerbefreiung für Grundbesitz, der mildtätigen Zwecken dient
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2004

…c BAO von einem begünstigungsschädlichen Betrieb ausgegangen. Handelt es sich - wie im berufungsgegenständlichen Fall - beim Beschäftigungsbetrieb nur um einen Teilaspekt der Vereinstätigkeit, wird nach der Verwaltungspraxis in der Regel ein entbehrlicher Hilfsbetrieb im Sinne des § 45 Abs.1 BAO angenommen (s. RZ 261 der Vereinsrichtlinien).…

BFG RV/2101519/2016Umsatzsteuer: Ermäßigter Steuersatz von 10% auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes im Sinne des § 45 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.01.2018Teil 1/2

…des Vereinszweckes dienen. Dies zeigt sich auch durch die Finanzierung des AMS und der Erfüllung der strengen Richtlinien und Vorgaben des AMS. Werden wirtschaftliche Geschäftsbetriebe unterhalten, auf welche die Voraussetzungen für unentbehrliche oder entbehrliche Hilfsbetriebe nicht zutreffen, liegt ein begünstigungsschädlicher Betrieb vor. Dies trifft nach…