…Erwägungen 1. Die von der Miteigentumsgemeinschaft „EF und Mitbesitzer“ erklärte Vermietung wurde vom Finanzamt OP ab dem Jahr 2012 als Liebhabereibetätigung iSd Liebhabereiverordnung eingestuft, die angefallenen Werbungskostenüberschüsse wurden ertragsteuerlich nicht berücksichtigt. Einnahmen aus Liebhaberei sind von sonstigen nicht einkommensteuerbaren Vorgängen abzugrenzen, weil insoweit nicht Einkommenserzielung…
…diese mit einem insgesamt € 50.000,00 übersteigenden Betrag am Vermögen schädigten, wobei er schwere Betrugshandlungen in der Absicht beging, sich durch deren wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen, und zwar I.) durch die Vorspiegelung, ein zahlungswilliger Kunde bzw Vertragspartner zu sein, 1.)…
…vorsätzlich die oben dargestellte abgabenrechtliche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht verletzt, indem er die Einreichung von Umsatz- und Einkommensteuererklärungen unterlässt. Gewerbsmäßig begeht jemand Abgabenhinterziehungen, wenn es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (§ 38 Abs. 1 lit. a FinStrG aF bzw…
…und der A***1*** durch den Bf nicht strittig. Ebenso sind der Umstand, dass der Bf Alleingesellschafter und faktischer Geschäftsführer der LTD war nicht strittig. Die Höhe der Einnahmen der LTD. durch die Firmen ***36***, ***37*** GmbH und E KG und dass nur diese drei…
…StPO12 § 15 Rz 1). Keineswegs bringt der OGH damit aber zum Ausdruck, dass etwa ansich einkommensteuerbare Einkommensteile, wenn Art und Weise deren Erwerbes gerichtlich strafbar wären, aus diesem Grunde nicht steuerbar gestellt wären: Das durch ein strafgesetzwidriges Tun oder Unterlassen aus - dem allgemeinen Wirtschaftsverkehr entsprechenden…
…insoweit ein einkommensteuerbarer Vorgang vorliegt, wofür bloße Absichtserklärungen nicht ausreichend sind (UFS 26.11.2008, RV/0951-L/06; 22.12.2003, RV/0552-G/02). Aufwendungen betreffend zur Einkünfteerzielung bestimmte Objekte können auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen vorübergehend keine Einnahmen aus…
…finanzieller Erfolg tatsächlich eintrete, könne nicht das Kriterium für die Anerkennung als Werbungskosten sein. Mit E-Mail vom 18.4.2011 wies der Referent des UFS den Bf darauf hin, dass dieser zwar durch verschiedene Akquisitionsmaßnahmen versucht habe, Einnahmen (aus Gewerbebetrieb, vgl. Jakom/Marschner, EStG…
…ein positives Gesamtergebnis an Hand konkreter Bewirtschaftungsdaten darzustellen. Eine solche Prognoserechnung hat die seit Beginn der Tätigkeit tatsächlich angefallenen und die in einem überschaubaren Zeitraum zu erwartenden Einnahmen und Aufwendungen sämtlicher Jahre mit gleicher Bewirtschaftung zu umfassen. Die bloße Behauptung erwartbarer Überschüsse reicht für die…
…Einnahmen" vom Bruder sind zwar nicht einkommensteuerbar, kürzen aber die Wohnungskosten. An Wohnungsaufwendungen des E C sind daher um die anteiligen Beiträge des Bruders gekürzte Unterhaltsaufwendungen anzusetzen. Dabei ist es rechnerisch unbeachtlich, ob die vollen Wohnungskosten als "Ausgaben" und die Kostenbeiträge des Bruders als "Einnahmen…
…ein einkommensteuerbarer Vorgang vorliegt, wofür bloße Absichtserklärungen nicht ausreichend sind (UFS 26.11.2008, RV/0951-L/06; UFS 22.12.2003, RV/0552-G/02). Aufwendungen betreffend zur Einkünfteerzielung bestimmte Objekte können auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn ihnen vorübergehend keine Einnahmen aus…
…Im Vorlageantrag wurde lediglich auf die Beschwerde verwiesen und keinerlei weiteres Vorbringen erstattet. Weitere Vorgangsweisen des Bf., die auf eine Absicht zur Erziehlung von Einnahmen schließen lassen, wurden keine für die gegenständliche Wohnung getätigt. Für das Bundesfinanzgericht steht aufgrund der obigen Ausführungen die mangelnde Vermietungsabsicht…
…für die Zeit ab 1. August 2000 Mieteinnahmen von 34.000 ATS erklärt. In den Folgejahren 2001 bis 2004 und im Jahr 2006 wurden geringe Einnahmenüberschüsse von insgesamt 2.986,34 EUR erklärt (2001: 255,89 EUR, 2002: 506,10 EUR, 2003: 1.149,21…
…Einnahmen-Ausgaben Rechnung 2005 (mit Eingangsstempel des FA Salzburg Stadt vom 09.11.2006) [siehe bereits oben]" Im Ergebnis ist A also nunmehr insoweit argumentativ umgeschwenkt, als er jetzt gegenüber dem Finanzamt Salzburg-Stadt offenlegt, dass in Österreich Geschäftsführerbezüge anfallen, welche zumindest im Prinzip einkommensteuerbar…
…2015). Auf der subjektiven Ebene stellt nach den Sachverhaltsfeststellungen die Annahme des Bf., die von ihm bezogenen ausländischen Einkünfte wären im Inland nicht einkommensteuerbar zu behandeln keine vertretbare Rechtsansicht dar. Denn für in Österreich ansässige Personen sind Einkünfte aus dem Ausland in der Einkommensteuererklärung zu…
…Die Bf. lebte im Jahr 2024 allein mit ihren vier Kindern in Österreich. Beweiswürdigung: Die genannten Bezüge der Bf. im Jahr 2024 sind aktenkundig. Weitere Einnahmen, welche zu steuerpflichtigen Einkünften führen könnten und hier auf ihre Steuerpflichtigkeit zu untersuchen wären, hat die Bf. nicht bekannt…
…vorgebracht, mittels Prognoserechnung sei nachgewiesen worden, dass bei Realisierung der ursprünglich geplanten Generalsanierung des Objektes innerhalb eines absehbaren Zeitraumes ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erreicht hätte werden können. Nur durch die verschiedenen dargestellten unvorhersehbaren Umstände habe das Projekt nicht realisiert werden können. Das…
…wenn zum Erbteil ein Gewerbebetrieb gehöre. Denn die Aufwendungen für den Verlassenschaftskurator seien nicht durch die Absicht, steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen, verursacht, sondern fänden ihre Veranlassung unmittelbar in dem als Vorgang in der Privatsphäre zu wertenden Erbfall (Hinweis auf BFH vom 17.6.1999 [III…
…langfristige Handlungen zur Verdunkelung eines steuerlich relevanten Sachverhaltes (hier: der Tatsache, dass er selbst der Empfänger der in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerbaren und -steuerpflichtigen Ausschüttungen aus der bulgarischen YD-Eood gewesen ist) vornimmt, von diesem ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch zu erwarten…
…langfristige Handlungen zur Verdunkelung eines steuerlich relevanten Sachverhaltes (hier: der Tatsache, dass er selbst der Empfänger der in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerbaren und -steuerpflichtigen Ausschüttungen aus der bulgarischen YD-Eood gewesen ist) vornimmt, von diesem ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch zu erwarten…
…langfristige Handlungen zur Verdunkelung eines steuerlich relevanten Sachverhaltes (hier: der Tatsache, dass er selbst der Empfänger der in Österreich als Einkünfte aus Kapitalvermögen einkommensteuerbaren und -steuerpflichtigen Ausschüttungen aus der bulgarischen YD-Eood gewesen ist) vornimmt, von diesem ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung auch zu erwarten…