…Beschwerdeführerin könne eine allfällig falsche Beurteilung auf Ebene der auszahlenden T-AG jedoch nicht bindend sein. Betreffend die testierten Jahresabschlüsse der T-AG sei zu sagen, dass im Steuerrecht eine eigenständige Beurteilung zu erfolgen habe, der Wirtschaftsprüfer testiere nur die unternehmensrechtlich korrekte Beurteilung. Der Beschwerdeführervertreter…
…§ 2 Rz. 229). Nach der vorliegenden Aktenlage steht für das Bundesfinanzgericht außer Zweifel, dass die vom Beschwerdeführer ausgeführte Tätigkeit als Immobilienvermittler eine (eigenständige) Beurteilungseinheit iSd LVO darstellt, wurde diese doch in Form eines selbständigen, für sich abgeschlossenen (Gewerbe)Betriebes ausgeübt. Wie nachfolgend dargelegt erzielte der…
…auf die gegenständliche Rückforderung durch die COFAG. Zusammengefasst brachte sie diesbezüglich vor, der Gesetzgeber habe mit dem COFAG-NoAG eine eigenständige Beurteilung des Rückerstattungsanspruchs intendiert; eine Bindung an allfällige Überlegungen der COFAG bestehe mangels entsprechender gesetzlicher Regelung nicht. Dieses Vorbringen wurde vom Gericht umgehend dem…
…2020. Stellungnahme des FAÖ: "Das Finanzamt ist an die Feststellungen des Sozialministeriumservice gebunden und hat dabei keinen Ermessensspielraum. Eigenständige Beurteilungen über erhebliche Behinderungen sind nicht zulässig. Die beiden Gutachten aus dem Jahr 2024 bestätigen übereinstimmend einen GdB iHv 50% und eine dauernde Erwerbsunfähigkeit erst ab…
…werden konnten. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen…
…den Amtsbeauftragten zulässig. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern vielmehr eine eigenständige Beurteilung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung zu treffen. Auch im Rechtsmittelverfahren über einen Einleitungsbescheid ist die Rechtsmittelbehörde verpflichtet…
…auf Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung verzichtete, stellte die Bf. die Projekte dar und beantragte eine eigenständige Beurteilung durch das BFG. Bei den Projekten handelt es sich um folgende Tätigkeiten: - Forschungsprojekt „ Integartionsmanagement “ Untersucht wurde durch Erforschung der Fachliteratur, des internets etc., wie Normforderungen der Energiemanagementnorm ISO 50001…
…Sozialministeriumservice gebunden und hat dabei keinen Ermessensspielraum. Eigenständige Beurteilungen über erhebliche Behinderungen sind nicht zulässig. Mit den Sachverständigengutachten vom 16.02.2024 (Anmerkung: 19.2.2024 [Vidierungsdatum]) und 30.9.2024 (Anmerkung: 2.10.2024 [Vidierungsdatum]) wurde festgestellt, dass die dauernde Erwerbsfähigkeit erst nach Vollendung…
…führte das FAÖ aus: "Das Finanzamt ist an die Feststellungen des Sozialministeriumservice gebunden und hat dabei keinen Ermessensspielraum. Eigenständige Beurteilungen über erhebliche Behinderungen sind nicht zulässig. Aus den im Zuge des Verfahrens erstellten amtsärztlichen Sachverständigengutachten geht übereinstimmend hervor, dass ein Grad der Behinderung iHv mind…
…2007/15/0228). Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern vielmehr eine eigenständige Beurteilung der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Rechtsmittelerledigung zu treffen. Die Rechtsmittelbehörde (nunmehr das Bundesfinanzgericht durch den Finanzstrafsenat) ist verpflichtet…
…erlangt hat. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen…
…verstrichen ist. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen…
…abgelaufen ist. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen…
…der Verjährung: Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen…
…206 BAO (auch) eine eigenständige Beurteilung im Bereich der Einkommensteuerveranlagung der an der Personengesellschaft Beteiligten erfordert, ist das Begehren des Bf zur Besteuerung seines Sanierungsgewinnanteiles aus Sicht des BFG nicht anders als im ESt-Bescheid 2003 vom 24.Jänner 2012 zu beurteilen. Dass Steuerbürger aus…
…8611310065). Dieses Erkenntnis bezieht sich zur Abgrenzung wiederum auf die 25% Zukaufsgrenze, sodass daraus keine andere eigenständige Beurteilung ableitbar ist.Die BP ist der Meinung, dass für die grundsätzliche Qualifikation als land- und forstwirt-schaftlicher Betrieb die „Verkehrsauffassung" maßgeblich sei. Dies ist ein unbestimmter Beg…
…aus denen sich die jeweilige strafbare Handlung nach ihren gesetzlichen Tatbestandselementen zusammensetzt. Die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen. Eine eigenständige Beurteilung der Frage der Abgabenhinterziehung durch die Abgabenbehörde ist daher nicht zulässig. Dem Vorbringen des Bf…
…doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Rechtliche Beurteilung: Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden…
…erlangt hat. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen…
…Verordnung erstrecken. Im verwaltungsbehördlichen Rechtsmittelverfahren ist nicht nur die Rechtmäßigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung im Zeitpunkt des Ergehens zu prüfen, sondern es muss eine eigenständige Beurteilung der Sachlage und Rechtslage vorgenommen werden. Eine das angefochtene Erkenntnis bestätigende Entscheidung darf daher im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nur dann ergehen…