…Wissenmüssen zum Zeitpunkt der Leistung bzw. Rechnungslegung durch den Lieferanten. Eine Anwendung der Bestimmung des § 12 Abs. 14 UStG beschränkt sich im gegenständlichen Fall also auf die Frage, ob unsere Mandantschaft vom Umsatzsteuerbetrug hätte wissen müssen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass ein bloßes "Wissenkönnen…
…entsprechenden Erlöse nicht in die Kassa abgeführt. Diese Handlung stellt keine physische Unterstützung der Hinterziehungshandlung „Umsatzsteuerverkürzung“ dar. In Betracht kommt eine Beitragstäterschaft durch Unterlassen: Zwar stellt das bloße Wissen um eine Tat noch keinen Beitrag zur Ausführung dar, aber die Förderung kann auch in einem…
…Die bloße Duldung oder Mitwisserschaft einer Tat (zB eines Schmuggels) kann die Annahme eines sonstigen Tatbeitrages nicht decken: Wenn nicht eine Bestärkung des unmittelbaren Täters in seinem Tatentschluss bewirkt wird (psychische Unterstützung) kann eine kausale Förderung (in Form einer physischen Unterstützung) durch bloßes Wissen davon…
…Der Vorsatz sei aufgrund des Irrtums über die Steuerpflicht der Todesfallbeihilfe ausgeschlossen. Ein bloßes "wissen müssen" oder "rechnen müssen" sei für das Vorliegen bedingten Vorsatzes ebenso wenig ausreichend, wie bloße Unbedacht oder Leichtsinn. Es liege somit keine vorsätzliche Abgabenverkürzung vor und sei die verlängerte zehnjährige…
…16/0276), Wissen müssen" (OGH 23.4.1974, 12 Os 28/74, EvBl 1975/26; 9.10.1986, 13 Os 123/86; aussagekräftig 21.12.1987, 13 Os 167/87; VwGH 21.11.1963, 103/62: "Vorsatz setzt Wissen und nicht bloßes wissen müssen voraus"…
…Handbuch Finanzstrafrecht4, Rz 540 mwN). Zudem würde angemerkt sein, dass ein bloßes "Wissen müssen" oder "Rechnen müssen" für das Vorliegen bedingten Vorsatzes ebenso wenig ausreiche, wie bloßer Unbedacht oder Leichtsinn (Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG I5 § 8 Rz 10 unter Verweis auf VwGH 7.2…
…Kert, Handbuch Finanzstrafrecht4, Rz 540 mwN). Zudem sei angemerkt, dass ein bloßes "Wissen müssen" oder "Rechnen müssen" für das Vorliegen bedingten Vorsatzes ebensowenig ausreiche, wie bloßer Unbedacht oder Leichtsinn (Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt, FinStrG I5 § 8 Rz 10 unter Verweis auf VwGH 7.2.1989…
…eine Hinterziehung (§ 33 FinStrG) nötige Wissen über das österreichische Steuerrecht. Er hätte - im Nachhinein betrachtet - vielleicht mehr Augenmerk darauf richten sollen. Doch reicht ein bloßes „Wissen-müssen“ oder „Rechnen-können“ für einen Hinterziehungsvorsatz bei weitem nicht aus (zB OGH 9.10.1970, 12 Os 150…
…ein sonstiger Beitrag zur Ausführung. Der Beitrag könne physisch oder psychisch sein. Nicht ausreichend sei bloßes Wissen oder Dulden einer Tat, wenn damit nicht eine Bestärkung des unmittelbaren Täters in seinem Tatentschluss bewirkt werde (OGH 19.1.1988, 10 Os 39/87). Da dem Beschwerdeführer…
…dass BV an ihn mit dem Anliegen herantrat lediglich für die Abrechnung von – von der Fa. Sil nicht getätigte - Lieferungen als bloße Abrechnungsfirma zur Verfügung zu stehen, zumal diese Aussagen unter Hinweis auf strafrechtliche Folgen einer falschen Zeugenaussage erfolgten und zudem der Geschäftsführer der Fa…
…Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird: a) kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen…
…Umstand geworden sein, dass - wie die Verteidigung insofern zutreffend aufzeigt - seine Steuerberaterin die von ihm erstellten Belege offenbar anstandslos akzeptiert hat. Im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten ist also eine absichtliche oder auch wissentliche Vorgangsweise, zumal in Anbetracht des Zeitablaufes seit der Tatbegehung, nicht mit…
…nicht zustehenden Abgabengutschrift bewirkt. Hinsichtlich der subjektiven Tatseite wurden gefordert: Einerseits bedingter Vorsatz in Bezug auf die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtung zur zeitgerechten Einreichung von ordnungsgemäßen Umsatzsteuervoranmeldungen und andererseits Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages erfolgte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung bzw…
…dass die Finanzstrafbehörde wider besseren Wissens im verwaltungsbehördlichen Verfahren gegen mich vorgegangen ist, sämtliche gegen mich ergangenen Anordnungen von Auskünften über Bankkonten und Bankgeschäfte hinsichtlich der ***14*** und der ***15*** im Hinblick auf das Nichtvorhandensein eines Anfangsverdachts gegen mich für rechtswidrig erklären, der Finanzstrafbehörde auftragen…
…müssen, dass die Vereine die Projekte ohne Umsatzsteuer "verrechnet" haben. Die bloße Behauptung, der Beschuldigte habe (durch das geschilderte Verhalten) "für den Zeitraum 01-12/2011 eine Verkürzung von Umsatzsteuer in Höhe von € 8.497,70 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern…
…des Bescheides über den Prüfungsauftrag stellt nur fest, dass es den Verdacht für den genannten Zeitraum gäbe, begründet ihn aber nicht (genannter Arbeitsbogen). Die bloße Erstellung des Prüfungsauftrages am 1. August 2012 ist eindeutig noch keine Verfolgungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG gewesen…
…zu messen sei. Einer juristisch ausgebildeten Person sei es jedenfalls zumutbar, über die Regelung zur elektronischen Zustellung gemäß FOnV 2006 bescheid zu wissen bzw. sich bei Unklarheiten darüber zu informieren. Mit per Fax bei der Abgabenbehörde eingelangter Eingabe vom 20.11.2020, in welchem die…
…Er habe daher auch betreffend die Verkürzung an österreichischer ESt betreffend 2011 nicht vorsätzlich gehandelt. Im Nachhinein habe er die Zusammenhänge verstanden. Jetzt wisse jetzt, dass seine Einkünfte in Österreich zu versteuern gewesen wären. Er beantrage die Einstellung des Finanzstrafverfahrens. Auf spätere Nachfrage: Wenn er…
…dass er der Meinung war, trotz der entsprechenden Aufforderungen die jeweils notwendigen Unterlagen zur Erstellung einer Einkommensteuererklärung bereits erhalten zu haben, sodass er es nicht im Wissen die notwendigen Unterlagen bereits zu haben, unterließ, die Einkommensteuererklärungen fristgerecht zu erstellen. Diese Feststellungen gründen sich auf die…
…waren, zu beurteilen. Das 'Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln' im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO bezieht sich damit auf den Wissensstand (auf Grund der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres (n. VwGH vom 18.12.2008, 2006/ 15/0208, vom 23.02.2010…