…Grunde gelegt, dass die Darlehenshingabe an eine beteiligungsmäßig verbundene Gesellschaft eine verdeckte Ausschüttung darstellt, wenn die Darlehensrückzahlung von vornherein nicht ernsthaft gewollt oder schon bei der Zuzählung praktisch unmöglich war. Wirtschaftliche Gründe für die Hingabe eines endfälligen Darlehens an eine den Gesellschaftern der Bf. gehörende…
…unter einheitlicher Leitung mehrerer Unternehmen steht (Mehrmütterschaft), die ihrerseits nicht verbunden sind. Nach Koppensteiner (wbl 2020, 241) sind die § 15 AktG und § 115 GmbHG auch auf Gemeinschaftsunternehmen anwendbar. Er verweist darauf, dass sich Gemeinschaftsunternehmen als Gesellschaften kennzeichnen lassen, deren Anteile von zwei oder mehr "Müttern…
…unter einheitlicher Leitung mehrerer Unternehmen steht (Mehrmütterschaft), die ihrerseits nicht verbunden sind. Nach Koppensteiner (wbl 2020, 241) sind die § 15 AktG und § 115 GmbHG auch auf Gemeinschaftsunternehmen anwendbar. Er verweist darauf, dass sich Gemeinschaftsunternehmen als Gesellschaften kennzeichnen lassen, deren Anteile von zwei oder mehr "Müttern…
…unter einheitlicher Leitung mehrerer Unternehmen steht (Mehrmütterschaft), die ihrerseits nicht verbunden sind. Nach Koppensteiner (wbl 2020, 241) sind die § 15 AktG und § 115 GmbHG auch auf Gemeinschaftsunternehmen anwendbar. Er verweist darauf, dass sich Gemeinschaftsunternehmen als Gesellschaften kennzeichnen lassen, deren Anteile von zwei oder mehr "Müttern…
…persönlich verbunden sind, aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein Nahestehen (vgl. VwGH 27.2.2003, 99/15/0063; VwGH 3.8.2000, 96/15/0159). Dabei hat der VwGH wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass eine verdeckte Ausschüttung auch dann dem Gesellschafter einer…
…persönlich verbunden sind, aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein Nahestehen (vgl. VwGH 27.2.2003, 99/15/0063; VwGH 3.8.2000, 96/15/0159). Dabei hat der Verwaltungsgerichtshof wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass eine verdeckte Ausschüttung auch dann dem Gesellschafter einer…
…das Engste rechtlich und wirtschaftlich miteinander verbunden waren. Von der Erste Bank war 2006 ultimativ gefordert worden, den chronisch defizitären Standort ***Ort6*** aufzugeben - was auch geschah. Ebenso musste der älteste Standort auf dem Hauptplatz von ***Ort5*** - also jenes Geschäft, von dem das "***Bf1_Gesellschaften*** Unternehmen"…
…das Engste rechtlich und wirtschaftlich miteinander verbunden waren. Von der Erste Bank war 2006 ultimativ gefordert worden, den chronisch defizitären Standort ***Ort6*** aufzugeben - was auch geschah. Ebenso musste der älteste Standort auf dem Hauptplatz von ***Ort5*** - also jenes Geschäft, von dem das "***Bf1_Gesellschaften*** Unternehmen"…
…Ausschüttung ist auch dann anzunehmen, wenn Dritte auf Grund ihres Naheverhältnisses zum Anteilsinhaber eine in der Anteilsinhaberschaft wurzelnde Zuwendung erhalten. Auch beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein "Nahestehen". Für die Zurechnung einer verdeckten Ausschüttung an den Gesellschafter kommt es darauf an, ob, wann und in welcher Höhe…
…Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteilsinhaber) voraus. Die Zuwendung eines Vorteiles an den Anteilsinhaber kann dabei auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt ist. Auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein solches Nahestehen (VwGH…
…der Bf. seitens des Bundesfinanzgerichtes mitgeteilt, dass es sich auf Grund vorliegender Daten des Handelsregisters sowohl bei der Bf. als auch der Kunden um schweizerische Gesellschaften m.b.H. einer deutschen GmbH und somit um verbundene Unternehmen handle. Weiters wurde die Bf. aufgefordert, Rechnungen des…
…angeführten Erkenntnisse). Dabei begründen auch beteiligungsmäßige Verflechtungen ein "Nahestehen" (vgl. mit weiterführenden Hinweisen Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, KStG 1988, Tz. 144 zu § 8 und VwGH vom 21.6.2007, 2006/15/0043). Fließen einem nur mittelbar beteiligten Gesellschafter Geldmittel in Form von verdeckten Gewinnausschüttungen zu…
…ein Gesellschafter der do. Bf ist Geschäftsführer der Vertragspartnerin) ist keinesfalls die einzige Fallkonstellation, die ein “Nahestehen“ zu bewirken vermag. Ein “Nahestehen“ im hier maßgeblichen steuerlichen Sinn kann vielmehr durch verschiedenste Fallkonstellationen verwirklicht werden. “Nahestehende Personen“ sind primär solche, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden…
…Körperschaft (Stiftung) an deren Gesellschafter (Stifter/Begünstigten) oder diesen nahestehenden Personen kein Vorsteuerabzug aus den Errichtungskosten und laufenden mit der Nutzungsüberlassung anfallenden Kosten zusteht (und die Entgelte nicht umsatzsteuerbar sind), wenn es sich dabei um eine bloße (mit Vorteilsabsicht verbundene) Gebrauchsüberlassung und somit um eine…
…ständigen Rechtsprechung des VwGH kann auch durch eine beteiligungsmäßige bzw. gesellschaftsrechtliche Verflechtung gegeben sein (vgl. zB VwGH 25.11.2009, 2008/15/0039). Als dem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft Nahestehender ist auch ein Verein anzusehen, bei dem der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft im Vorstand des Vereins eine…
…Kredit - die ***51*** ***15*** erhielt, die zunächst gesellschaftsrechtlich im Eigentum der ***19***-GmbH/Österreich stand und daher gesellschaftsrechtlich mit dieser verbunden war. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - relevant für Fragen der verdeckten Gewinnausschüttung - stand die ***19***-GmbH unter dem beherrschenden Einfluss des Gesellschafters ***44*** ***42***, geb…
…Anteilseigner nahestehen. Als nahestehende Person sind einerseits solche anzusehen, die mit dem Anteilseigner persönlich verbunden sind (vgl VwGH 3.8.2000, 96/15/0159), aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen können ein Nahestehen begründen (vgl VwGH 3.8.2000, 96/15/0159, 27.2…
…Als nahestehende Personen sind primär solche anzusehen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich verbunden sind, aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründen ein Nahestehen. Es liegt bei einer Ehegemeinschaft zwischen Gesellschafterin und Begünstigten eine Situation vor, in der die bei Vertragsabschlüssen gewöhnlicherweise zu unterstellenden Interessengegensätze…
…primär solche anzusehen, die mit dem Anteilsinhaber persönlich (familiär, verwandtschaftlich oder freundschaftlich) verbunden seien, aber auch geschäftliche Verbindungen und beteiligungsmäßige Verflechtungen begründeten ein Naheverhältnis. Die verdeckte Ausschüttung sei aber auch dann im Allgemeinen dem Gesellschafter der Körperschaft zuzurechnen, wenn die Vorteile nicht diesem, sondern einer…
…vom 2.2.2023 wonach es zu einer Planänderung gekommen wäre jegliche nachvollziehbare Begründung. Ebenso wenig liegt eine Vorplanung durch die ***GesmbH*** vor. Der Umstand, dass es während des laufenden Baubewilligungsverfahrens möglich gewesen wäre auch eine andere Person/Gesellschaft, die die Voraussetzungen des § 25 Abs…