…Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betreffen (vgl. VwGH 19.3.2008, 2008/15/0074). Ausschließlich oder vornehmlich beruflich nutzbare Lehrinhalte zeigt der Bf. nicht auf. Es wird…
…privaten Lebensführung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie - entgegen allgemeiner Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die betriebliche/berufliche Sphäre betreffen (VwGH 19.3.2008, 2008/15/0074; 22.2.2007, 2006/14/0020)…
…privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, hat im Hinblick auf die Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass sie - entgegen allgemeinen Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betreffen (VwGH 22.2.07, 2006/14/0020). Kommt der Abgabepflichtige seiner nach § 138 Abs 1 BAO…
…ausschließlich die berufliche Sphäre betreffen. Im Falle einer qualitativ oder zeitmäßig völlig untergeordneten Mitveranlassung durch die Lebensführung bzw. die Erwerbstätigkeit richtet sich das steuerliche Schicksal derartiger Aufwendungen nach der unzweifelhaft und eindeutig im Vordergrund stehenden Veranlassung. Wenn hingegen (nicht bloß völlig untergeordnete) berufliche und private…
…Nachweis, dass ein Sportgerät (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird, vom Abgabepflichtigen zu erbringen ist, weil derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, von sich aus nachzuweisen hat, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betreffen (vgl…
…bzw berufliche Sphäre betreffen (EStR 2000 Rz 4709 mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung des VwGH). Soweit sich Aufwendungen nicht „einwandfrei“ trennen lassen, ist der gesamte Betrag nicht abzugsfähig (Jakom/Vock EStG, 2016, § 20 Tz 12 mit weiteren Nachweisen). Der Beschwerdeführer hat den beruflichen Zusammenhang…
…auf die berufliche Sphäre entfallen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen, dann gehört der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben (Aufteilungsverbot). Eine Abzugsfähigkeit für gemischt veranlasste Aufwendungen ist nur dann nicht ausgeschlossen, wenn der Aufwand (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst ist…
…gegeben - als Werbungskosten geltend macht, hat in Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betreffen (vgl nur VwGH 18.10.2017, Ra 2017/13/0068 mwN). Es wäre daher an…
…derartigen Ausgaben nur dann angenommen werden, wenn diese Aufwendungen - entgegen allgemeinen Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betreffen (vgl. zB VwGH 13.6.2024, Ra 2023/13/0140; VwGH 19.12.2013, 2012/15/0040) und sich als für die berufliche Tätigkeit notwendig erweisen. Bildungsmaßnahmen…
…für das psychotherapeutische Propädeutikum einer Bankangestellten in der Personalabteilung stellten keine Werbungskosten dar, weil sich die Aufwendungen, die ausschließlich auf die berufliche Sphäre entfielen, nicht einwandfrei von den Aufwendungen für die private Lebensführung trennen ließen. Somit gehöre der Gesamtbetrag derartiger Aufwendungen zu den nichtabzugsfähigen Ausgaben. …
…können im Einzelfall abzugsfähig sein, wenn die Kosten - entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die berufliche bzw betriebliche Sphäre betreffen und die private Veranlassung (hier "Wiedergabe" eines Teiles des Kulturlebens) völlig in den Hintergrund tritt (vgl zB VwGH 24.06.1999, 94/15/0196 und…
…Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die betriebliche bzw. berufliche Sphäre betreffe. Gegen diese rechtliche Beurteilung wandte sich die Bf. in ihrem Vorlageantrag und beantragte die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur weiteren Entscheidung vorzulegen. Begründend führte sie u…
…das Outlook Sicherheitspaket, der USB Stick sowie das GMX Konto berücksichtigt. Zusätzlich waren die Telefonkosten mit insgesamt 329,76 zu 60% anzuerkennen. Grundsätzlich sind nur die Kosten für ein Handy als beruflich anzusehen. Arbeitsmittel, welche nicht eindeutig in die berufliche Sphäre fallen, unterliegen dem § 20…
…machen will, hat im Hinblick auf seine Nähe zum Beweisthema von sich aus nachzuweisen, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die betriebliche bzw. berufliche Sphäre betreffen (VwGH 17.6.2015, 2011/13/0048). § 20 EStG 1988 gilt für alle Einkünfte bzw. alle…
…die Augenlaseroperation Voraussetzung für die Aufnahme in den Polizeidienst gewesen sei, seien die Operationskosten für den Erwerb von Einnahmen angefallen und stellten somit Werbungskosten dar. - Für die Abgrenzung der beruflichen von der privaten Sphäre sei die berufsbedingte Notwendigkeit eines Aufwandes entscheidend. Sei die Notwendigkeit gegeben…
…die Glaubhaftmachung. Wie bereits von der belangten Behörde festgehalten wurde, beweisen die von der Bf. vorgelegten Rechnungen nicht, dass die gekauften Büro- und Schreibwaren nahezu ausschließlich die berufliche Sphäre der Bf. betreffen. Die gekauften Artikel könnten, da sie laut Rechnungsdaten zumeist am Schulanfang gekauft wurden…
…der Lebensführung des Arbeitnehmers gehören. Soweit Aufwendungen für die Lebensführung mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen in unmittelbarem Zusammenhang stehen, können sie als steuerliche Abzugsposten nur Berücksichtigung finden, wenn sich der Teil der Aufwendungen, der auf die ausschließlich berufliche Sphäre entfällt, einwandfrei von den Ausgaben…
…sich aus nachzuweisen, dass sie - entgegen allgemeiner Lebenserfahrung - (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betreffen (VwGH 22.2.07, 2006/14/0020; Jakom/Peyerl EStG, 2026, § 20 Rz 18). Durch die berufliche Tätigkeit veranlasste Aufwendungen für Arbeitsmittel sind abzugsfähig (Doralt in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG26 …
…Aufwendungen für Notebooks, EBook-Reader, Tablet und Mobiltelefone für die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin nicht notwendig waren und dass diese Aufwendungen nicht nahezu ausschließlich die berufliche Sphäre betroffen haben, weil zwingend die von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellten Geräte zu verwenden waren. Die für diese…
…ein Sportgerät (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird, ist vom Abgabepflichtigen zu erbringen, weil derjenige, der typische Aufwendungen der privaten Lebensführung als Werbungskosten geltend macht, von sich aus nachzuweisen hat, dass diese Aufwendungen entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung (nahezu) ausschließlich die berufliche Sphäre betreffen (VwGH 19.3…