…7103350/2019 als unbegründet ab. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes. ***Y*** hat sich auf Ebene der ***Y Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
***Y*** hat sich auf Ebene der ***G Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht der…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
…sei. Ein derartiges Darlehen hält einem Fremdvergleich nicht stand. Kein fremder Dritter würde ein Darlehen unter diesen Bedingungen gewähren. Die Darlehensgewährung ist vielmehr nur mit der die Gesellschaft beherrschenden Stellung des X. zu erklären. Da aufgrund der Umstände der Darlehensgewährung nicht davon ausgegangen werden kann…
…vom 25. Juni 2007, 2007/14/0002)." Wie die belangte Behörde ausführte und der Beschwerdeführer bestätigte, hatte dieser in den relevanten Jahren 2015 - 2016 eine beherrschende Stellung über die ***19*** Bauträger GmbH. Die ***19*** Bauträger GmbH muss als Kapitalgesellschaft ihren Gewinn nach § 5 Abs. 1…
…Gleiches gilt für die mit Gesellschaftsvertrag vom 2. März 2007 errichtete Beschwerdeführerin selbst. ***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung…
…der Beschwerde und ergänzte ihre Begründung dahingehend, dass laut Punkt 3. der Treuhandvereinbarung vom 18. Februar 2019 keine beherrschende Stellung des Treugebers (P GmbH) vorläge, da der Treuhänder P weisungsfrei gestellt sei, auch hinsichtlich der Ausübung der Stimmrechte. Die Option auf den Erwerb der treuhändig…
…Zeichnungsberechtigung ("gemeinsam mit Mag. ***7***") einzuschränken. Daher nehme Herr Mag. ***7*** eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft ein, und die Gesellschaftsstruktur habe sich wesentlich geändert. Diesem Argument kann seitens der Richterin nicht gefolgt werden. Es erfolgte zwar eine Änderung der Gesellschafterstruktur, aber mit 55 % der…
…2004 und seiner Zeit als 2. Stiftungsrat der ***1*** Stiftung, sowie, dass alle oben analysierten Indizien für eine mögliche wirtschaftlich-beherrschende Stellung des Beschwerdeführers in der Stiftung nach durchgeführter Analyse in freier Beweiswürdigung nicht ausreichen, um davon ausgehen zu können, dass dem Beschwerdeführer wie über…
…der ***1*** Anstalt, an den Beschwerdeführer zu erfolgen. Dieser habe nämlich in wirtschaftlichen und finanziellen Belangen bei der A***1*** Stiftung eine beherrschende Stellung innegehabt. Die dem Beschwerdeführer zugeflossenen Ausschüttungen seien bei ihm als Einkünfte gemäß § 27 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 erfasst und…
…da sie diese Anschaffungen mit ihren Geldmitteln finanziert hat. Da der Nutzen dieser Anschaffungen dem Alleingesellschafter-Geschäftsführer zugutekam und der Grund dieser Vorteilsgewährung zweifelsfrei in dessen beherrschender Stellung innerhalb der GmbH bestand, liegt in dieser Höhe auch eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH an den Alleingesellschafter…
…Dass die neue Gesellschafterin, die ***Firma***, laut Firmenbuch 55 % der Gesellschaft erworben hat, spricht jedenfalls für das Interesse, eine beherrschende Stellung einzunehmen. Eine Änderung der Gesellschafterstruktur liegt zweifellos vor. Ob diese als wesentlich zu beurteilen ist, hängt vom Einzelfall ab. Hierbei ist es entgegen der…
…mit ***E***") einzuschränken. Da dies der Fall war und ist, nimmt Herr ***E*** eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft ein, und die Gesellschaftsstruktur hat sich wesentlich geändert. Angesichts des dargelegten Sachverhaltes ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung vom Vorliegen eines Mantelkaufs im Sinne des § 8 Abs…
…Dezember 2017 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes. ***Y*** hat sich auf Ebene der ***Y Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung…
…Dass die neue Gesellschafterin, die ***3***, laut Firmenbuch 55 % der Gesellschaft erworben hat, spricht jedenfalls für das Interesse, eine beherrschende Stellung einzunehmen. Eine Änderung der Gesellschafterstruktur liegt zweifellos vor. Ob diese als wesentlich zu beurteilen ist, hängt vom Einzelfall ab. Hierbei ist es entgegen der…
…einzuschränken. Da dies der Fall war und ist, nimmt Herr Mag. ***7*** eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft ein, und die Gesellschaftsstruktur hat sich wesentlich geändert. Angesichts des dargelegten Sachverhaltes ist im Rahmen einer Gesamtbetrachtung vom Vorliegen eines Mantelkaufs im Sinne des § 8 Abs. 4…
…0239). Vom Gewinnverteilungsschlüssel kann auch abgewichen werden, wenn der Nachweis erfolgt, dass ein Gesellschafter eine beherrschende Stellung innehat (auch wenn es sich um den Minderheitsgesellschafter handelt - VwGH 19.10.2006, 2006/14/0009). (2) EH gibt in der Selbstanzeige vom 14. Januar 2014 an, er…
…kann er als Verwender dieses Fahrzeuges angesehen werden, da ihm als Geschäftsführer der A AG - der Zulassungsbesitzerin des PKW - eine beherrschende Stellung innerhalb dieser zukam. Daran vermögen auch die in zwei Versionen vorliegenden Lenkerberechtigungen nichts zu ändern, die mehrere Personen als berechtigte Nutzer des Fahrzeuges…
…A*** von der Geschäftsführung auszuschließen, oder seine Zeichnungsberechtigung ("gemeinsam mit ***E***") einzuschränken. Daher nehme Herr ***E*** eine beherrschende Stellung in der Gesellschaft ein, und die Gesellschaftsstruktur habe sich wesentlich geändert. Der Verwaltungsgerichtshof führte dazu aus: "Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits ausgesprochen, dass die 75%-Grenze allenfalls…