…gemäß § 19 Abs. 4 und 5 FinStrG eine anteilige [verhältnismäßige] Wertersatzstrafe von € 40.000,00 und gemäß § 20 FinStrG für den Fall auch deren Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe von (weiteren) achtzig Tagen verhängt worden ist. Zusätzlich wurde dem Beschuldigten der Ersatz der pauschalen Verfahrenskosten nach …
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…8. Die obigen Ausführungen gelten grundsätzlich auch für eine Ausmessung einer anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafe samt diesbezüglicher Ersatzfreiheitsstrafe betreffend B. Betreffend seine Person hat der Spruchsenat in Anbetracht der von ihm festgestellten nur untergeordneten Beteiligung des Zweitbeschuldigten die Geldstrafe lediglich mit € 6.000,00, also…
…festgesetzt werden. V. Im Übrigen wird die Beschwerde des Amtsbeauftragten gegen das B betreffende Erkenntnis des Spruchsenates als unbegründet abgewiesen. VI. Die Beschwerde des B wird mit Ausnahme der Reduktion der über ihn verhängten anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen (Pkt. IV.2.) als unbegründet abgewiesen. VII…
…in vollem Umfang, auch hinsichtlich der jeweils den anderen Beschuldigten betreffenden Schuld- und Strafaussprüche und gegen die Verfahrenseinstellungen Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben. Gegen die Ausmessung der Strafen, darunter auch die anteiligen Wertersatzstrafen, wurde dabei vorgebracht wie folgt: Letztlich sei die verhängte Strafe, insbesondere zum…
…in vollem Umfang, auch hinsichtlich der jeweils den anderen Beschuldigten betreffenden Schuld- und Strafaussprüche und gegen die Verfahrenseinstellungen Beschwerde an das Bundesfinanzgericht erhoben. Gegen die Ausmessung der Strafen, darunter auch die anteiligen Wertersatzstrafen, wurde dabei vorgebracht wie folgt: Letztlich sei die verhängte Strafe, insbesondere zum…
…keine Bedenken, diese Verhältnismäßigkeit mit der Relation der tatsächlich verhängten Geldstrafe zum Strafrahmen festzulegen, weshalb der vom Beschuldigten zu leistende verhältnismäßige anteilige Wertersatz für die 70 Ukulelen mit ca. 10% des gemeinen Wertes minus einem Abschlag für überlange Verfahrensdauer von € 500,00, daher mit…
…1.050,93, festzusetzen. 7. Die genannten und oben ausführlich dargestellten Strafzumessungsgründe gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafen im Falle der Uneinbringlichkeit der anteiligen verhältnismäßigen Wertersatzstrafen, wobei wiederum der Umstand der schlechten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist. 8. Die den…
…Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach ein anteiliger Kostenersatz im Ausmaß von pauschal 10% der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist. Zahlungsaufforderung: Die zusätzliche Geldstrafe, die verhältnismäßige Wertersatzstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens werden gemäß § 171 Abs. 1 und …
…zur Bedeutung der Taten noch zu dem den Erstbeschuldigten treffenden Vorwurf außer Verhältnis. Angesichts des Gesamtwertes der tatgegenständlichen Zigarren liegt ein objektives Missverhältnis des anteiligen Wertersatzes zur Bedeutung der Taten nicht vor. In subjektiver Hinsicht hat der Erstbeschuldigte die ihn angelasteten Finanzvergehen auf geradezu systematische…
…keinerlei Anteile gehalten, wohl aber bei der CCC. Diese Umstände hätten durch einfache Firmenbuchabfragen festgestellt werden können. Das Unterlassen entsprechender Ermittlungen stelle einen wesentlichen Verfahrensmangel dar. Zusammenfassend wurde eingewendet, dass die Annahme, die M-AG sei lediglich vorgeschoben, jedenfalls aktenwidrig sei. Angesichts der verhältnismäßig geringen…
…keinerlei Anteile gehalten, wohl aber bei der CCC. Diese Umstände hätten durch einfache Firmenbuchabfragen festgestellt werden können. Das Unterlassen entsprechender Ermittlungen stelle einen wesentlichen Verfahrensmangel dar. Zusammenfassend wurde eingewendet, dass die Annahme, die M-AG sei lediglich vorgeschoben, jedenfalls aktenwidrig sei. Angesichts der verhältnismäßig geringen…
…Kz, mit einem gemeinen Wert von 6.500,00 €, über den Bf. eine anteilige Wertersatzstrafe iHv. 1.040,00 € (in Worten: eintausendvierzig Euro) und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit auf eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen verhängt. C) Gemäß § 185 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des H**** V****, geb.: **.**.****, [Adresse], vertreten durch Dr. Heinz Edelmann, Rechtsanwalt, 1060 Wien, Windmühlgasse 30, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 3.7.2018…
…Möglichkeit in Erwägung gezogen, hier eine weitere Strafe in Form eines Wertersatzes auszusprechen. Die ausgesprochene (Neben-)Strafe ist schon dem Grunde nach unberechtigt. Dem Erkenntnis ist zu entnehmen, dass sich die Wertensatzstrafe insb auf § 19 Abs 1 lit a FinStrG stützt. Gemäß § 19 Abs 1…
…grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens war die Bemessung der Wertersatzstrafe (Ermessensentscheidung). Salzburg, am 19…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des Bf., Wien, vom 4. September 2019, gegen das Straferkenntnis der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, als Abgabenstrafbehörde vom 26. August 2019, MA67/67/2019, wegen der Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Frau ***Bf1***, geboren 1986, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Naske, Wipplingerstraße 21, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Seywald in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Alfred Ferstl und Mag. Petra Kühberger in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Wirtschaftstreuhänder, whft. XXX, vertreten durch Dr…