…Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hierzu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt (VwGH 30.5.2001, 99/13/0024; 27.11.2001, 97/14/0011; 22.4.2009, 2004/15/0144). Die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes besteht…
… 23.2.2010, 2007/15/0292). In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist bzw. eine solche unterlässt, tritt die Verpflichtung der Behörde, den Sachverhalt nach allen Richtungen über das von ihr als erwiesen…
…die für die Abgabepflicht und für die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. Die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörde würde innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrensrecht her gebotenen und zumutbaren Aufwandes bestehen. Die Abgabenbehörde würde zwar die Feststellungslast für alle Tatsachen die vorliegen müssen…
…1.1998, 95/13/0069; 7.6.2005, 2001/14/0187). Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht zwar auch dann, wenn die Partei ihre Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht - zB bei Nichtbeantwortung eines Vorhaltes - verletzt, doch wird ihr Umfang durch solche Pflichtverletzungen beeinflusst (VwGH 3.11.1986, 84/15…
…Die amtswegige Ermittlungspflicht findet daher dort ihre Grenzen, wo der Abgabenbehörde weitere Nachforschungen nicht mehr zugemutet werden können, wie dies insbesondere dann der Fall ist, wenn ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden kann, die Partei aber zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung…
…Die amtswegige Ermittlungspflicht finde dort ihre Grenze, wo der Abgabenbehörde weitere Nachforschungen nicht mehr zugemutet werden könnten. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden könne, die Partei aber zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit…
…die amtswegige Ermittlungspflicht jedoch dort ihre Grenzen, wo der Abgabenbehörde weitere Nachforschungen nicht mehr zugemutet werden können, wie dies insbesondere dann der Fall ist, wenn ein Sachverhalt nur im Zusammenwirken mit der Partei geklärt werden kann, die Partei aber zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht…
…zuzustimmen, dass im Abgabenverfahren der Grundsatz der amtswegigen Ermittlungspflicht herrscht (vgl. § 115 Abs. 1 BAO). Andererseits trifft aber die Partei die Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hierzu nicht bereit ist, oder eine…
…zu diesem Zeitpunkt die von mir an Sie auftragsgemäß übermittelte Unterlage zwecks Bewertung meines Grundbesitzes noch gar nicht vorliegen konnte, und Sie daher ohne Vorliegen des Dokuments anscheinend eine amtswegige Schätzung vorgenommen haben; damit hat die Behörde im Ermittlungsverfahren eindeutig das Anhörungsrecht des Betroffenen missachtet…
…geltend machte, sei im Verfahren mehrfach Gelegenheit geboten worden, detailliertere Nachweise zu seinem Tätigkeitsfeld vorzulegen. Er sei seiner Verpflichtung zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht entsprechend nachgekommen, und beruhe der angefochtene Bescheid auf Tatsachenfeststellungen, welche die belangte Behörde in freier Beweiswürdigung getroffen habe. In der…
…Dem diene die bloße Übergabe einer Liste mit Namen und Adressen jedoch nicht hinreichend, um eine amtswegige Ermittlungspflicht auszulösen. Zum Arbeitszimmer gibt der Bf an, es sei vorhanden und könne im Zuge einer Begehung durch die belangte Behörde jederzeit auch unangemeldet besichtigt werden (AS 35…
…durch faktische Gegebenheiten die amtswegige Ermittlung des Sachverhaltes eingeschränkt oder verhindert ist. Das ist etwa dann der Fall, wenn nach der Lage des Falles nur der Abgabepflichtige selbst Angaben zum Sachverhalt machen kann oder wenn der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist…
…Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet der sie gemäß § 119 BAO treffenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht bereit ist oder eine solche unterlässt (vgl VwGH 8.11.2022, Ra 2021/15/0087, mwN). Gemäß § 115 Abs 1 zweiter Satz BAO wird die Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung der…
…Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet der sie gemäß § 119 BAO treffenden Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nicht bereit ist oder eine solche unterlässt (vgl VwGH 8.11.2022, Ra 2021/15/0087, mwN). Gemäß § 115 Abs 1 zweiter Satz BAO wird die Verpflichtung zur amtswegigen Ermittlung der…
…001,07 (vgl. Seite 3 der Niederschrift) - das sind 93,38 % - gerade nicht auf die Antragstellung durch uns, sondern auf die zur Nachahmung empfohlene amtswegige Herstellung von Rechtsrichtigkeit durch dieselbe Dienststelle desselben FAÖ (Stichwort: hauseigene Niederschrift vom 29.09.2021; liegt bei). Solcherart geht es…
…oder rechtliche Schranken die amtswegige Ermittlung des Sachverhaltes eingeschränkt oder verhindert ist. Dies gilt grundsätzlich bei Auslandssachverhalten und wenn nach der Lage des Falles nur der Abgabepflichtige Angaben zum Sachverhalt machen kann oder wenn der Abgabepflichtige zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung nicht bereit ist bzw…
…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Amts wegen zu ermitteln haben, besteht die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden nur innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes und findet dort ihre Grenze, wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben…
…tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse von Amts wegen zu ermitteln haben, besteht die amtswegige Ermittlungspflicht der Abgabenbehörden nur innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes und findet dort ihre Grenze, wo nach Lage des Falles nur die Partei Angaben…
…0084). Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht zwar auch dann, wenn die Partei ihre Verpflichtungen zur Offenlegung und Mitwirkung verletzt, doch wird ihr Umfang durch solche Pflichtverletzungen beeinflusst. In dem Ausmaß, in dem die Partei zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung ungeachtet ihrer Verpflichtung hiezu nicht bereit ist…
…Umfang und Intensität der amtswegigen Ermittlungspflicht jeweils unter Bedachtnahme auf die korrespondierenden Pflichten der Abgabepflichtigen (der Parteien) nach der BAO bestimmbar.6 Vor diesem Hintergrund statuiert die BAO folgende Obliegenheiten der Abgabepflichtigen (s Überschrift vor § 119 BAO) zwecks deren Mitwirkung an der Wahrheitsfindung:7 Offenlegungs…